Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
nachtr�gliche Anschaffungskosten
19.01.2008, 23:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2008 13:31 von maxell.)
Beitrag: #1
nachtr�gliche Anschaffungskosten
Guten abend die Herrschaften.

Ich bin zum Thema "anschaffungsnahe Aufwendungen" grad nicht mehr ganz auf dem Laufenden....

also folgender einfacher Fall:

Ich kaufe ins BV einen fahrbereiten aber fertigen Oldtimer, sagen wir mal eine h�bsche Pagode (histr. NP DM 23.000), f�r � 20.000,00.
Danach wird der nach allen Regeln der Kunst restauriert, was, auf 1 Jahr verteilt, wohl � 30.000 kostet.

Voll Erhaltungsaufwand?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.01.2008, 13:34
Beitrag: #2
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
Ich finde zu dem thema eigentlich nur Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und OFD Verf�gungen i.Z.m. Geb�uden.

Wenn ich diese Grunds�tze �bertrage w�re eine Totalsanierung eines PKW wohl anschaffungsnaher Aufwand. Andererseits w�re der Wagen ja vor Restaurierung ja betriebsbereit.

Hat jemand neg. Erfahrung mit Oldtimern mit H- Kennzeichen im BV? Man liest gelegentlich, dass ein H- Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausschlie�t?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.01.2008, 17:24
Beitrag: #3
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
Hallo,

der Aufwand f�r die Restaurierung �bersteigt sowohl den historischen als auch den Zeitwert.

Demnach wird ja wohl ein Wirtschaftsgut geschaffen, dass in sich entweder als absolut neuwertig zu beurteilen ist oder aber einer au�erordentlichen Wertsteigerung unterliegt.

In beiden F�llen liegt kein sofort abzugsf�higer Aufwand vor sondern der Aufwand ist zu aktivieren und entsprechend einer erh�hten Nutzungsdauer abzuschreiben. Angesichts der Grundsanierung gehe ich von einer erneuten 6 j�hrigen Nutzungsdauer aus.

Was ist ein H- Kennzeichen? Wohl keine Zulassung in Hannover.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.01.2008, 17:55
Beitrag: #4
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
Wenn ich das zum Thema Imobilein lese komme ich zu dem Schluss, dass die absolute ( auch relative?) H�he der Instandhaltungen gerade keinen Einfluss haben.


Ein H- Kennzeichen ist etwas ganz was Feines: der Wagen (> 30 Jahre) kostet dann pauschal 191 Euros Steuer und darf in die Umwelzzonen fahren - ohne Feinstaubplakette, die er mangels KAT eh nicht bek�me.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.01.2008, 22:44
Beitrag: #5
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
das hatte ich schon mal... ich guck mal morgen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.01.2008, 16:04
Beitrag: #6
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
Hallo,

also ich habe nochmal �berlegt. Wir hatten seinerzeit (Vor � 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) einen alten US-Schlorren, den der Halter (Unternehmer) als Dienstwagen einsetzen wollte. Jedenfalls hatten wir uns an der Regelung zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand orientiert (15% und 3 Jahre). So hatten wir dem Mandanten damals empholen in den ersten 3 Jahren prim�r Garage etc. einzurichten und mit der Restauration zu warten. Dann kam die Gesetzes�nderung (auf Geb�ude begrenzt) und der Stpfl konnte (wollte!) nicht mehr warten. Er hatte ca. 60% der AK investiert. Wir hatten dies gesondert unter Erhaltungsaufwand Kfz als Betriebsausgaben ausgewiesen und eine Erl�uterung geschrieben. Das Finanzamt hat nichts gesagt und "abgehakt". Das hilft nun leider nicht weiter, aber bevor ich mich hier gar nicht �u�ere wo ich was angek�ndigt habe...

Im Zweifel wird das FA hier auf Herstellung eines neuen WG tendieren, wenn der Wagen vorher wirklich Schrott war. Sofern die Aufwendungen unter der 15% Grenze liegen, k�nnte man ein Indiz annehmen. Allerdings kommt es immer auf die Vergleichbarkeit Geb�ude-Auto an. Konkret wird es darauf ankommen, dass die Wechslung von tragenden Teilen (Schwei�arbeiten) wohl HK sind. Bei einer Neulackierung k�nnte man sich noch streiten. Die neuen Pneus sind wohl nicht HK. Insoweit muss man den Stpfl. beraten wann er m�glichst was machen soll. Klar kommt die Lackierung zum Schlu�, aber ggf. muss er ja nicht in den ersten 3 Jahren schon die Polsterarbeiten machen lassen. Fragen des Einzelfalles...

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.01.2008, 16:16
Beitrag: #7
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
maxell schrieb:Man liest gelegentlich, dass ein H- Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausschlie�t?

Hi,

nein, gem. � 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung ist die Gewerblichkeit nicht Ausschlu� f�r die Oldtimereigenschaft. Allerdings ist Oldtimer nur dann gegeben, wenn das Kfz zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient. Also sollte man den Oldie nicht in eine Frittenbude umfunktionieren.

Btw: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mercedes Benz / Daimler AG ihre ganzen Oldies aus dem Museum nicht mit H zulassen d�rfte, nur weil die AG zwingend BV hat...

mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.01.2008, 22:25
Beitrag: #8
RE: nachtr�gliche Anschaffungskosten
Hallo,

bitte beachten:

Zitat:Kosten f�r betrieblich genutzten Oldtimer bei Angemessenheit absetzbar
Ein Unternehmer hatte seinen fast 30 Jahre alten Luxus-Oldtimer, der sich bisher in seinem Privatverm�gen befand, in sein Betriebsverm�gen eingelegt. �ber die steuerliche Behandlung der Kosten f�r den Oldtimer gab es Streit mit dem Finanzamt, so dass der Bundesfinanzhof angerufen wurde.
Das Gericht verwies die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zur�ck, gab aber folgende rechtliche Hinweise:
� Wird der Oldtimer �berwiegend betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsverm�gen. Allerdings sind die Kosten auf ihre Angemessenheit hin zu �berpr�fen. Soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind, entf�llt der Betriebsausgabenabzug.
� Fehlt es an der �berwiegend betrieblichen Nutzung, kann der Oldtimer gewillk�rtes Betriebsverm�gen sein. Dem k�nnte aber entgegenstehen, dass das Fahrzeug nicht geeignet war, dem Betrieb zu n�tzen. Hierf�r sprechen im Streitfall die exorbitant hohen Kosten pro gefahrenen Kilometer.
� Selbst wenn der Oldtimer nicht zum Betriebsverm�gen geh�rt, k�nnen einzelne Fahrten betrieblich veranlasst und die durch sie veranlassten Kosten steuerlich absetzbar sein.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation