20.12.2017, 09:46
Hallo zusammen,
leider finde ich hierzu auf die schnelle nichts in Lexinform oder Haufe
Fall wie folgt:
Halle wird seit 20 Jahren umsatzsteuerpflichtig vermietet. Nun wird sie abgerissen und eine neue Halle gebaut. Die neue Halle wird nun umsatzsteuerfrei vermietet, da der Folgemieter keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat.
Die Abbruchkosten sind Sofortaufwand soviel ist klar. Nur was passiert mit dem Vorsteuerbetrag. Bezieht der sich auf die alte Vermietung (immer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und somit Vorsteuerabzug) oder auf die neue Halle (kein Vorsteuerabzug)?
Vielen Dank für einen kurzen Denkanstoß
Liebe Grüße
leider finde ich hierzu auf die schnelle nichts in Lexinform oder Haufe

Fall wie folgt:
Halle wird seit 20 Jahren umsatzsteuerpflichtig vermietet. Nun wird sie abgerissen und eine neue Halle gebaut. Die neue Halle wird nun umsatzsteuerfrei vermietet, da der Folgemieter keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat.
Die Abbruchkosten sind Sofortaufwand soviel ist klar. Nur was passiert mit dem Vorsteuerbetrag. Bezieht der sich auf die alte Vermietung (immer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und somit Vorsteuerabzug) oder auf die neue Halle (kein Vorsteuerabzug)?
Vielen Dank für einen kurzen Denkanstoß
Liebe Grüße