13.12.2012, 19:11
Hallo,
leider muss man feststellen, dass das Thema "Option einer WEG zur USt" bei den Haus-Verwaltern immer wieder ein Problem zu sein scheint. In einem aktuellen Fall möchte ein Miteigentümer, der seine Räumlichkeiten für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt, den Vorsteuerabzug z.B. aus Heizungskosten vornehmen.
Wenn ich die Fachliteratur (Steuer-Office ua.) richtig verstehe, gilt doch folgendes:
Die WEG müsste bzgl. der an sich nach § 4 Nr. 13 UStG eigentlich steuerbefreiten Leistungen eine anteilige Doppeloption nach § 9 Abs. 1 + § 19 Abs. 2 UStG vornehmen. Das hätte die Abgabepflicht von USt-VA + Jahreserklärungen zur Folge. Der anteilige Vorsteuerabzug wäre gegeben, so dass eine USt-Belastung für die WEG selbst nicht entstehen würde.
Und dann müsste der Verwalter im Namen+Rechnung der WEG an den Miteigentümer Rechnungen erstellen, die alle Angaben des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dies sowohl für die Hausgeldvorauszahlungen, als auch für die Endabrechnung.
Der Verwalter meint nun aber, der Wirtschaftsplan und die Endabrechnung in der bisherigen Form, allerdings ergänzt um offen ausgewiesene USt, würde ausreichen. Rechnungen mit Rechnungsnummer, Steuernummer usw. würde schon die Verwaltersoftware nicht hergeben. Man sehe sich außerstande, so etwas auszustellen. USt-Erklärungen wären ebenfalls nicht erstellbar. Im Übrigen benötige er ein Muster dafür.
Hat eventuell jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Beherrscht die Verwaltersoftware das tatsächlich nicht ?
Kann jemand ein Muster zur Verfügung stellen ?
Schönen Abend !!!
leider muss man feststellen, dass das Thema "Option einer WEG zur USt" bei den Haus-Verwaltern immer wieder ein Problem zu sein scheint. In einem aktuellen Fall möchte ein Miteigentümer, der seine Räumlichkeiten für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt, den Vorsteuerabzug z.B. aus Heizungskosten vornehmen.
Wenn ich die Fachliteratur (Steuer-Office ua.) richtig verstehe, gilt doch folgendes:
Die WEG müsste bzgl. der an sich nach § 4 Nr. 13 UStG eigentlich steuerbefreiten Leistungen eine anteilige Doppeloption nach § 9 Abs. 1 + § 19 Abs. 2 UStG vornehmen. Das hätte die Abgabepflicht von USt-VA + Jahreserklärungen zur Folge. Der anteilige Vorsteuerabzug wäre gegeben, so dass eine USt-Belastung für die WEG selbst nicht entstehen würde.
Und dann müsste der Verwalter im Namen+Rechnung der WEG an den Miteigentümer Rechnungen erstellen, die alle Angaben des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dies sowohl für die Hausgeldvorauszahlungen, als auch für die Endabrechnung.
Der Verwalter meint nun aber, der Wirtschaftsplan und die Endabrechnung in der bisherigen Form, allerdings ergänzt um offen ausgewiesene USt, würde ausreichen. Rechnungen mit Rechnungsnummer, Steuernummer usw. würde schon die Verwaltersoftware nicht hergeben. Man sehe sich außerstande, so etwas auszustellen. USt-Erklärungen wären ebenfalls nicht erstellbar. Im Übrigen benötige er ein Muster dafür.
Hat eventuell jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Beherrscht die Verwaltersoftware das tatsächlich nicht ?
Kann jemand ein Muster zur Verfügung stellen ?
Schönen Abend !!!