USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
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08.03.2013, 17:27
Beitrag: #21
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
Warum 60(2)?
Warum nicht steuerbar? ® |
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08.03.2013, 18:01
Beitrag: #22
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USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
60(2) ist Quatsch. Sorry. Nicht steuerbar, weil USt sonst neutral ist (Ausnahme 9b) und deshalb eine Differenz aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (abrunden) nicht zu einer Steuerlast führen darf?
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08.03.2013, 18:34
Beitrag: #23
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
(08.03.2013 14:53)ecro schrieb: Wenn da eine 1 DM Differenz ist, würde ich auch suchen, denn mit Unter-den-Teppich-Buchen löst man das nicht.Hüstelhüstel wenn ich 1 DM Differenz habe und sie wegbuche, dann habe ich doch anschliessend auf dem Gegenkonto immer noch die Differenz oder wohin verschwindet die "Unter-den-Teppich-Gegen-Buchung"? |
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08.03.2013, 18:40
Beitrag: #24
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USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
Der Teppich heißt "Sonstige betriebliche Aufwendungen"; gekonnt bucht man den 1€ dann auch unterjährig "weg" und nicht per Stichtag...
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08.03.2013, 19:54
Beitrag: #25
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
(08.03.2013 18:01)showbee schrieb: Nicht steuerbar, weil USt sonst neutral ist (Ausnahme 9b) und deshalb eine Differenz aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (abrunden) nicht zu einer Steuerlast führen darf? Sehe ich anders. Es kommt ja tatsächlich zu einer Belastung/Entlastung. Nicht anders, als wenn der Prüfer mit einem Mehrergebnis nach Hause geht. ® |
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08.03.2013, 20:15
Beitrag: #26
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
(08.03.2013 18:40)showbee schrieb: Der Teppich heißt "Sonstige betriebliche Aufwendungen"; gekonnt bucht man den 1€ dann auch unterjährig "weg" und nicht per Stichtag...Na, wir waren nur auf Abschlussprüfung da. Und da die Zahlen feststanden, konnte man nicht so einfach das Ergebnis ändern, um die 1 DM wegzubekommen. Die USt-Rundungsdifferenz würde ich auch als betrieblichen steuerpflichtigen Ertrag sehen. USt-Erstattungszinsen sind auch nicht steuerfrei. |
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08.03.2013, 22:42
Beitrag: #27
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
Was heißt das Suchen. Die Zahlen aus der Bilanz sind korrekt.
Die Differenzen entstehen doch nur durch die fehlenden Nachkommastellen. |
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09.03.2013, 13:36
Beitrag: #28
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
Habt ihr Euch mal überlegt, was alleine die Gedanken kosten, wohin die Differenz zu buchen ist? Ich kenne keinen Mandanten, der sich beim erfolgswirksamen Buchungen aufregen würde und dem FA-Prüfer ist sicher wurscht. Und wenn der WP mault, dann soll er dies tun.
Ob bei der monatlichen Umsatzzahlung uns unbekannte Verrechnungen erfolgen, haben wir bzw. die Mandanten im Griff in dem wir den Zahlbetrag der VA jeden Monat als letzte Buchung vor dem Festschreiben als Verbindlichkeit bzw. Forderung erfassen. Da denke ich lieber über wichtigeres nach, als über diese Differenzen. frankts |
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09.03.2013, 14:54
Beitrag: #29
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USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
@frankts: ja, klar pragmatisch. In der Praxis habe ich darüber auch noch nicht nachgedacht. Aber ich bin ja in den letzten Tagen vor der Mündlichen und also auf 100% Theorie eingestellt ;-)
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10.03.2013, 06:05
Beitrag: #30
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
@frankts
Deswegen ist dies hier ja auch rein theoretisch. In praxi würde ich den Kram irgendwohin wegballern (nach der erfolglosen Suche nach einem Systemfehler, versteht sich) und fertig. ® |
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