Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
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30.07.2015, 09:32
Beitrag: #1
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Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
Hallo zusammen,
ich habe etwas liegen, was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet. Der Fall äußert sich wie folgt. Die GmbH & Co. KG: Komplementär-GmbH und 4 Kommanditisten (A-D) Jeder der Kommanditisten: Kommanditkapital 15.000 Gesellschafterdarlehen (FK) 5.000 Kapitalkonto liegt bei jedem bei -30.000 (+15.000 Kommanditkapital und -40.000 aus Verlusten) Die GmbH: 4 Gesellschafter (A-D) Am 01.03. kauft die GmbH von jedem der Gesellschaftern B-D die Kommanditanteile und die Forderung aus dem Gesellschafterdarlehen für 22.500 EUR ab (Also 2.500 EUR mehr als deren Buchwert). Über das negative Kapital von 40.000 EUR wird keine Vereinbarung getroffen. Es scheint aber so, als ob gewollt war dies mit einzubeziehen. Am selben Tag gibt es eine weitere Notarurkunde aus der hervorgeht, dass A-D aus der GmbH & Co. KG ausgeschieden sind und die Gesellschaft aufgelöst ist (Die Komplementär-GmbH ist einzig verbliebene Gesellschafterin). Wie A aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, bleibt unklar. Bilanz der GmbH & Co. KG am 01.03.: Aktiva Anlagevermögen 40.000 Umlaufvermögen 20.000 Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 60.000 Passiva EK Komplementärkapital 10.000 EK Kommanditkapital 60.000 Rückstellungen 10.000 Verbindlichkeiten(1) 20.000 Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen 20.000 Dies wird nun in der GmbH als Anwachsung wie folgt verbucht: Aktiva Anlagevermögen (Firmenwert) +37.500 Anlagevermögen +40.000 Umlaufvermögen +20.000 Passiva Rückstellungen +10.000 Verbindlichkeiten(1) +20.000 Verbindlichkeiten aus dem Anteilskauf +67.500 Als Firmenwert wurde einfach das übrig gebliebene Delta aus Aktiva - Passiva (ohne die Kapitalanteile) und den Verbindlichkeiten aus dem Anteilskauf von B-D verbucht. Das kann doch so nicht korrekt sein?! So wie ich das sehe, wurden A, der weiterhin Gesellschafter der GmbH ist keine neuen Geschäftsanteile ausgegeben. C-D haben ihre Anteile an der GmbH mit selben Stichtag an A zu kleinen Teilen und die neuen Gesellschafter E + F verkauft. Gibt es hierüber irgendwelche gute Literatur, einen ToDo Schlachtplan für Anwachsungen? Oder jemanden, der jemanden empfehlen kann der sich in dieser Thematik gut auskennt? Viele Grüße !!! |
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30.07.2015, 22:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2015 23:52 von showbee.)
Beitrag: #2
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Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
Das riecht nach 2 Akten, die man getrennt behandeln muss.
1) Erwerb der Anteile B-D nebst GesDarl --> Erwerb MUAnteil ist Erwerb der anteiligen WG der KG --> Mehrkaufpreis muss in ErgBil der GmbH --> GesDarl werden SoBV der GmbH 2) Ausscheiden von A --> die tatsächliche Anwachsung, hier muss man noch klären: hat A neue Anteile an der GmbH erhalten, wäre es mE § 20 UmwStG. --> die WG die der GmbH schon faktisch selbst gehören (als MUAnteil) dürften zum Buchwert in die GmbH gelangen --> soweit A entschädigungslos aussteigt liegt eine verdeckte Einlage in die GmbH vor; für A müsste ein Aufgabegewinn ermittelt werden. |
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Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag: Oliver Thomas (03-08-2015), phönix (31-07-2015) |
31.07.2015, 09:43
Beitrag: #3
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RE: Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
Und rein der Vollständigkeit halber: auch für B-D ist auf Ebene der KG Veräußerungsgewinn festzustellen.
Bitte auch berücksichtigen, dass wahrscheinlich die Anteile der A-D an der GmbH bei der KG im Sonder-BV geführt wurden. Veräußerungsgewinne oder -verluste für die GmbH-Anteile damit weder 17er noch 20er Einkünfte, sondern 15er. schönen Tag noch phönix |
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Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu phönix für diesen Beitrag: Oliver Thomas (03-08-2015), showbee (31-07-2015) |
31.07.2015, 10:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2015 10:34 von showbee.)
Beitrag: #4
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RE: Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
Stimmt natürlich.
zum 1. Schritt: Einen Firmenwert sehe ich in der ErgBil kritisch, weil zunächst zu prüfen wäre, ob nicht in den Aktiva stille Reserven aufgestockt werden müssten. zum 2. Schritt: In der Anwachsung dürfte es zur Konfusion von Forderung/Schuld im Sonderbetriebsvermögen kommen. Die WG dürften - soweit durch die GmbH eine logische Sekunde vor Anwachsung erworben - zu Werten aus der ErgBil in das BV der GmbH wandern, deshalb sollte man nicht vorschnell einen 15jährigen Firmenwert unterstellen. Das dürfte wohl auf § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2. Alt EStG zu stützen sein. Soweit A's Anteile an der KG erst mit der Anwachsung übergehen, liegt eine verdeckte Einlage vor. Annahme auf A entfiel 1/4: AV 10.000 UV 5.000 Rst 2.500 Verb. 5.000 Ges.D. 5.000 und Ford. SoBV 5.000 In der GmbH kommen also an: AV 10.000 UV 5.000 RSt 2.500 Verb. 5.000 In Höhe des Ges.D. (5.000) erfolgt auch hier eine Konfusion und Forderung/Schuld sind auszubuchen. Hier kommt es in der GmbH zu einer Aufstockung (verdeckte Einlage zum Teilwert) um 7.500 gegen Ertrag. Der Ertrag dürfte (verdeckte Einlage) außerbilanziell vom Einkommen abzuziehen sein (§ 8 Abs. 3 KStG). Soweit alle Schritte an einem Tag stattfanden, kann man ggf auch von der Aufstellung einer neuen SoBil für die GmbH bzw. von der Aufstellung von ErgBil absehen; das Ergebnis wird aber klarer, wenn man den Zwischenschritt macht. |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: Oliver Thomas (03-08-2015) |
03.08.2015, 07:30
Beitrag: #5
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RE: Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
Hallo Ihr,
vielen Dank für die Informationen. Ich sehe schon, das ist nicht der alltägliche Fall Da die Chefin jetzt erst im Urlaub ist, werden wir das wohl erst danach durcharbeiten können. Ein wenig Literatur habe ich auch schon geforstet, habe aber ein Bearbeitungsverbot erhalten, da erstmal geklärt wird was vom Vorberater gemacht oder nicht gemacht werden sollte. A hat wohl keine neuen Anteile erhalten. Die Anteile, die er durch das Ausscheiden des B-D erhalten hat, wurden für einen Gedächtniseuro gekauft. Ich melde mich |
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