Ort der künstl. Leistung
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25.04.2013, 12:01
Beitrag: #1
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Ort der künstl. Leistung
Ich steh auf dem Schlauch.
Ich verstehe das Beispiel in den aktuellen UStAE 3a.6 Abs. 4 nicht. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Musiker eine Leistung an den Veranstalter erbringt und nicht am Auftrittsort. Das ist doch vorbei. Ein Sänger gibt auf Grund eines Vertrages mit einer Konzertagentur ein Konzert im Inland. ....... Der Ort der Leistung für das Konzert befindet sich nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a UStG (ab 01.01.2010), ... im Inland, da es sich um eine künstlerische Leistung handelt. Ich hätte jetzt immer ein Fall von §3a Abs. 2 daraus gemacht wenn ein Veranstalter dazwischen hängt ????? „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.04.2013, 13:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2013 13:20 von blind****.)
Beitrag: #2
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RE: Ort der künstl. Leistung
@tolledeu
siehe Haufe Index 856323: Zitat:Bestimmte kulturelle, künstlerische und ähnliche Leistungen, sowie auch Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person ausgeführt werden, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden von einem Unternehmer dort erbracht, wo er diese Leistung tatsächlich ausführt. und Zitat: Ort bei Leistungen gegenüber Unternehmern seit dem 1.1.2011 |
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