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Normale Version: Anwachsung GmbH & Co. KG auf Kompl. GmbH
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Hallo zusammen,

ich habe etwas liegen, was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet.

Der Fall äußert sich wie folgt.

Die GmbH & Co. KG:
Komplementär-GmbH und 4 Kommanditisten (A-D)

Jeder der Kommanditisten:

Kommanditkapital 15.000
Gesellschafterdarlehen (FK) 5.000

Kapitalkonto liegt bei jedem bei -30.000 (+15.000 Kommanditkapital und -40.000 aus Verlusten)

Die GmbH:
4 Gesellschafter (A-D)

Am 01.03. kauft die GmbH von jedem der Gesellschaftern B-D die Kommanditanteile und die Forderung aus dem Gesellschafterdarlehen für 22.500 EUR ab (Also 2.500 EUR mehr als deren Buchwert). Über das negative Kapital von 40.000 EUR wird keine Vereinbarung getroffen. Es scheint aber so, als ob gewollt war dies mit einzubeziehen.

Am selben Tag gibt es eine weitere Notarurkunde aus der hervorgeht, dass A-D aus der GmbH & Co. KG ausgeschieden sind und die Gesellschaft aufgelöst ist (Die Komplementär-GmbH ist einzig verbliebene Gesellschafterin).

Wie A aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, bleibt unklar.

Bilanz der GmbH & Co. KG am 01.03.:

Aktiva

Anlagevermögen 40.000
Umlaufvermögen 20.000
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 60.000

Passiva

EK Komplementärkapital 10.000
EK Kommanditkapital 60.000
Rückstellungen 10.000
Verbindlichkeiten(1) 20.000
Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen 20.000

Dies wird nun in der GmbH als Anwachsung wie folgt verbucht:

Aktiva
Anlagevermögen (Firmenwert) +37.500
Anlagevermögen +40.000
Umlaufvermögen +20.000

Passiva
Rückstellungen +10.000
Verbindlichkeiten(1) +20.000
Verbindlichkeiten aus dem Anteilskauf +67.500

Als Firmenwert wurde einfach das übrig gebliebene Delta aus Aktiva - Passiva (ohne die Kapitalanteile) und den Verbindlichkeiten aus dem Anteilskauf von B-D verbucht.

Das kann doch so nicht korrekt sein?!
So wie ich das sehe, wurden A, der weiterhin Gesellschafter der GmbH ist keine neuen Geschäftsanteile ausgegeben. C-D haben ihre Anteile an der GmbH mit selben Stichtag an A zu kleinen Teilen und die neuen Gesellschafter E + F verkauft.

Gibt es hierüber irgendwelche gute Literatur, einen ToDo Schlachtplan für Anwachsungen? Oder jemanden, der jemanden empfehlen kann der sich in dieser Thematik gut auskennt?

Viele Grüße !!!
Das riecht nach 2 Akten, die man getrennt behandeln muss.

1) Erwerb der Anteile B-D nebst GesDarl
--> Erwerb MUAnteil ist Erwerb der anteiligen WG der KG
--> Mehrkaufpreis muss in ErgBil der GmbH
--> GesDarl werden SoBV der GmbH

2) Ausscheiden von A
--> die tatsächliche Anwachsung, hier muss man noch klären: hat A neue Anteile an der GmbH erhalten, wäre es mE § 20 UmwStG.
--> die WG die der GmbH schon faktisch selbst gehören (als MUAnteil) dürften zum Buchwert in die GmbH gelangen
--> soweit A entschädigungslos aussteigt liegt eine verdeckte Einlage in die GmbH vor; für A müsste ein Aufgabegewinn ermittelt werden.
Und rein der Vollständigkeit halber: auch für B-D ist auf Ebene der KG Veräußerungsgewinn festzustellen.
Bitte auch berücksichtigen, dass wahrscheinlich die Anteile der A-D an der GmbH bei der KG im Sonder-BV geführt wurden. Veräußerungsgewinne oder -verluste für die GmbH-Anteile damit weder 17er noch 20er Einkünfte, sondern 15er.
Stimmt natürlich.

zum 1. Schritt: Einen Firmenwert sehe ich in der ErgBil kritisch, weil zunächst zu prüfen wäre, ob nicht in den Aktiva stille Reserven aufgestockt werden müssten.

zum 2. Schritt: In der Anwachsung dürfte es zur Konfusion von Forderung/Schuld im Sonderbetriebsvermögen kommen. Die WG dürften - soweit durch die GmbH eine logische Sekunde vor Anwachsung erworben - zu Werten aus der ErgBil in das BV der GmbH wandern, deshalb sollte man nicht vorschnell einen 15jährigen Firmenwert unterstellen. Das dürfte wohl auf § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2. Alt EStG zu stützen sein.

Soweit A's Anteile an der KG erst mit der Anwachsung übergehen, liegt eine verdeckte Einlage vor.

Annahme auf A entfiel 1/4:

AV 10.000
UV 5.000

Rst 2.500
Verb. 5.000
Ges.D. 5.000

und Ford. SoBV 5.000

In der GmbH kommen also an:

AV 10.000
UV 5.000
RSt 2.500
Verb. 5.000

In Höhe des Ges.D. (5.000) erfolgt auch hier eine Konfusion und Forderung/Schuld sind auszubuchen.

Hier kommt es in der GmbH zu einer Aufstockung (verdeckte Einlage zum Teilwert) um 7.500 gegen Ertrag. Der Ertrag dürfte (verdeckte Einlage) außerbilanziell vom Einkommen abzuziehen sein (§ 8 Abs. 3 KStG).

Soweit alle Schritte an einem Tag stattfanden, kann man ggf auch von der Aufstellung einer neuen SoBil für die GmbH bzw. von der Aufstellung von ErgBil absehen; das Ergebnis wird aber klarer, wenn man den Zwischenschritt macht.
Hallo Ihr,

vielen Dank für die Informationen. Ich sehe schon, das ist nicht der alltägliche Fall Smile
Da die Chefin jetzt erst im Urlaub ist, werden wir das wohl erst danach durcharbeiten können. Ein wenig Literatur habe ich auch schon geforstet, habe aber ein Bearbeitungsverbot erhalten, da erstmal geklärt wird was vom Vorberater gemacht oder nicht gemacht werden sollte.
A hat wohl keine neuen Anteile erhalten. Die Anteile, die er durch das Ausscheiden des B-D erhalten hat, wurden für einen Gedächtniseuro gekauft.

Ich melde mich Smile
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