Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
|
14.12.2012, 11:22
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Wir sind mit unserem Büro selbst betroffen und am Widerstand der anderen Eigentümer gescheitert. Wir haben ein Kompromiss erreicht, in dem wir z.B. die Heizkosten die ja abgelesen und für jedem Eigentümer separat erstellt wird, von der z.B. ISATA auf unseren Namen ausstellen lassen haben. Damit haben wir eine Rechnung mit ausgewiesener USt und die HV kann trotzdem ihre Abrechnung machen.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
14.12.2012, 11:23
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(14.12.2012 10:45)phönix schrieb: Der Vortrag ist wirklich gut strukturiert. Und auf Seite 8 schon ein Fehler. Es muss UND heißen und nicht ODER. ® |
|||
14.12.2012, 13:16
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(14.12.2012 11:23)ecro schrieb: Und auf Seite 8 schon ein Fehler. Es muss UND heißen und nicht ODER. Na Du erst - schon alles durchgelesen? schönen Tag noch phönix |
|||
14.12.2012, 13:57
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Nö, hab ich nicht. Das ODER sprang mir ins Auge, das war alles.
® |
|||
15.12.2012, 16:01
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Zitat:Kompromiss erreicht, in dem wir z.B. die Heizkosten die ja abgelesen und für jedem Eigentümer separat erstellt wird, von der z.B. ISATA auf unseren Namen ausstellen lassen haben. Du meinst die ISTA ? Kannst Du ein Rechnungsmuster hier einstellen ? Zitat:warum sollte eine Rechnung einer WEG anders aussehen als eine Rechnung eines anderen Unternehmers, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll??? Das meine ich ja auch nicht. Der Verwalter hat jedoch anscheinend noch nie etwas von § 14 Abs. 4 UStG gehört. Er bezweifelt, dass die Angabe Rechnungsnummer, Steuernummer usw. notwendig ist. Andere Verwalter würden das schließlich auch ohne Rechnung erstellen. Ich möchte ihm eine konkrete Rechnung eines anderen Verwalters vor die Nase halten, damit endlich Ruhe herrscht. Gruß |
|||
15.12.2012, 17:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 17:10 von meyer.)
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Das Problem ist doch schon , dass den meisten Verwaltern/WEG's gar nicht klar ist, dass die auf die Eigentümer im Rahmen der Hausgeldabrechnungen umgelegten Kosten der WEG umsatzsteuerlich als Leistungen der WEG an die Eigentümer angesehen werden. Die Standard-WEG's sind noch nicht einmal steuerlich erfasst.
Hinsichtlich der Rechung ist es doch so, dass es eine Hausgeldabrechnung sowieso gibt. Diese muss dann so aufgebaut und ergänzt werden, dass diese den umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung genügt (also insbesondere Steuernummer, Rechnungsnummer, Ausweis von Nettobeträgen, Umsatzsteuerbeträgen und Steuersatz, der Rest wird in der Regel erfüllt sein). Aufpassen muss man, für welche Umsätze und Eigentümer die Option genau ausgeübt wird. Nur insoweit darf auch ein Steuerausweis erfolgen. In der Praxis dürfte vor allem die Variante verbreitet sein, dass nur hinsichtlich der Umsätze optiert wird, für die Vorsteuer angefallen ist. Das wäre dann für die WEG in de Regel ein Nullsummenspiel. |
|||
15.12.2012, 17:49
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Zitat:Die Standard-WEG's sind noch nicht einmal steuerlich erfasst. Warum eigentlich ? Es gibt doch sicher 100erte wenn nicht gar 1000ende WEG mit Miteigentümern, die unternehmerisch tätig sind. Man fragt sich da, was die Verwalter den ganzen Tag so machen. Zitat:Diese muss dann so aufgebaut und ergänzt werden, dass diese den umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung genügt (also insbesondere Steuernummer, Rechnungsnummer, Ausweis von Nettobeträgen, Umsatzsteuerbeträgen und Steuersatz, der Rest wird in der Regel erfüllt sein). Und das verweigern die Verwalter ohne nähere Begründung. |
|||
15.12.2012, 18:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 18:07 von meyer.)
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(15.12.2012 17:49)blindworm schrieb: Warum eigentlich ? Es gibt doch sicher 100erte wenn nicht gar 1000ende WEG mit Miteigentümern, die unternehmerisch tätig sind.Weil es in der Regel nicht erforderlich ist und das FA nicht interessiert. Manche beschäftigen einen Hausmeister und sind dann für die Lohnsteuer erfasst. Ertragsteuerlich ist in aller Regel nichts zu veranlassen und Umsatzsteuer ist normalerweise nur bei Option ein Thema. Manchmal vermietet die WEG irgendwelches Gemeinschaftseigentum wie Stellplätze oder Kellerräume aber das ist meist minimal, so dass insoweit die Kleinunternehmerregelung greift. Die allermeisten Eigentümergemeinschaften betreffen aber Wohnungen. Ich bin in einer Universitätsstadt, wo es haufenweise Eigentumswohnanlagen mit Studentenwohnungen gibt (in großen Anlagen duchaus mit weit über 100 Einheiten). Da interessiert sich niemand für Umsatzsteuer. Übrigens sind da denoch fast alle Eigentümer als Vermieter unternehmerisch tätig. Am Rande: Ich hatte vor einiger Zeit eine Anfrage, was wäre, wenn eine solche WEG bei einem anstehenden Heizungsaustausch ein Blockheizkraftwerk einbauen und betreiben würde. Dazu gab es in NWB vor einiger Zeit mal einen Artikel. Ergebnis: Sowas wäre zivil- und steuerrechtlich höchst kompliziert umzusetzen. |
|||
15.12.2012, 18:13
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Zitat:Weil es in der Regel nicht erforderlich ist und das FA nicht interessiert. Die Gefahr, das bei den Miteigentümern, die unternehmerisch tätig sind, der Vorsteuerabzug gestrichen wird, ist aber nicht gebannt. Oder lassen die FÄ dies auch dann ohne Vorlage ordnungsmäßiger Rechnungen einfach durchgehen ? Zitat:Dazu gab es in NWB vor einiger Zeit mal einen Artikel. Ergebnis: Sowas wäre zivil- und steuerrechtlich höchst kompliziert umzusetzen. Mir steht NWB leider nicht zur Verfügung. Kann man das bitte mal hier einstellen ? |
|||
15.12.2012, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 18:31 von phönix.)
Beitrag: #20
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(15.12.2012 18:13)blindworm schrieb: Die Gefahr, das bei den Miteigentümern, die unternehmerisch tätig sind, der Vorsteuerabzug gestrichen wird, ist aber nicht gebannt. Oder lassen die FÄ dies auch dann ohne Vorlage ordnungsmäßiger Rechnungen einfach durchgehen ? Nicht "der Vorsteuerabzug gestrichen", sondern: sie haben ohne Erfüllung der Voraussetzungen schlicht keinen Vorsteuerabzug. Und Vorsteurabzug ohne ordnungsgemäße Rechnungen kann im Zweifel Steuerstrafverfahren bedeuten. schönen Tag noch phönix |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: