§ 6 Abs.1a EStG
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20.06.2013, 13:47
Beitrag: #1
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§ 6 Abs.1a EStG
Hallo es geht um die Wechselwirkung von § 6 Abs. 1a EStG (15%-Hürde) und Hebung des Standards. Ich komme mit einer Formulierung im Erlass vom 18.07.2003 (Beck 1 § 21/8) Rz. 38 nicht klar. Oder genauer ich suche einen Weg diese Wechselwirkung auszuhebeln.
in Rz.38 steht: ...Ob eine Hebung des Standards vorliegt, ist für die ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes nicht zu prüfen, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Durch die doppelte Verneinung ergibt sich doch dass, wenn über 15% innerhalb von drei Jahren, dann auch die Hebung des Standards prüfen. Wenn ich die nicht habe, greift weder der § 6 Abs. 1a noch das Andere. Wie seht Ihr die Formulierung? Ich hätte gerne 40 Tsd. als Aufwand Eine Hebung des Standards ist ganz klar nicht erfolgt. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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20.06.2013, 16:51
Beitrag: #2
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RE: § 6 Abs.1a EStG
Ich lege das Gesetz (15%-Grenze) und die bisherige Rechtsprechung (Standardhebung) so aus, dass bei Unterschreiten wie auch bei Überschreiten der 15%-Grenze natürlich auch die Standardhebung zu prüfen ist.
Trifft **eines** zu , ist zu aktivieren. D.h., bei mehr als 15% also immer. schönen Tag noch phönix |
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20.06.2013, 18:07
Beitrag: #3
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§ 6 Abs.1a EStG
So ist auch mein Verständnis; weil Standardhebung qua handelsrechtlicher Definition schon zu HK führt.
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