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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
21.03.2013, 18:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 18:09 von blind****.)
Beitrag: #1
Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Bisher kannte ich das folgende nicht von den umliegenden brandenburgischen Finanzämtern. Und zum Glück hat sich damit auch nur das "nette" FA Königs Wusterhausen hervorgetan. Aber ich halte es trotzdem für unangemessen:

Mandant aus dem Handwerksbereich (Gewinn nicht der Rede wert) vermietet daneben noch 3 Wohnhäuser (durch umfangreiche Sanierungen und aufgrund der nicht gerade "rosigen" Lage auf dem Wohnungsmarkt wird dort ebenfalls kaum Überschuss erzielt). Im Ergebnis betrugen die Ertragssteuern der letzten VZ nie mehr als 1 TEUR. Fristverlängerung wurde seitens der Finanzverwaltung immer ohne "Murren" gewährt. Für den VZ 2011 kommt es nun das erste Mal dazu, dass die Erklärungen bis 28.02.2013 noch nicht fertiggestellt sind.

Was macht aber das FA KW daraus ? Ich erhalte eine gesalzene Zwangsgeldandrohung. Nein, nicht etwa 300,- EUR für den Gesamtfall !!! Sondern unverschämte 4 x 300,- EUR = 1.200,- EUR, d.h. pro Erklärung + Bilanz jeweils 300,- EUR. Das angedrohte Zwangsgeld istb somit höher als die Steuer. Ist das eine neue Masche ?

Vor ca. 1 Woche wurde mir anlässlich von telefonischen Fristverlängerungsanträgen von unserem Haupt-FA noch erklärt, wie entspannt die Lage sei. Und es wurden in mehreren Fällen problemlos Fristverlängerungen bis 15.04.2013 gewährt !!! Und nun so etwas.

Man muss doch mal die berühmte Kirche im Dorf lassen. Bei 0-Fällen ist das wohl nicht angebracht. Was droht man denn bei Nachzahlungsfällen von mehreren TEUR an ? Und dann auch solche Unterschiede zwischen FÄ, die nur ca. 70 km auseinanderliegen.

Gruß
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21.03.2013, 18:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 18:32 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
warum darüber aufregen? Zwangsgeldandrohung führt doch - vernünftig gehandhabt - zu keiner wirtschaftlichen Belastung. Lieber die Steuererklärungen machen, das bringt Umsatz und spart das Zwangsgeld...

schönen Tag noch

phönix
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21.03.2013, 18:38
Beitrag: #3
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Hallo,

ich kann auch nur aus eigener Erfahrung berichten, dass bei mir Zwangsgeld für ESt und USt festgesetzt wurden - allerdings mit 150, dann auf 300, dann auf 500, dann auf 1.000 mit Androhung auf 2.000 ... Seitdem bekomme ich nach der Mahnung gleich einen Schätzbescheid ... Cool

Gruss
Uwe
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21.03.2013, 18:46
Beitrag: #4
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:warum darüber aufregen?

Mal angenommen, einem Mandanten geht so ein "netter" Brief direkt zu. Der bekommt doch sofort einen Herzinfarkt und fängt an zu schreien. Wie bei allem: Der Ton macht die Musik.
Und da tun sich ein paar Mitarbeiter eines einzelnen FA besonders hervor. Wenn die schon bei "harmlosen" Steuerpflichtigen so scharf schießen..,. Wie schon gesagt, ich kenne so etwas bisher überhaupt noch nicht. Auch Verspätungszuschläge waren zum Glück bisher nur ganz selten ein Thema.

Zitat:Seitdem bekomme ich nach der Mahnung gleich einen Schätzbescheid ...

Und ich bekomme von unserem Haupt-FA völlig entspannt Fistverlängerungen bis 15.04.2013 !!!
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21.03.2013, 19:08
Beitrag: #5
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 18:46)blindworm schrieb:  Der bekommt doch sofort einen Herzinfarkt ...
Nein, die herzinfarktgefährdeten bringen ihre Unterlagen immer pünktlich. Und den meisten Schlampern ist das egal.
Ich hab einen Wirt mit unter T€ 100 Jahresumsatz, der sich das ganze Jahr hindurch schätzen läßt und die zu viel bezahlte USt als Spardose ansieht. Die Verspätungszuschläge von inzwischen fast € 2.000 p.a. sind ihm egal. Der kommt erst, wenn es richtig weh tut.

(21.03.2013 18:46)blindworm schrieb:  Und da tun sich ein paar Mitarbeiter eines einzelnen FA besonders hervor.
Wenn ich ein Spielzeug habe, dann will ich es auch benutzen ... Big Grin

(21.03.2013 18:46)blindworm schrieb:  Und ich bekomme von unserem Haupt-FA völlig entspannt Fistverlängerungen bis 15.04.2013 !!!

Ich seh das ganz gelassen.
Bekommt der Mandant die Zwangsgeldandrohung, dann bewegt er sich und bringt (vielleicht) die Unterlagen bei. Bringt er sie nicht, dann soll er halt bezahlen. Ist ja nicht mein Geld.

Reich die Erklärung ein und gut is. So jedenfalls meine Erfahrung. Wenn man mit den Erklärungen rotiert und jedes Jahr andere verspätet einreicht, wird jedenfalls bei uns hier das Zwangsgeld zwar angedroht, aber noch nicht einmal ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
Aber vielleicht sind die FA-Mitarbeiter hier auch wegen den sonnigen (Schonfast) Frühlingstagen auch besser gelaunt als bei Euch da oben im Schneetreiben. Cool
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21.03.2013, 19:21
Beitrag: #6
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 19:08)tosch schrieb:  Aber vielleicht sind die FA-Mitarbeiter hier auch wegen den sonnigen (Schonfast) Frühlingstagen auch besser gelaunt als bei Euch da oben im Schneetreiben. Cool

Also ich bin ganz gut drauf.... - obwohl der Schnee schon nevt!!!!!!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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21.03.2013, 20:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 20:49 von Brande.)
Beitrag: #7
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Ich bekam heute für eine Antragsveranlagung 2011 (nur Arbeitnehmerin mit Steuerklasse I) einen Schätzungsbescheid vom FA Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg. Die Steuererklärung war sowieso gerade in Bearbeitung. Dann habe ich gleich einen Einspruch mit AdV dazu gelegt.

Kurios ist, dass die Werte für die Einnahmen stimmen, weil sie dem FA ja schon durch die elektronischen Übermittlungen bekannt waren. Somit hätte man sehen können, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt.

Der festgesetzte Verspätungszuschlag beträgt 150 €. Die erstmalig festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen sind mehr als 200 €. Ganz schön viel für jemanden, der glaubt, 4 Jahre Zeit zu haben und der außerdem mit einer Erstattung zu rechnen hat.

Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
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21.03.2013, 21:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 21:48 von Stadtkatze.)
Beitrag: #8
AW: RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Kurios ist, dass die Werte für die Einnahmen stimmen, weil sie dem FA ja schon durch die elektronischen Übermittlungen bekannt waren. Somit hätte man sehen können, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt.
Wieso erkennt man an den e-Daten, ob der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören u.U. noch mehr Sachverhalte als die e-Daten hergeben.
Wenn das FA geschätzt hat, dann ist es auch von einer Pflichtveranlagung ausgegangen. Ansonste wäre kein Bescheid ergangen, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruht.
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Der festgesetzte Verspätungszuschlag beträgt 150 €.
Ob das ermessensgerecht ist hängt u.a. von der Höhe der festgesetzten Steuer ab.
Dem Grunde nach ist er ja schon mal gerechtfertigt.
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Die erstmalig festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen sind mehr als 200 €. Ganz schön viel für jemanden, der glaubt, 4 Jahre Zeit zu haben und der außerdem mit einer Erstattung zu rechnen hat.

Die Einkommensteuervorauszahlungen bemessen sich nach der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (Paragraph 37 EStG). Die Festsetzung ist also ok.

(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Nö! Das ist Verfahrensrecht!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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22.03.2013, 09:30
Beitrag: #9
RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 21:37)Stadtkatze schrieb:  ....Wenn das FA geschätzt hat, dann ist es auch von einer Pflichtveranlagung ausgegangen. Ansonste wäre kein Bescheid ergangen, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruht...

Dein Wort in Gottes Ohren, doch mit fehlt der Glaube.
Im Vorjahr reine Antragsveranlagung - im Folgejahr Mahnung und ggfs. auch Schätzung kommt doch leider laufend vor.
frankts

frankts

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22.03.2013, 09:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 09:59 von blind****.)
Beitrag: #10
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Nein, die herzinfarktgefährdeten bringen ihre Unterlagen immer pünktlich.

Bei dem zunehmenden Steuerwirrwarr in vielen Bereichen sind inzwischen fast alle gefährdet.
Nicht immer liegt die Ursache in der Schlampigkeit der Mandanten. Der zunehmende Arbeitsumfang und die Arbeitskraftreserven in der Kanzlei lassen es in manchen Fällen nicht zu, dass alles pünktlich fertig wird. Oder gibt es tatsächlich StB, die am 31.01. oder 28.02. alles zu 100% fertig haben ???
Wir sind schon soweit, dass es Kollegen gibt, die Verspätungszuschläge selbst übernehmen müssen, weil sie es nicht rechtzeitig schaffen. Und das nicht etwa wegen der von der Finanzverwaltung gerne mal unterstellten fehlerhaften Arbeitsorganisation. Kompetente Mitarbeiter wachsen z.B. nicht auf Bäumen.


Zitat:Wenn ich ein Spielzeug habe, dann will ich es auch benutzen

Es scheint sich dabei aber um ein Spielzeug zu handeln, bei dem sich die meisten FA-Mitarbeiter bewusst zurückhalten bzw. die Anwendung von den Vorgesetzten schon eingebremst wird. Nur einzelne, bisher auch schon in anderen Sachen negativ auffälllige FA (wie z.B: KW) meinen, anscheinend sich profilieren zu müssen. Über einige "nette" Telefonate mit diesem FA möchte ich hier lieber nicht berichten. Da werden z.B., mit allen auch unangemessenen Druckmitteln, Erklärungen angefordert, obwohl man offen zugibt, dass der vorhergehende VZ noch nicht mal veranlagt ist usw... Worin ist eigentlich die Waffengleichheit der Mittel der StB gegeben ? Welchen Druck können wir z.B. bei FG-Verfahren ausüben, die generell mehrere Jahre ruhen ?

Für entsprechend renitente Steuerpflichtige mag die Zwangsgeldandrohung angemessen sein, für "normale" Fälle (z.B. die man in den Kanzleien nicht schneller schafft oder 0,- Fälle) sollte man mehr Fingerspitzengefühl anwenden.



Zitat:Aber vielleicht sind die FA-Mitarbeiter hier auch wegen den sonnigen (Schonfast) Frühlingstagen auch besser gelaunt

Ich vermute mal, dass sich die Mitarbeiter in Königs Wusterhausen aufgrund der Hauptstadtnähe, leider die Vorgehensweise mancher FÄ in B zum Vorbild nehmen.
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