uWa bei Kleinunternehmer
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17.09.2013, 14:57
Beitrag: #11
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
Das mit der Klage am FG BB lag ja nicht am FG, sondern an der Klägerin. Wir hatten hier am Amt auch schon eine. Die ging aber nicht den Klageweg, bzw. diesen nur bis zur RbSt. Die kam dann mit den "außergerichtlichen Möglichkeit". Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde, Petition.
Jetzt haben wir das gleiche in pink (darf man das überhaupt sagen). Bei den eingetragenen Lebenspartner sortieren wir nach dem Partner der im Alphabet zu erst kommt, egal wie die Sache in der Erklärung eingetragen wird. Im dümmsten Fall muss man da die Angaben für Ehemann und Ehefrau tauschen. Dier erste Beschwerde haben wir schon. Der Betreffende will einen anständigen Steuerbescheid. Keinen wo Anschrift oder Anrede oder sonstwas von Hand abgeändert werden. Zur Umsatzsteuer hat es @ecro ja schon gesagt, die USt geht ja nicht rückwirkend verloren, sondern die gibt erst im Folgejahr ein Problem. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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17.09.2013, 15:08
Beitrag: #12
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AW: uWa bei Kleinunternehmer
157 AO, wo ist sein Problem?
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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17.09.2013, 15:17
Beitrag: #13
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RE: AW: uWa bei Kleinunternehmer
(17.09.2013 15:08)Stadtkatze schrieb: 157 AO, wo ist sein Problem? Möglicherweise kennt er ihn nicht? Also gegen Form und Inhalt verstößt ein von Hand geänderter Steuerbescheid nicht. Aber wo kann man erfahren, was mit "schriftlich" gemeint ist? Das Finanzamt kann den Bescheid demnach auch in den Sand kritzeln oder auf die Unterhose? ® |
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17.09.2013, 16:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2013 16:33 von Stadtkatze.)
Beitrag: #14
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AW: uWa bei Kleinunternehmer
So ähnlich verdeutliche ich das immer.
Aber Unterhose. ..? Zieh mal bitte um.. ![]() Ich meine. .. so eine anschauliche Unterrichtsführung hat was! Sand ist wg. 122 AO eher ungeeignet. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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17.09.2013, 20:07
Beitrag: #15
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
So weit her ist das mit der Unterhose gar nicht. Als ich damals Bankkaufmann gelernt hatte, habe ich nicht nur gelernt, dass man eine Scheck auch auf der Unterhose ausstellen kann, sondern so ein Exemplar auch gesehen.
Wobei - das wird irgendein Dozent wohl mal selber gemacht haben, um was Anschauliches zur hand zu haben. Das mit dem Sand ginge wohl, man muss das ja nur irgendwie konservieren. Klingt aber komplizierter als E-Mail. ® |
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18.09.2013, 07:33
Beitrag: #16
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
Der Steuerpflichtige kannte im Laufe des Verfahren den § 157 AO, aber er sah die Tatsache, dass Ehepaare einen rein maschinell gefertigten Bescheid und die Tatsache das Lebenspartner zwei nachbearbeitete Bescheid bekamen, als Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung an.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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18.09.2013, 09:07
Beitrag: #17
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
(18.09.2013 07:33)Meandor schrieb: aber er sah die Tatsache... als Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung an. Man kann es aber auch übertreiben. Inzwischen traut man sich ja kaum noch, einen Menschen, der nicht die Bedingungen männlich, weiß, jung, heterosexuell erfüllt, irgendwie "krumm" anzusprechen. ® |
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18.09.2013, 10:03
Beitrag: #18
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
Tja, und hätte man den Bescheid so lange liegen lassen bis die technischen Voraussetzung geschaffen worden sind, dann hätte man/frau/es sich beschwert, dass man/frau/es so lange auf den Bescheid warten musste!
Es bleibt also alles wie es ist: Ich will alles ... und das sofort! Und die FinVerw ist sowieso an allem Elend der Welt schuld! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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18.09.2013, 10:12
Beitrag: #19
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AW: uWa bei Kleinunternehmer
Du gibst ja fast meine Lösung wieder. Ich hätte den Bescheid wohl aufgehoben, denn die Rückforderung hätte bestimmt Freude ausgelöst. Naja und ein in den Augen dieses Stpfl. ordentlicher Bescheid nimmt halt momentan sehr viel Zeit in Anspruch. In diesem Fall: Wer das Eine nicht will muss mit dem Anderen leben....
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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19.09.2013, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 09:13 von Buchi.)
Beitrag: #20
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
(16.09.2013 12:09)Dragon schrieb: Es gibt nun aber auch die Meinung, dass man lediglich den unternehmerischen Telefonanteil in den Aufwand bucht. Eine Erfassung von einer uWa entfällt demnach. Haarspaltmodus: on Das ist sogar der Normalfall. Sonstige Leistungen können nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, da sie kein Gegenstand sind. Also auch wenn der Mandant kein KU wäre, würde das nicht gehen (A 15.2 (21) S. 2 Nr. 2 S.2 UStAE). D. h. Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verwendungszweck bereits nach § 15 (1) UStG. Und da ja unentgeltliche Wertabgaben nur bei dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gegenständen möglich sind, ist eine unentgeltliche Wertabgabe bei Telefongebühren also eigentlich gar nicht möglich, wird aber von der Finanzverwaltung akzeptiert. Bezüglich Leasing von PKW und unentgeltlicher Wertabgabe ist es sogar im BMF vom 27.08.2004 Tz. 5 ausdrücklich als Vereinfachungsregelung erlaubt. Haarspaltmodus: off Gruß Buchi ![]() |
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