Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
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17.07.2013, 18:22
Beitrag: #21
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Wenn so etwas mal auch für die Riester gelten würde.
Bei mir stapeln sich langsam die Fälle, wo das FA keine Papierbescheinigungen anerkennt, wenn nicht auch die Daten elektronisch übermittelt worden sind. Und die Krönung (sprich VBL) versenden ihre Bescheinigungen erst ende August/Anfang Sept. und dann soll auch die elektronische Übermittlung erfolgen. Das hab ich jetzt schriftlich. Vom Datum 28.02. haben sie anscheinend noch nichts gehört. Das FA will mir jetzt auch nicht RdV gewähren aufgrund der fehlenden Meldung, und Papier wird eben nicht berücksichtigt. Die Ämter beissen sich hier in den Schwanz. ![]() |
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17.07.2013, 20:07
Beitrag: #22
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Korrigiert mich,wenn ich falsch liege: Nach meiner Kenntnis ist nicht die Übermittlung sonder die Zustimmung zur Übermittlung Voraussetzung für den SA-Abzug. § 10a (2a) EStG.
Was kann der Stpfl. dafür wenn der Versicherungsanbieter nicht übermittelt? Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, aufgrund der das FA die Anerkennung verweigert. Anders ist der Fall, wenn auch noch keine Papierbescheinigung vorliegt.Aber daran kann dem Stpfl. ja wohl kein grobes Verschulden angelastet werde...(neue Tatsache?) |
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17.07.2013, 20:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2013 20:43 von Brande.)
Beitrag: #23
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Mir ist aufgefallen:
Viele (meistens ältere) Angestellte des öffentlichen Dienstes haben zwischenzeitlich ihren VBL-Vertrag geändert. Sie haben nun gar keinen Anspruch mehr auf die staatlichen Zulagen. Dann gibt es keine Bescheinigungen mehr - weder nach § 10a noch nach § 92 EStG. Das hat damit zu tun, ob die Beiträge aus dem unversteuerten Brutto- oder versteuerten Nettolohn entnommen werden. (Gehaltsumwandlung oder nicht) Hallo @Opa, Du solltest Dir mal den Schriftwechsel (Vertragsunterlagen) und die Monats-Lohnabrechnungen der vergangenen 2-3 Jahre zeigen lassen. (und was sie diesbezüglich kürzlich alles unterschrieben haben) Viele verstehen das Ganze nicht und können uns gegenüber deswegen keine konkreten Auskünfte geben. Dann müssen wir selber lesen.... |
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18.07.2013, 09:18
Beitrag: #24
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Mir ist die Problematik schon bewusst, da ich wirklich täglich damit zu tun habe. Fast alle AN im öffentl. Dienst sind angeschrieben worden, ob sie die neue Steuer- u. SV-Freiheit wählen möchten, oder ob es bei der alten Riesterförderung bleiben soll. Die meisten haben nichts unternommen, so daß der Riester "gestorben" ist. (Wenn das wirklich soweit ist, mach ich ne Flasche Sekt auf.) Dann gibt es natürlich keine 10a o. 92 Bescheinigung. Aber viele, gerade die mit kleinen Kindern, haben sich weiter für Riester entschieden und die trifft es jetzt.
Zitat:Was kann der Stpfl. dafür wenn der Versicherungsanbieter nicht übermittelt? Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, aufgrund der das FA die Anerkennung verweigert.Tja, das frage ich mich auch. Was soll ich bzw. der Vers.-Nehmer tun, wenn die Versicherung nicht elektr. übermittelt? Das FA streicht es erstmal rigoros im Bescheid. Nach meinem Einspruch, mit dem o.g. Argument, stellen sie sich tot. Damit hab ich zumindest meist den Fall noch offen. Aber einige FAs antworten eben, daß die elektr. Übermittlung zwingend sei und RdV nicht gewährt werden könne. Bis jetzt hab ich noch keine Einspruchsentscheidung hierzu, aber wenn muss ich ja klagen. Zumal eben gerade die VBL den Leuten mitteilt, daß die Bescheinigungen bzw. die elektr. Übermittlung erst im Sept. erfolgen soll. Unter der Hand stellt die VBL wohl gerade auf SAP um, aber (wie sollte es anders sein) es funktioniert wohl nicht so richtig. |
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18.07.2013, 09:37
Beitrag: #25
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Ich hatte einmal das Problem, das die KV Beiträge zwar ain Papier bescheinigt aber nicht übermittelt wurden (Zustimmung des Stpfl. zur Übermittlung lag aber vor). Die Beiträge wurden im Bescheid dann nicht berücksichtigt. Begründung: keine Übermittlung = kein Ansatz.
Wie gesagt, nachdem ich nach der Rechtsgrundlage gefragt hatte, wurden die KV Beiträge aber dann doch angesetzt. |
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18.07.2013, 09:57
Beitrag: #26
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Ja manchmal klappts. Aber eben leider nicht immer.
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18.07.2013, 12:24
Beitrag: #27
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Selbst Haufe schreibt:
Zitat:Ab dem VZ 2010 ist die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge durch einen Datensatz nachzuweisen, den der Anbieter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bis zum 28.2. des auf das Beitragsjahr folgenden Kalenderjahrs übermitteln hat. Quelle: http://www.haufe.de/finance/finance-offi...40178.html Und Rechtsgrundlage dürfte § 10a Abs. 5 EStG sein. |
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18.07.2013, 12:28
Beitrag: #28
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Da bleibt dann nur den Anbieter (meist VBL) haftbar zu machen.
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