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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
12.12.2012, 09:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2012 10:04 von blind****.)
Beitrag: #11
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Festschreiben sollte man immer, wenn irgendwelche Zahlen/Auswertungen das Büro verlassen.

Also eigentlich Festschreibung auch generell immer, wenn USt-VA gesendet werden soll ?

Somit gibt es, abgesehen von Jahresbuchhaltungen oder Buchhaltungen für Kleinunternehmer, Ärzte usw., bei Euch unterjährig keine offenen Erfassungskreise ?


Gruß
Noch ein Gedanke:

Wenn ich mich mit Kollegen über dieses Thema unterhalte, bekomme ich mit, dass überwiegend zumindest die monatlichen Buchungen offen gehalten werden. Erst im Rahmen der JA-Arbeiten wird dann festgeschrieben. Wie der Kollege in Stbdirekt schrieb, wird eine direkte Berichtigung als komfortabel empfunden. Kaum einer zumindest von meinen bekannten StB schreibt schon bei Erstellung der USt-VA fest.

Im Rahmen von BP`s ist das (bisher) auch nie ein Thema gewesen. Angenommen, die Prüfer greifen das zukünftig verstärkt auf, kann dann alleine die Tatsache der nicht zeitnah erfolgten Festschreibung schon zu Schätzungen oder anderem führen ? Ich meine doch eher nicht.

Eigentlich müsste für die Prüfer doch neben dem Festschreibedatum auch das Erfassungsdatum der Buchungen entscheidend sein.

SIMBA schrieb mir aber folgendes:

Zitat:Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU sehen die Übergabe des Erfassungsdatums
nicht zwingend vor.

Wie wird das bei DATEV gehandhabt ? Bei Lexware wird dieses Datum im Rahmen der GDPdU übergeben.


Gruß
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12.12.2012, 10:28
Beitrag: #12
Exclamation RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Darf ich noch einmal nachfragen. Mir erschließt sich einfach der Grund für die Diskussion nicht. Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird?

Bin etwas ratlos!
frankts

frankts

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12.12.2012, 10:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2012 10:51 von tosch.)
Beitrag: #13
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 10:28)frankts schrieb:  Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird?
Du kannsch halt nimmer so gut bscheixxen Wink
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12.12.2012, 11:02
Beitrag: #14
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 10:44)tosch schrieb:  Du kannsch halt nimmer so gut bscheixxen Wink

Dachte ich es mir - aber ehrlich sind die Mandanten einen Behilfetatbestand eigentlich wert?? Aber, ich gebe es zu, bei Beginn habe ich auch meist gedacht, was hat der arme Mandant da bloß wieder für einen Fehler gemacht. Aber nachdem die eigene Mitarbeiterin durch Nichtfestschreiben die Möglichkeit für sich eröffnet hatte, eigene Fehler von der Bildschirmfläche verschwinden zu lassen, war bei mir der Ofen für diese Lockerheit aus.
frankts

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12.12.2012, 11:46
Beitrag: #15
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Eben. Es geht um eine gewisse Dokumentation. Am Ende war nämlich immer der StB Schuld. Wenn man festschreibt und Stornos/Umbuchungen macht, kann man deutlich zeigen, wann welcher Beleg nochmals angefasst wurde. Ganz wichtig, wenn bspw. der Mdt Ausgaben hat und die Rechnung nicht findet. Hier kann man doch nicht adhoc mit VoSt Abzug buchen. Ich kenne das so, dass der Mandant eine Liste mit Fehlbelegen bekommt. Diese werden zuerst ohne VoSt gebucht und wenn der Mdt dann doch den Beleg auftreibt, wird eben die VoSt 2-3 Monate später geltend gemacht. Würde man dann einfach die Buchung ändern ist das nicht besser als ohne Rechnung gleich den VoSt Abzug zu buchen. Schmu!
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12.12.2012, 11:54
Beitrag: #16
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 11:02)frankts schrieb:  
(12.12.2012 10:44)tosch schrieb:  Du kannsch halt nimmer so gut bscheixxen Wink

Aber nachdem die eigene Mitarbeiterin durch Nichtfestschreiben die Möglichkeit für sich eröffnet hatte, eigene Fehler von der Bildschirmfläche verschwinden zu lassen, war bei mir der Ofen für diese Lockerheit aus.
frankts

Dito, das ging soweit, dass noch während der BP umgebucht wurde. Die Mitarbeiterin ist ganz schnell gegangen (worden). Bei uns ist prinzipiell nach der Fertigstellung des Monats bzw. Quartals oder auch Jahresfibu festzuschreiben.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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12.12.2012, 16:24
Beitrag: #17
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird?

Nicht alle Mitarbeiter buchen bereits monatlich so exakt, wie man es im JA gerne haben möchte. Da müssen z.B. Aufwandskonten nachträglich anders aufgeteilt/ gesplittet werden. Es stellt sich heraus, dass der Mandant eine andere Gliederungstiefe bei den Umsätzen benötigt.
Teilweise werden z.B. Grundstücksaufwendungen, bei denen die entsprechenden Vermerke und Erklärungen des Mandanten erst zum JA kommen, privat oder auf Verrechnungskonten statt (anteilig) betrieblich gebucht. usw...

Monatlich bleibt meist nicht Zeit alles restlos buchungsmäßig aufzuklären.
Somit müsste beim JA umständlich storniert werden.
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12.12.2012, 16:46
Beitrag: #18
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 16:24)blindworm schrieb:  [quote]..........

Monatlich bleibt meist nicht Zeit alles restlos buchungsmäßig aufzuklären.
Somit müsste beim JA umständlich storniert werden.

Lieber Stornierung, die kann man wenigstens nachverfolgen. Ich denke an die berühmte Frage der Mandanten: "Warum muss ich in der Jahreserklärung soviel USt nachzahlen? Hast Du Berater nicht richtig gebucht? Storniert- dann kann einen viel besseren Nachweis führen, dassder Mandant einfach die Unterlagen nicht zeitgerecht gebracht hat.
Und wenn ich mal an die Buchführung denke, die ich noch gelernt habe - amerikanisches Journal, da wären nachträgliche Korrekturen der Buchung (radieren, übermalen o. überkleben) eine Todsünde gewesen. Das soll bei einer EdV alles den GoB entsprechen? Da habe ich von der Logik doch etliche Zweifel.
Spinnen wir den Fader weiter, warum muss ein Fahrtenbuch so geführt werden, dass es nachträglich nicht geändert werden kann. Bei Fibu darf das möglich sein???? Zweifel über Zweifel-
Außer Bequemlichkeit fällt für das Nichtfestschreiben gar nicht Passendes ein.
frankts

frankts

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12.12.2012, 17:12
Beitrag: #19
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 16:24)blindworm schrieb:  
Zitat:Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird?

Nicht alle Mitarbeiter buchen bereits monatlich so exakt, wie man es im JA gerne haben möchte. Da müssen z.B. Aufwandskonten nachträglich anders aufgeteilt/ gesplittet werden. Es stellt sich heraus, dass der Mandant eine andere Gliederungstiefe bei den Umsätzen benötigt.
Teilweise werden z.B. Grundstücksaufwendungen, bei denen die entsprechenden Vermerke und Erklärungen des Mandanten erst zum JA kommen, privat oder auf Verrechnungskonten statt (anteilig) betrieblich gebucht. usw...

Monatlich bleibt meist nicht Zeit alles restlos buchungsmäßig aufzuklären.
Somit müsste beim JA umständlich storniert werden.

Ja , aber dass gehört bei mir auch in die Fibu und nicht in den Jahresabschluss. Wenn ich meine Fibu-Schlussrechnung lege, möchte ich dass die Fibu auch fertig ist und die Zeiten der Mitarbeiter auch in der Fibu steckt und nicht im JA. Wenn dafür keine Zeit ist, ist entweder das Honorar zu niedrig oder der Mitarbeiter hat zuviel um die Ohren. Im JA will ich mir nur noch Gedanken machen müssen über die Bewertung und Bilanzansätze, nicht über die Verteilung auf Konten oder gar Abstimmung der OPOS-Listen oder ungeklärte Posten. Wir haben hier so ein ungeschriebenes Gesetz, im JA sind max. 80 Umbuchungen zulässig alles was mehr ist zeugt von einer schlechten Fibu.

Dieses Jahr hatte ich für ein paar Monate einen freien Mitarbeiter, der hat der einen Mitarbeiterin die Sachen wieder auf den Tisch gelegt und gesagt er hätte gerne bis übermorgen eine abgestimmte Saldenbilanz. Da war unser Neuzugang ganz aus dem Häuschen, da sie es auch so kannte dass machen wir schon im Abschluss.....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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12.12.2012, 18:48
Beitrag: #20
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Im JA will ich mir nur noch Gedanken machen müssen über die Bewertung und Bilanzansätze, nicht über die Verteilung auf Konten oder gar Abstimmung der OPOS-Listen oder ungeklärte Posten.

Das ist doch aber eher meist eine Wunschvorstellung. Um monatlich alles (Lohnbereich, OP, sämliche unklare Posten usw.) abstimmen zu können fehlt die Zeit und leider trifft es meist auch auf das Unverständnis bei den Mandanten. Die schieben doch unangenehme Arbeiten, wie das Heraussuchen von Belegen u.a. gerne in die Zukunft.

Zitat:der Mitarbeiter hat zuviel um die Ohren.

Zum einen trifft dies vielfach zu. Allerdings findet man auch immer schlechter ausreichend qualifiziertes Personal.


Gruß
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