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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
12.12.2012, 20:34
Beitrag: #21
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 18:48)blindworm schrieb:  Allerdings findet man auch immer schlechter ausreichend qualifiziertes Personal.

Den Satz kann man so nicht stehen lassen, es sollte eher heissen:
Allerdings findet man auch immer schlechter ausreichend qualifiziertes Personal zu einem Preis, den man zahlen will.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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12.12.2012, 22:04
Beitrag: #22
Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Ja, das Problem Ostdeutschland: Die Mdt wollen nicht zahlen, also kann der StB auch nicht zahlen. Man muss dem Mdt auch Mehrwert verkaufen, dazu gehört bspw eine vernünftige BWA mit korrekten Zahlen. Wer nur huschhuschfusch Buchführung macht, kann auch nur fehlerhafte BWA liefern. Besser wird dann die BWA sogar, wenn in der lfd Bfg auch kalkulatorische AfA etc gebucht wird. Mit vernünftiger Bfg sollte auch die USt immer passen bzw im vernachlässigbaren Rahmen liegen. Last but not least kann die richtige 12er BWA auch schnell als Indikator für die ESt herangezogen werden. Nichts ist dümmer, als ein Verlust in den BWA und dann ein ordentliche Gewinn lt Bilanz...

Andererseits muss es auch nicht mehr kosten. Wenn Bfg gleich alles abstimmt, dann macht das auch weniger Stundenaufwand bei der JA Erstellung.
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13.12.2012, 07:54
Beitrag: #23
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
@showbee,
Es spricht mir jemand aus der Seele, danke! Man muss im Rahmen der laufenden Buchführung dem Mandanten lästig fallen durch Rück- u. Nachfragen. Nebenbei habe ich dokumentierte Rückfragen gut Argumente um abrechnen zu können. Beim JA tue ich mich da schon härter, wenn ich einmal geballt einen Haufen Erläuterungen und Unterlagen nachfordere.
Und schon weiter oben gesagt, dürfte ich früher radieren?....
frankts

frankts

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13.12.2012, 09:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2012 09:29 von blind****.)
Beitrag: #24
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Man muss dem Mdt auch Mehrwert verkaufen, dazu gehört bspw eine vernünftige BWA mit korrekten Zahlen.

Das ist schon richtig und auch wir versuchen, die monatliche Buchführung so exakt zu bearbeiten, dass z.B. der Lohnbereich abgestimmt ist, die unklaren Positionen so weit wie möglich geklärt sind, kalk. Buchungen möglichst genau erfolgen. Man stösst dabei aber trotzdem an Grenzen. So z.B. im OP-Bereich.

Es kommt auch ein wenig auf die Branche an. Gerade im Bau-, Handwerks- oder Restaurantbereich in der Provinz fehlt manchmal das Verständnis und die Geduld bei den Mandanten.

Man sollte auch vielleicht mal eine Umfrage starten, wieviele Mandanten die BWA zum einen tatsächlich anschauen und zum anderen dies auch noch im Wesentlichen verstehen. Ich vermute mal, dass das Ergebnis bei kleineren/mittleren Mandanten nicht so gut ausfällt.
Und das kann man denen nicht mal übel nehmen, wenn man machmal das kaufmännische Wissen der sog. Unternehmer betrachtet.

Zitat:Allerdings findet man auch immer schlechter ausreichend qualifiziertes Personal zu einem Preis, den man zahlen will.

Es gibt zumindest in meiner näheren Umgebung auch den Trend, dass gerade das weibliche Personal kaum noch Vollzeit gehen möchte. Viele wünschen nur noch Teilzeit. Selbst wenn das Gehalt die Vollzeit eigentlich lukrativer macht.

Zitat:Ja, das Problem Ostdeutschland: Die Mdt wollen nicht zahlen

Die Mandanten erhalten teilweise Angebote von Bilanzbuchhaltern o.a., die weit jenseits der Mittelgebühr liegen usw. Auch die Unterschiede in den Gebührensätzen zwischen Stadt und Provinz sind enorm.


Gruß
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13.12.2012, 10:31
Beitrag: #25
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 22:04)showbee schrieb:  wenn in der lfd Bfg auch kalkulatorische AfA etc gebucht wird.

Man kann doch jeden Monat ein exakt abgestimmtes Anlagevermögen mit zutreffender Abschreibung abliefern. Das ist ja kein Hexenwerk.

Rückstellungen, RAP usw kann man ja auch monatlich mit buchen.

®
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13.12.2012, 10:42
Beitrag: #26
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
In Bezug auf "Bilanzbuchhalter" und deren "Leistungen": Mein alter Chef hat die Mandanten primär über die Haftungssituation bei Falschberatung aufgeklärt und dann die Bfg / JA überprüft. In aller Regel fehlt es am nötigen Steuerrechtswissen, weshalb die Bilanzen oftmals fehlerhaft sind, nicht überall wo BiBu drauf steht ist auch ein SteuerBiBu drin. Gerade in der Bauwirtschaft hatte ich armseelige Summen- und Saldenlisten gesehen. Die abenteuerlichste SuSa hat allerdins ein "inhouse-Buchhalter" mal hinbekommen. Er hat komplett Soll und Haben verwechselt. Das war wirklich lustig... wir mussten zwar den Saldenvortrag nur einfach umkehren, aber gefragt haben wir uns schon, ob die ganze Buchhaltung überhaupt Gob konform war ...
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13.12.2012, 11:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2012 11:08 von tolledeu.)
Beitrag: #27
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 22:04)showbee schrieb:  Besser wird dann die BWA sogar, wenn in der lfd Bfg auch kalkulatorische AfA etc gebucht wird. Mit vernünftiger Bfg sollte auch die USt immer passen bzw im vernachlässigbaren Rahmen liegen. Last but not least kann die richtige 12er BWA auch schnell als Indikator für die ESt herangezogen werden. Nichts ist dümmer, als ein Verlust in den BWA und dann ein ordentliche Gewinn lt Bilanz...

Andererseits muss es auch nicht mehr kosten. Wenn Bfg gleich alles abstimmt, dann macht das auch weniger Stundenaufwand bei der JA Erstellung.

Die kalkulatorische AfA haben wir mit der Verknüpfung Rewe-Anlag ausgerottet, es wird monatlich die genaue AFA gebucht. Auch werden bei den Einzelunternehmern der KFZ-Privatanteile monatlich gebucht, schon wegen der Umsatzsteuer. Und mit Datev-pro werden alle Kredit-, Miet- und Leasingverträge über die Wirtschaftsberatung verwaltet und monatlich verbucht.

Ich möchte den Überblick über die Kredite etc. haben und den Mandanten rechtzeitig darauf hinweisen können wann die Zinsbindung ausläuft, und wie hoch seine Kreditverpflichtungen zu einem Tag x sind.

Natürlich gibt es immer wieder Mandanten die die Fibu nur als notwendiges Übel für das Finanzamt sehen, die BWA nicht verstehen (wollen) etc. D.h. für mich aber nicht, dass ich deshalb schlechter buche oder bestimmte Sachverhalte nicht berücksichtige.

Aber die Zeitfrage ist doch an den Haaren herbeigezogen, ich muss es doch sowieso klären und wenn ich es ein Jahr später beim JA mache wird es bestimmt nicht schneller gehen als zwei Wochen nach dem Vorfall.

Nächstes Jahr gibt es sowieso wieder einen Tanz, wenn die neue Gebührenordnung raus kommt und wir unsere Preise anpassen werden. Da kommt sicherlich wieder Bewegung in die Firma.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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15.12.2012, 00:24
Beitrag: #28
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Seit einigen Monaten wird bei den BP-Fragebögen auch abgefragt ob festgeschrieben wurde.
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15.12.2012, 15:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 15:54 von blind****.)
Beitrag: #29
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:bei den BP-Fragebögen auch abgefragt ob festgeschrieben wurde

Was für Fragebögen ? Ich habe bis auf vereinzelte Prüfungen bei Gaststätten noch nie bei BP`s irgendwelche Fragebögen ausfüllen müssen.


Gruß
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17.12.2012, 14:00
Beitrag: #30
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
@showbee

Zitat:Nächstes Jahr gibt es sowieso wieder einen Tanz, wenn die neue Gebührenordnung raus kommt und wir unsere Preise anpassen werden.

Werden oder wollen ? Wenn die Mandanten das erst mitbekommen, dann werden wir sicher in eine Reihe mit den gierigen Ärzten, Apothekern usw. gestellt.



@limo

Zitat:BP-Fragebögen

Mich würde mal interessieren, was für Fragebögen das sind. Meinst Du FA-interne ?
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