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Verlust nach § 17 EStG
28.05.2013, 19:47
Beitrag: #11
RE: Verlust nach § 17 EStG
Also, § 17 EStG dürfte es schon mal nicht sein, denn der Veräußerer war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht wesentlich beteiligt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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