Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
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22.03.2013, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 14:23 von Brande.)
Beitrag: #11
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RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 21:37)Stadtkatze schrieb: Wieso erkennt man an den e-Daten, ob der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören u.U. noch mehr Sachverhalte als die e-Daten hergeben. Wenn man die Gesamt-Situation betrachtet: - Steuererklärungen werden seit Anfang der 90-er Jahre eingereicht. - unverheiratete Angestellte im öffentlichen Dienst - 2 Kinder - keine Kapitalerträge - keine Vermietung - keine Unterhalt-Einnahmen - bisher immer Erstattung - noch nie eine Nachzahlung gewesen - Pflichtveranlagung nur selten, wenn Kinderpflegekrankengeld mal ein paar Euro über 410 € An Hand der elektronischen Übermittlung der Krankenkasse war dem FA bekannt, dass im Jahr 2011 weniger als 410 € Kinderpflegekrankengeld gezahlt wurde. Eine freundliche Erinnerung nach einer gewissen Zeit sehe ich ja ein. Aber wenige Tage nach dem 28.02. gleich ein Schätzungsbescheid mit Verspätungszuschlag ist nach meiner Meinung völlig übertrieben. Bei Steuerpflichtigen, bei denen es schon mal zu Nachzahlungen kam, die Einkünfte haben, von denen bisher kein Steuerabzug vorgenommen wurde und ähnliche Fälle, ist es was anderes. Ich habe genug zu tun, als mich noch zusätzlich mit Einsprüchen herum zu plagen, die vermeidbar wären. Wir haben gerade Beratungs-Hochsaison für VZ 2012 und machen die alten VZ so nebenbei jetzt erst fertig, weil es uns damals von Januar bis März wegen fehlender Belege nicht möglich war und wir somit "nachsitzen" müssen. Ein wenig mehr Verständnis für uns Berater würde ich von den FÄ schon verlangen. Oder sind die Leute in der Finanzverwaltung betriebsblind und sehen nicht was seit der Umstellung hin zu den elektronischen Meldungen draußen los ist? |
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22.03.2013, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 14:43 von blind****.)
Beitrag: #12
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Ein wenig mehr Verständnis für uns Berater würde ich von den FÄ schon verlangen. Oder sind die Leute in der Finanzverwaltung betriebsblind und sehen nicht was seit der Umstellung hin zu den elektronischen Meldungen draußen los ist? Zum Glück ist das Verständnis bei den Bearbeitern der meisten FÄ ja noch da. Mit unserem Haupt-FA in der brandenburgischen Provinz kann man da auch mal Dinge relativ locker telefonisch klären. Je näher das FA aber an der Hauptstadt und außerhalb der Provinz liegt, ticken die Uhren leider anders. Ich wundere mich immer wieder, wie man versucht, selbst StB am Telefon runterzubügeln. Man sieht dies auch an der zunehmenden Zahl sinnloser Schreiben. Warum konzentriert man sich bei solchen Schnellschüssen und Unfreundlichkeiten nicht lieber auf die immer noch große Anzahl an Steuerpflichtigen, die versuchen, ohne StB klarzukommen und die sich selbst als geborene Experten ansehen. Oder warum wendet man sich nicht an die wirklich schlampigen Mandanten ? Man sollte vielleicht auch lieber versuchen, zunächst die internen Probleme der Finanzverwaltung in den Griff zu bekommen. Oder ist es derzeit schon möglich, voll elektronisch (d.h. ohne zusätzlichen Ausdruck der Erklärungen im technischen FA) die Steuerveranlagung durchzuführen ? Warum können immer noch keine Belege zu den Erklärungen ausschließlich als pdf eingereicht werden ? Warum dauert es zur Zeit bis zu 3 Jahre, bis bestimmte Schenkungsteuerveranlagungen im betrieblichen Bereich erfolgen ? usw... @Stadtkatze: Findest Du das persönlich wirklich angemessen, bei annähernden 0-Fällen so hohe Beträge anzudrohen ? Und zur Kröhung das auch noch vervielfacht mit der Anzahl der Erklärungen. Wo bleibt das richtige Maß ? |
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22.03.2013, 16:05
Beitrag: #13
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Hatte neulich auch ein Jahr 5.000,- das Andere 7.000,- Gewinn.
Jeweils 500,- Verspätungszuschlag und je 1.000,- Zwangsgeld. Angemessenheit ist eben relativ. |
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22.03.2013, 17:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 17:39 von Uwe.)
Beitrag: #14
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Hallo,
ich glaube, dass bei dem besagtem Finanzamt der Druck von oben kommt, nach unten duchgereicht wird, um es dann an die Steuerpflichtigen weiterzugeben. Möglicherweise will sich hier ein Finanzamtsvorsteher profilieren gegenüber den anderen Finanzämtern. @blindworm: Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass auch die Finanzämter unter Druck stehen, Statistiken zu erfüllen und von oben auferlegte Bedingungen zu erfüllen, um beim großen Vergleich der Finanzämter nicht als Schlechtestes darzustehen; und das unter Sparzwang mit immer weniger Personal immer mehr Fälle bearbeiten zu müssen, da die Daten ja alle elektronisch zur Verfügung stehen und "nur" durchgewunken werden müssen. Ein Finanzbeamter mit 40 jährigem Dienstjahren und guten steuerrechtlichen Kenntnissen, der sich bei mir wegen eines Falles gemeldet hat (die jungen Mitarbeiter veranlagen gleich ohne Nachfragen) mit abweichenden, elektronischen Daten, erklärte, dass er für die vielen Dienstjahre glatte 40 (in Worten vierzig) Euro Jubileumszuwendung erhalten hat. Wie motivierend ist das denn? ... Und den überarbeiteten Steuerberater halte ich dagegen: mit guter Planung klappt es alle Erklärungen pünktlich abzugegeben. Aber wenn immer derselbe Steuerberater den Fristen hinterläuft, fehlt ihm die entsprechende Planung. Er sollte auch einmal über seinen Schatten springen und Mandate ausschlagen, weil er überlastet ist. Und der Personalmangel ist nunmal hausgemacht ...da kann das Finanzamt herzlich wenig für ... Und schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten: unter den Steuerberatern ebenso, wie unter den Finanzbeamten ... Gruss Uwe |
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22.03.2013, 18:30
Beitrag: #15
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(22.03.2013 14:39)blindworm schrieb: @Stadtkatze: Im Zwangsmittelverfahren ist die Höhe der Steuerfestsetzung unerheblich. (Verwechsle das nicht mit dem Verspätungszuschlag.) Es geht vielmehr darum, dass der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Hinsichtlich der Steuererklärung besteht die Mitwirkungspflicht darin, dass DIE Steuererklärung abgegeben wird, und genau deshalb werden Zwangsmittel zur Durchsetzung jeder einzelnen Handlung, nämlich die Abgabe der jeweiligen Steuererklärung und wie vorliegend auch zur Abgabe der Gewinnermittlung. Ob und inwieweit, die Zwangsgelder im vorliegenden Fall gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen - ich kenne den Fall schließlich nicht. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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22.03.2013, 18:58
Beitrag: #16
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(22.03.2013 14:39)blindworm schrieb: Und zur Kröhung das auch noch vervielfacht mit der Anzahl der Erklärungen.Die Zwangsgeldandrohungen gehen doch mehr oder weniger automatisiert raus. Und natürlich muß für jede Steuerart angedroht werden, sonst meinen wieder irgendwelche Schlaumeier, sie müssten doch nur die abgeben, für die sie Zwangsgeldandrohungen bekommen haben. Und das FA soll dann die nächste (für GewSt) und übernächste (für USt) schicken? Das ist Bürokratievereinfachung und spart UNS allen Steuerzahlern Geld. Und nicht vergessen: vor Zwangageldandrohung sind in der Regel mehrere Aufforderungen zur Abgabe der Erklärung(en) an den Mandanten (oder dessen Berater) gegangen. So völlig überraschend kommt das also nicht. |
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23.03.2013, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2013 15:10 von Brande.)
Beitrag: #17
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(22.03.2013 09:51)blindworm schrieb: Bei dem zunehmenden Steuerwirrwarr in vielen Bereichen sind inzwischen fast alle gefährdet. Zurück zum eigentlichen Thema: Erst in dieser Woche wurden von einer ganz bestimmten Bank die Steuerbescheinigungen heraus geschickt. Auch andere Institutionen übermitteln die Daten nicht vor "JETZT" und versenden demnach auch erst jetzt oder sogar noch viel später die Bescheinigungen (= Zuarbeit für den steuerlichen Berater). Wir horten seit Jahresbeginn halbfertige Akten. Wohlgemerkt: Es sind schon 3 Monate des Jahres um. Früher hatten wir um diese Jahreszeit schon etwa 1/3 unserer Arbeit erledigt. Im Spätjahr war man dann nur noch mit dem Bescheideprüfen befasst und konnte sich um arbeitsorganisatorische Angelegenheiten kümmern. Heutzutage vertrödelt man die ersten Wochen des Jahres und muss dann zusehen, vor der Urlaubszeit noch so viel wie möglich abzuarbeiten. Nicht immer gelingt das. Wir sind immer noch auf die Zuarbeit der Mandanten angewiesen. Wenn es sich bei der Zuarbeit um nicht vorgelegte Ausgaben-Belege handelt: Sei es drum - selbst Schuld, wenn weniger Werbungskosten beantragt werden. Leider handelt es sich zunehmend um Bescheinigungen über Einnahmen, welche entweder falsche Daten enthalten oder ganz fehlen. Beispielsweise hatte ich gerade mehrere Fälle nacheinander (unterschiedliche Arbeitgeber/keine Kollegen) zur Bearbeitung mit folgendem Problem: Laut Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde vom xxxx bis 31.12.xx = xxxxxx Bruttoarbeitslohn gezahlt. Tatsächlich wurde einige Wochen zuvor die Zahlung mitten in einem Monat abgebrochen. Es folgte ein Insolvenzbeschluss. Manche Arbeitnehmer kennen sich schon aus und beantragen Insolvenzgeld, welches dann irgendwann mal in einem nächsten Kalenderjahr ausgezahlt wird, sodass heute noch kein Leistungsnachweis vorliegt. Andere Arbeitnehmer (Freizügigkeitsgesetz) erfahren erst ein Jahr später in meiner Beratung davon, dass es sowas wie Insolvenzgeld gibt. Sie haben keinerlei Nachweise. Es können allenfalls Nettobeträge laut Kontoauszügen nachgewiesen werden und Behauptungen aufgestellt werden, dass sie seinerzeit von Verwandten unterstützt wurden, damit sie ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstelle weiterhin aufbringen konnten. Wer hat schon Kenntnis darüber, wer der Insolvenzverwalter des ehemaligen Arbeitgebers ist, um notfalls fehlende Bescheinigungen für Steuer und Rente nachzufordern? Zum Klagen fehlt das Geld. Das FA rechnet unbeirrt - trotz Hinweis von mir - mit dem elektronisch übermittelten Gesamt-Bruttolohn laut falscher Lohnsteuerbescheinigung. Es folgen Einspruchsverfahren, die sich mangels Nachweise zur Glaubhaftmachung in die Länge ziehen. Haben die FÄ keine Pflicht zur Überprüfung, wenn der Berater schon einen Hinweis auf unkorrekte elektronische Übermittlungen gibt? Das Ganze bereitet uns zudem Schwierigkeiten, den richtigen Gegenstandswert bzw. die richtige Beitragsbemessungsgrundlage für den Lohnsteuerhilfeverein zu ermitteln, welche bekanntlich von der Einkommenshöhe abhängig ist. Tja, manche Leute sind schon froh, wenn sie für ihre geleistete Arbeit überhaupt jeden Monat Geld bekommen. Und ich bin froh, wenn ALLE Bescheinigungen vorliegen, um die Werte nur noch in die Steuerformulare zu übernehmen. |
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23.03.2013, 15:21
Beitrag: #18
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Auch andere Institutionen übermitteln die Daten nicht vor "JETZT" und versenden demnach auch erst jetzt oder sogar noch viel später die Bescheinigungen (= Zuarbeit für den steuerlichen Berater). Das kann ich nur bestätigen. Man fragt sich z.B. was die Verwaltungen zahreicher großer Fonds (Immobilien, Schiffe usw.) das ganze Jahr über so machen. Bei meinen Mandanten trudeln jetzt in 03/2013 so langsam die Steuerbescheinigungen für 2011 !!! ein. Wie kann es auch angehen, dass sogar öffentliche Arbeitgeber, die für ihre AN eine Zusatzversorgung eingerichtet haben, die elektronischen Riester-Meldungen für 2011 bis heute nicht vorgenommen haben ? |
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23.03.2013, 15:31
Beitrag: #19
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(23.03.2013 15:21)blindworm schrieb: Man fragt sich z.B. was die Verwaltungen zahreicher großer Fonds (Immobilien, Schiffe usw.) das ganze Jahr über so machen. Sie lassen den den Jahresabschluss vom StB erstellen, der wartet dabei auf irgendwelche Bescheinigungen und ist auch nicht schneller als wir alle hier. Und die GF der Gesellschaften haben wahrlich ganz andere Aufgaben, als sich um das Antreiben des StB zu kümmern. Bitte viel mehr versuchen, Zusammenhänge zu verstehen, als hier einfach über jemanden herummeckern! schönen Tag noch phönix |
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23.03.2013, 15:36
Beitrag: #20
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Bei Beteiligungseinnahmen schreibe ich nur "von Amts wegen einzutragen" und schließe den Steuerfall für mich vorerst ab.
Ich finde es aber sehr schlimm, wenn nicht mal die Anlage N Seite 1 vollständig und richtig ausgefüllt werden kann. Dann ist es noch schlimmer, wenn das Einspruchsverfahren zu dieser Angelegenheit nächstes Jahr um diese Zeit noch immer nicht erledigt ist. Viele Arbeitnehmer (Freizügigkeitsgesetz) sind nächstes Jahr gar nicht mehr so einfach für mich auffindbar. Die Leiharbeitsfirmen schicken sie quer durch ganz Deutschland und manchmal auch in Firmen in der Heimat oder ganz woanders hin. Im Großen und Ganzen bekommen diese Leiharbeiter (Lagerarbeiter) nur unter 8,50 €/Std. bzw. sogar unter 8,00 €/Std. (laut vorgelegter Monats-Lohnabrechnung - keine Polemik!) und warten berechtigterweise dringend auf die Erstattung vom Finanzamt. Zum Geldverdienen sind sie doch hierher gekommen und nicht um sich mit fremdsprachigen Behörden und Gesetzen herum zu plagen. Es geht einzig und allein um den Unterhalt der Familien. |
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