20.06.2013, 13:47
Hallo es geht um die Wechselwirkung von § 6 Abs. 1a EStG (15%-Hürde) und Hebung des Standards. Ich komme mit einer Formulierung im Erlass vom 18.07.2003 (Beck 1 § 21/8) Rz. 38 nicht klar. Oder genauer ich suche einen Weg diese Wechselwirkung auszuhebeln.
in Rz.38 steht: ...Ob eine Hebung des Standards vorliegt, ist für die ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes nicht zu prüfen, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen.
Durch die doppelte Verneinung ergibt sich doch dass, wenn über 15% innerhalb von drei Jahren, dann auch die Hebung des Standards prüfen. Wenn ich die nicht habe, greift weder der § 6 Abs. 1a noch das Andere.
Wie seht Ihr die Formulierung? Ich hätte gerne 40 Tsd. als Aufwand
Eine Hebung des Standards ist ganz klar nicht erfolgt.
in Rz.38 steht: ...Ob eine Hebung des Standards vorliegt, ist für die ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes nicht zu prüfen, wenn die Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen.
Durch die doppelte Verneinung ergibt sich doch dass, wenn über 15% innerhalb von drei Jahren, dann auch die Hebung des Standards prüfen. Wenn ich die nicht habe, greift weder der § 6 Abs. 1a noch das Andere.
Wie seht Ihr die Formulierung? Ich hätte gerne 40 Tsd. als Aufwand
