� 16 StBGebV
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01.06.2007, 13:08
Beitrag: #1
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� 16 StBGebV
Also, da es bei Steuernetz.de untergegangen ist bzw. nur eine Antwort von "vorwitzig" und eine eher unbrauchbare von "zaunk�nig" darauf kam, hier nochmals meine Fragestellung:
Was ist bei �16 StBGebV gemeint mit "...in einer Angelegenheit.." ??? Ist die Angelegenheit die komplette ESt-Erkl�rung, oder ist der Mantelbogen eine Angelegenheit und die V+V eine andere? Nun hab ich f�r "Angelegenheit" immer noch keine Definiton gefunden :-( In meiner Datev-StBGebV steht hierzu z.B. folgendes: Begr�ndung zu �12 StBGebV: ... Der Begriff "Angelegenheit" kann im Hinblick auf die Vielschichtigkeit der steuerlichen Sachverhalte nicht allgemein bestimmt werden. Auch der einzelne Auftrag erm�glicht nicht in allen F�llen eine eindeutige Abgrenzung, weil er sich in vielen F�llen auf mehrere Angelgenheiten im Sinne der Verordnung erstreckt, ohne dass dies besonders zum Ausdruck gebracht wird. Zwar erm�glicht die Gliederung der Verordnung eine geb�hrenm��ige Zerlegung des Auftrages in bestimmte Einzelt�tigkeiten, doch werden die betreffenden Einzelt�tigkeiten dadurch nicht in jedem Fall zu gesonderten "Angelegenheiten" im Sinne dieser Vorschrift. Die Entscheidung kann sich deshalb stets nur nach den Umst�nden des jeweiligen Einzelfalls richten. Wie handhaben das die Kollegen hier? Danke f�r viele Antworten |
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01.06.2007, 13:35
Beitrag: #2
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RE: � 16 StBGebV
Hallo,
� 16 StBGebV bezieht sich auf Post- und Telekommunikationskosten. Mit den Ausf�hrungen zu � 12 StBGebV hat dies reichlich wenig zu tun. Die Erl�uterungen zu � 12 StBGebV weisen darauf hin, dass hier die Begrifflichkeit der "Angelegenheit" aus der Bundesgeb�hrenordnung f�r Rechtsanw�lte (BRAGO) entnommen wurde. Eine Erl�uterung hierzu liegt mir nicht vor. Sinngem�� verstehe ich die Definition der Angelegenheit auf den Auftrag bezogen. So kann die Erstellung einer Einkommensteuererkl�rung mit all ihren Anlagen als eine Angelegenheit gem�� Auftragsvergabe angesehen werden, auch wenn einzelne Arbeiten separiert abgerechnet werden. Umgekehrt k�nnte aber auch die Erstellung einer Steuererkl�rung eine Angelegenheit sein, und die nachtr�gliche Erstellung einer Anlage (z.B. verschwiegene Eink�nfte aus Kapitalverm�gen) eine neue, weitere Angelegenheit. Die Vergabe der Erstellung eines Jahresabschlusses inklusive der dazugeh�rigen Steuererkl�rungen kann ein einheitlicher Auftrag sein, besteht aber aus mehreren Angelegenheiten: Jahresabschluss, USt-Erkl�rung, GewSt-Erkl�rung, und sonstige Erkl�rungen. Vielleicht gibt aber die BRAGO mehr zum Begriff her. Der DStV sagt hierzu folgendes: Zitat:IV. Begriff der "Angelegenheit" |
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