Veräußerung Gesellschaftsanteile
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30.11.2012, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2012 16:31 von Eisvogel.)
Beitrag: #1
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Veräußerung Gesellschaftsanteile
Hallo,
Gesellschafter A verkauft an Gesellschafter B einen Teil seiner GmbH-Anteile. Im Notarvertrag ist geregelt, dass die Kosten die Gesellschaft trägt. Das ist ja wohl vGA, oder? Wem ist diese zuzurechnen? B oder beiden anteilig? |
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30.11.2012, 14:06
Beitrag: #2
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RE: Veräußerung Gesellschaftsanteile
adhoc tendiere ich auch zur vGA, die satzungsklausel hilft ja nur im gründungsfall. den haben wir hier aber nicht. die kosten fallen im reinen interesse der gesellschafter an. ich würde hier dann hälftig zurechnen, allein aus der erwägung, dass zu einem kaufvertrag eben käufer und verkäufer gehören.
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01.12.2012, 11:30
Beitrag: #3
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RE: Veräußerung Gesellschaftsanteile
ich würde die vGA lediglich dem Erwerber zurechnen, da der Verkäufer nach Übertragung gerade nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt ist. Durch die Notarkosten wird damit im Endeffekt nur der Wert der Anteile des Erwerbers geschmälert.
lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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01.12.2012, 13:14
Beitrag: #4
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RE: Veräußerung Gesellschaftsanteile
Jive, dem könnte man entgegenhalten, dass der Veräußerer ja gerade wegen des geminderten Werts der Anteile genau diesen und keinen andeen Preis erzielt hat.
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