30.11.2012, 13:11
Hallo,
Gesellschafter A verkauft an Gesellschafter B einen Teil seiner GmbH-Anteile. Im Notarvertrag ist geregelt, dass die Kosten die Gesellschaft trägt. Das ist ja wohl vGA, oder? Wem ist diese zuzurechnen? B oder beiden anteilig?
Gesellschafter A verkauft an Gesellschafter B einen Teil seiner GmbH-Anteile. Im Notarvertrag ist geregelt, dass die Kosten die Gesellschaft trägt. Das ist ja wohl vGA, oder? Wem ist diese zuzurechnen? B oder beiden anteilig?