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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
17.05.2013, 10:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 10:39 von blind****.)
Beitrag: #11
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@frankts

Danke für den Hinweis ! Den hast Du sicher aus StBdirekt oder ?

Zitat:...Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO

Warum wird das nicht offen angesprochen ? Möchte man die StB ins Messer laufen lassen ?
Warum widersprechen bisherige Auskünfte von FÄ dieser Anweisung ?
Die haben doch generell kein Problem mit Papier. Und produzieren fleißig trotz elektronischen Datenbeständen neuesWink

Wenn ich mich recht entsinne, sollte die angesprochene Härtefallregelung VZ 2011 doch eigentlich nur für unberatene Stpfl. gelten. Oder ?
Ab wann soll denn "durchgegriffen" werden ?
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17.05.2013, 11:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 11:03 von frankts.)
Beitrag: #12
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(17.05.2013 10:39)blindworm schrieb:  @frankts

Danke für den Hinweis ! Den hast Du sicher aus StBdirekt oder ?

Zitat:...Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO

Warum wird das nicht offen angesprochen ? Möchte man die StB ins Messer laufen lassen ?
Warum widersprechen bisherige Auskünfte von FÄ dieser Anweisung ?
Die haben doch generell kein Problem mit Papier. Und produzieren fleißig trotz elektronischen Datenbeständen neuesWink

Wenn ich mich recht entsinne, sollte die angesprochene Härtefallregelung VZ 2011 doch eigentlich nur für unberatene Stpfl. gelten. Oder ?
Ab wann soll denn "durchgegriffen" werden ?

Nein, StB-direkt hat es von mir. Ich wollte es hier veröffentlichen, habe mich aber mit "schlafwandlerischer" Sicherheit ins andere Forum bewegt.

Die Härtefallregelung kann weiter für nichtberatene Steuerpflichtige angewandt werden.
Ich denke diese internen Anweisungen sind im Finanzamt unbekannter, je weiter man unten nachfragt. Ich habe die Info vom HSL für Automation.
frankts

frankts

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17.05.2013, 11:10
Beitrag: #13
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@frankts

Also "Durchgriff" bei den StB schon ab VZ 2012 ?

Zitat:...Ich habe die Info vom HSL für Automation....

Kannst Du bitte mal fragen, ob der eigentlich überflüssige amtsinterne Ausdruck (Papier-, Toner- und Zeitverschwendung) dann auch wegfällt ?
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17.05.2013, 11:14
Beitrag: #14
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(17.05.2013 11:10)blindworm schrieb:  @frankts

Also "Durchgriff" bei den StB schon ab VZ 2012 ?

Zitat:...Ich habe die Info vom HSL für Automation....

Kannst Du bitte mal fragen, ob der eigentlich überflüssige amtsinterne Ausdruck (Papier-, Toner- und Zeitverschwendung) dann auch wegfällt ?

Ich weiß nicht, ob es den im Bereich des LfS München gibt? Interner Aufwand beim FA spielt doch eh keine Rolle, außer man diesen Aufwand auf die StB verlagern. (Bosheit zum Wochenende?)
franktsTongue

frankts

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18.05.2013, 14:35
Beitrag: #15
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@frankts

Zitat:Ich denke diese internen Anweisungen sind im Finanzamt unbekannter, je weiter man unten nachfragt.

Also landen wir wieder einmal beim Lottospiel.

Zitat:Interner Aufwand beim FA spielt doch eh keine Rolle, außer man diesen Aufwand auf die StB verlagern.

Leider hast Du recht.
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23.05.2013, 17:07
Beitrag: #16
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
solange das FA mir nicht rechtzeitig die Möglichkeit einräumt auch elektronisch übermitteln zu können sehe ich diesen streitigkeiten gelassen gegenüber.

Ich habe für 2012 jedenfalls schon mehrere Erklärungen in Papierform eingereicht welche anstandslos bearbeitet wurden.

Dazu möchte ich anführen, dass ich immer elektronisch übermittel, es sei denn es geht nicht.

wenn die Finanzverwaltung keine Software bereitstellt gibts halt Papier....

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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24.05.2013, 09:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:38 von blind****.)
Beitrag: #17
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Eigentlich hatte ich gehofft, dass bei diesem speziellen und wichtigen Thema sich auch die Finanzverwaltung hier im Forum zu Wort meldet. Aber da herrscht merkwürdige Ruhe. Ist die Verfügung doch nur ein Einzelfall der OFD in Bayern und wird auch für den VZ 2012 nicht flächendeckend in allen BL angewendet ?


@jive

Zitat:...solange das FA mir nicht rechtzeitig die Möglichkeit einräumt auch elektronisch übermitteln zu können...

M.E. ist die elektronische Versendung doch inzwischen bis auf ganz wenige Ausnahmen möglich. Das zählt als Argument eigentlich nicht mehr.

Ich wundere mich nur, warum man zumindest in Bayern gegenüber StB so knallhart vorgehen will und es im Gegenzug nicht schafft, amtsintern alles vollelektronisch abzuwickeln. Man hat in Brandenburg den Eindruck, dass die FÄ sogar froh sind, wenn Papier kommt. Das spart bei denen Zeit, Toner und Papier.

Zitat:...Ich habe für 2012 jedenfalls schon mehrere Erklärungen in Papierform eingereicht welche anstandslos bearbeitet wurden....

Meine FÄ haben damit bisher auch kein Problem.
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24.05.2013, 12:30
Beitrag: #18
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(24.05.2013 09:37)blindworm schrieb:  Eigentlich hatte ich gehofft, dass bei diesem speziellen und wichtigen Thema sich auch die Finanzverwaltung hier im Forum zu Wort meldet. Aber da herrscht merkwürdige Ruhe.

Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, dann halte ich für gewöhnlich meine Schnauze!

Wie Dir vielleicht bewußt ist, sind die wohl die meisten Finanzler hier nicht in der Veranlagung sondern z.B. Rechtsbehelfsstelle (Kiharu) oder Bp (ich z.B.). D.h. mit dem "normalen" Veranlagungsgeschäft haben wir soviel zu tun, wie ein normaler Steuerberater mit der Einheitsbewertung!

Ich habe mir aber mal die Mühe gemacht, ein wenig über den Tellerrand hinaus zu schauen!

Das Programm EloSt wird federführend von den BL BY, BW, HE, NI NW betrieben. Es setzt sich auf verschiedenen Komponenten zusammen, von denen einige bereits laufen, andere grade pilotiert oder flächendeckend in Bayern eingeführt werden und für wieder andere grade erst ein Lastenheft erstellt wurde.

Bis jetzt tatsächlich eingeführt sind wohl nur die sog. Vorverarbeitungen, von denen man sicher außerhalb der Ämter nichts mitbekommt!

Seit 2011 pilotiert wurde EloSt-workflow. Ob der kommende Woche anlaufende roll-out von EloSt in Bayern hierzu die flächendeckende Verbreitung ist entziebht sich meiner Kenntnis, da ich nicht betroffen bin!

Unter diesen Gesichtspunkten ist auch verständlich, warum grade in Bayern seitens des LfSt Druck gemacht wird: Für tatsächlich verläßliche Angaben über die Stabilität des Systems kann man nur dann Aussagen machen, wenn eine entsprechende Mange an elektronischen Erklärungen auch eingeht!

Im übrigen mögen meine Ausführungen auch schon wieder veraltet sein, den sie stammen aus der Übersicht der Fach- und Arbeitsgruppen 2012! Also bitte nicht darauf festnageln!

taxpert, der jetzt ins Wochenende geht

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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24.05.2013, 17:21
Beitrag: #19
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@ taxpert:
Ein Blick in euer internes Infosystem bringt dich auf den aktuellen Stand (AO FAchinfo vom 4.4.2013)

Schönes Wochenende
frankts

frankts

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27.05.2013, 08:01
Beitrag: #20
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(24.05.2013 17:21)frankts schrieb:  @ taxpert:
Ein Blick in euer internes Infosystem bringt dich auf den aktuellen Stand (AO FAchinfo vom 4.4.2013)

Schönes Wochenende
frankts

Die beiden AO-Fachinfos sind mittlerweile durch überarbeitete Versionen vom 17.05.2013 ersetzt worden! Sie setzen sich ja auch grundsätzlich NUR mit der Pflicht zur Abgabe einer elktronischen Steuererklärung bzw. E-Bilanz sowie den möglichen Härtefallregelungen auseinander!

Das ihr die Erklärungen digital schickt heißt ja (Leider!) noch lange nicht, dass wir sie auch digital verarbeiten können!

Das Teilprojekt EloSt-workflow wird zwar seit Februar 2011 in drei Ämtern (BA, KF und TS) pilotiert, der flächendeckende roll-out musste jedoch kurzfristig wieder abgebrochen werden, da die Serverleistung nicht ausreichend war (tolle Leistung unserer EDV!).

Erst jetzt ab letzter Woche werden die Ämter -diesmal nach und nach!- wieder freigeschaltet! Wann dann tatsächlich eine bundesweite Einführung erfolgt, steht in den Sternen!

taxpert

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