� 35 a EStG
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05.12.2007, 11:06
Beitrag: #11
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RE: � 35 a EStG
frankts schrieb:Interessant in diesem Zusammenhang: Darauf w�rde ich mich nicht verlassen. Lieber die Erkl�rung sp�ter einreichen, oder bez�glich dieses Punktes RdV beantragen. Bei anderen Belegen geht dies n�mlich auch nicht, nur weil man sie zu sp�t erhalten hat. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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05.12.2007, 11:23
Beitrag: #12
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RE: � 35 a EStG
Hallo
Da w�rde ich mich auch nicht drauf verlassen, denn es ist doch keine neue Tatsache. Da� die Kosten angefallen sind, ist ja bekannt, nur die H�he steht nicht ganz fest. Viele Gr��e |
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05.12.2007, 13:34
Beitrag: #13
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RE: � 35 a EStG
Die interne Anweisung an die bay. Finanz�mter besteht aber (topaktuell). Es l�ge kein grobes Verschulden vor, wenn die Abrechnung bis zum Abgabezeitpunkt noch nicht vorgelegen habe. Ohne Bescheinigung bis zur Abgabe k�nne auch ein Betrag geletend gemacht werden (Sch�tzung) und der Bescheid werde dannn in diesem Punkt f�r vorl�ufig erkl�rt.
Dem m�ssen die Bay. Finanz�mter bis zu einer anderen Anweisung folgen! Gru� frankts |
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05.12.2007, 13:50
Beitrag: #14
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RE: � 35 a EStG
Nicht richtig gelesen bzw. aufgefasst
Zitat:nach Bescheidrechtskraft eine �nderung der Steuerfestsetzung nach � 173 Abs. 1 Nr. 2 AO Eine �nderung des Bescheides ist m�glich, wenn sich der Betrag �ndert, aber eben keine neue Tatsache, wenn nachtr�glich erstmals[/font] Kosten geltend gemacht werden. Da gehe ich mit. Viele Gr��e |
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05.12.2007, 14:38
Beitrag: #15
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RE: � 35 a EStG
Hier noch etwas, was ich gerade gefunden habe und zum Thema passt.
FG K�ln 10 K 4217/07 Das Verfahren wendet sich gegen die Nichtber�cksichtigung der Aufwendungen f�r die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, wenn in dem Jahr keine Einkommensteuer anf�llt. --> Verlustvor/r�cktrag |
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05.12.2007, 21:26
Beitrag: #16
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RE: � 35 a EStG
Opa schrieb:Nicht richtig gelesen bzw. aufgefasst Hi opa, der Text spricht von zwei F�llen - einmal kein Abzugsbetrag, weil keine Abrechnung, dann n.T. oder gesch�tzter betrag, dann vorl. Steuerfestsetzung. Und ganz ehrlich, kann ein Steuerpflichtiger wissen eine solche Erm��igung z.B. bei einer Eigentumswohnanlage in Betracht kommt, obwohl die Verwalterabrechnung nicht auf dem Tisch liegt? Und wenn er dann die Erkl�rung abgibt und keinen Betrag rein sch�tzt, dann soll das grobes Verschulden sein? Sch�nen Abend noch frankts frankts |
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06.12.2007, 10:27
Beitrag: #17
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RE: � 35 a EStG
Zitat:Und ganz ehrlich, kann ein Steuerpflichtiger wissen eine solche Erm��igung z.B. bei einer Eigentumswohnanlage in Betracht kommt, ... Ob er es wei� oder nicht spielt keine Rolle. Es steht in der Anlage zur Steuererkl�rung usw. Sonst k�nnte ja jeder auf die Idee kommen irgendetwas nachholen zu wollen. "Das hab ich nicht gewusst, da� ich die Riesterrente, Dienstreise usw. (was auch immer) angeben kann." Das sind aber niemals neue Tatsachen, denn er wei�, da� er eine Riesterrente hat, auch wenn die Bescheinigung vom Anbieter eventuell auch viel sp�ter kommt. Entweder es wird in der Erkl�rung angesetzt und RdV bis der endg�ltige Betrag feststeht, oder es ist verloren, wenn der Bescheid bestandskr�ftig ist. Viele Gr��e |
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06.12.2007, 13:43
Beitrag: #18
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RE: � 35 a EStG
Habe ich mich ungenau ausgedr�ckt:
Wie soll ein Stpfl. wissen, ob solche Aufwendungen �berhaupt angefallen sind, wenn es noch keine Verwalterabrechnung gibt. Nur diese Konstellation ist gemeint. frankts |
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06.12.2007, 13:56
Beitrag: #19
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RE: � 35 a EStG
Schon wenn ich den Mietvertrag unterschreibe, wei� ich ob es einen Hausmeister, Hausreinigung, Winterdienst usw. gibt (die nat�rlich mit Kosten verbunden sind), oder ob ich alles selber machen muss.
Viele Gr��e Sorry aber ich wurde heute schon so ge�rgert, da... ich sollte heute nach Hause gehen. |
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06.12.2007, 16:47
Beitrag: #20
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RE: � 35 a EStG
Opa schrieb:......Nein, freuen dass die bay. Finanzverwaltung so gro�z�gig ist. Sch�nen Tag ohne nervige....... frankts |
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