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ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
22.08.2012, 18:34
Beitrag: #1
ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Hallo,

gibt es Erfahrungswerte (oder mehr) zu folgendem Sachverhalt:

Ehegatten werden seit Jahrzehnten zusammen veranlagt. EM verstirbt in Jahr 02 (ohne Testment) und ist überschuldet, EF und Kinder schlagen daher Erbe aus, alle folgenden gesetzlichen Erben werden wohl auch ausschlagen, so dass wohl am Ende der Fiskus Erbe sein wird.

Status quo ist aber, dass unbekannt ist, wer Erbe wird.

Ich will im Auftrag von EF die ESt-Erklärung für das Jahr 01 erstellen und Zusammenveranlagung haben.

Frage: Wird das FA die problemlos durchführen, wenn nur EF unterschreibt und wem ist der Bescheid, soweit er den Ehemann betrifft, (insoweit wäre es ja so etwas wie ein Schätzbescheid) bekanntzugeben? Es gibt zumindest bisher keinen Nachlasspfleger oder -verwalter oder ähnliches.

Dass EF wohl nur eine Auszahlung der auf Sie entfallenden Steuererstattung erhalten wird, da der Rest in den Nachlass fällt, ist klar.
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22.08.2012, 18:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2012 18:47 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Ich würde die Veranlagung nicht durchführen. An einer wirksamen Erklärung mangelt es sowieso. Allerdings bin ich verpflichtet zu ermitteln. Letztendlich, wäre die Bestimmung eines Nachlasspflegers zu beantragen, der dann für die unbekannten Erben handelt. Also von jetzt auf gleich geht das alles leider nicht. Verfahrensrechtlich sollte schon alles sauber laufen. Jedenfalls erlasse ich keinen Bescheid, den ich nicht wirksam bekanntgaben kann (Inhalts- und Bekanntgabeadressat)
Aber gib die Erklärung doch einfach ab, wirst ja sehen was passiert. Wenn du Glück hast.... ich bekomme sie ja nicht.;-)

(Sorry, für den Fall, dass ihr Fehler seht. Mit der Tastatur auf dem Handy und der Autokorrektur stehe ich auf Kriegsfuß)

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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22.08.2012, 18:54
Beitrag: #3
RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
@ Stadtkatze

Vielen Dank für die schnelle Rektion.

Ich habe daraufhin jetzt auch mal in die EStR geschaut (wäre wohl vor der Fragestellung hier angebracht gewesen).

Da steht doch tatsächlich mit Berufung auf den BFH, dass bis zur Ermttlung des Erben grundsätzlich getrennt zu veranlagen sei, H26 (Tod eines Ehegatten) EStH.
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22.08.2012, 22:44
Beitrag: #4
ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Hätte auch den Nachlaßpfleger und ggf eine 165er Festsetzung ins Auge gefasst.
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23.08.2012, 09:16
Beitrag: #5
RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Ich hatte den Fall etwas abgewandelt.

Die Eheleute haben seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben (Rentner, keine Pflichtveranlagung).

EM stirbt 2007. EF gibt weiterhin keine Steuererklärungen ab. Sie stirbt 2009 und hinterlässt einiges an Vermögen und ein Testament; ein Testamentsvollstrecker wird eingesetzt. Der findet heraus, dass seit 2005 Veranlagungspflicht besteht (klar, plötzlich 50% Besteuerungsanteil). Aus dem reichlichen Kapitalvermögen kommt sogar jeweils eine Erstattung raus (außer 2009, weil da die Zinsen den Erben zufließen).

Für 2006 wäre eine Zusammenveranlagung günstiger, ansonsten jeweils die getrennte.

Erben für den EM gibt es nicht mehr, und einen Vertreter auch nicht. Wer unterschreibt also für den Ehemann?

Wir haben das so gelöst, dass der TV für die Ehefrau unterschreibt und keiner für den EM. Entsprechendes Anschreiben dazu - das Finanzamt hat es so akzeptiert.

Rechtlich etwas wackelig, auch in Bezug auf die dem EM zustehenden Steuererstattungen, aber letztlich hatte das Finanzamt dieselben Bedenken und hat den Fall pragmatisch gelöst.

®
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23.08.2012, 10:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2012 10:43 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Ja, ich werde auch erst einmal eine Erklärung zur ZV mit entsprechenden Erläuterungen abgeben und die Reaktion abwarten, bin aber für den Fall, dass das FA zunächst getrennt veranlagt, gewappnet ...

Ich brauche nämlich eigentlich keinen Nachlasspfleger, das FA muss letztlich zusehen, wie es anstellt, den Bescheid für EM bekanntzugeben, denn eine Veranlagungspflicht besteht in dem Fall.
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24.08.2012, 15:20
Beitrag: #7
RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Hallo,

also ich hatte erst kürzlich den Fall, dass der Ehemann in 2011 verstirbt. Die Steuererklärung unterschreibt nur die Witwe und der Bescheid kam nach 4 Wochen ... keine Nachfragen, keine Telefonate von Seiten des Finanzamts

Gruss
Uwe
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24.08.2012, 16:30
Beitrag: #8
RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
(24.08.2012 15:20)Uwe schrieb:  also ich hatte erst kürzlich den Fall, dass der Ehemann in 2011 verstirbt. Die Steuererklärung unterschreibt nur die Witwe und der Bescheid kam nach 4 Wochen ... keine Nachfragen, keine Telefonate von Seiten des Finanzamts
Es kommt natürlich auch darauf an, von welchen Umständen das FA Kenntnis erlangt und inwieweit der Sache dann nachgegangen wird. Sollte Ehefrau auch Alleinerbin sein, wäre Sie ja auch allein für die Unterschrift zuständig, ansonsten wäre ggf. eine Vollmacht der Miterben erforderlich, falls die nicht selbst unterschreiben.

Ich werden in Kürze abgeben und dann mal abwarten, was das FA draus macht (wobei ich natürlich alles offenlege).
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24.08.2012, 18:03
Beitrag: #9
AW: RE: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
(24.08.2012 16:30)meyer schrieb:  ...ansonsten wäre ggf. eine Vollmacht der Miterben erforderlich, falls die nicht selbst unterschreiben.l

Eine Vollmacht ist nicht ausreichend. Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben, wenn es dass Gesetz so bestimmt, und für die Einkommensteuererklärung ist die eigenhändige Unterschrift vorgesehen. Das Stück Papier kann die Wirkung einer Steuererklärung also nur entfalten, wenn alle Erben unterschreiben.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.08.2012, 18:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2012 18:40 von meyer.)
Beitrag: #10
RE: AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
(24.08.2012 18:03)Stadtkatze schrieb:  Eine Vollmacht ist nicht ausreichend. Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben, wenn es dass Gesetz so bestimmt, und für die Einkommensteuererklärung ist die eigenhändige Unterschrift vorgesehen. Das Stück Papier kann die Wirkung einer Steuererklärung also nur entfalten, wenn alle Erben unterschreiben.
Ja, das ist bekannt, aber hier wäre Rechtsnachfolger die Erbengemeinschaft, also keine natürliche Person sondern eine Personenmehrheit und die kann m. E. einen Bevollmächtigten bestimmen, der für sie handelt, so dass nicht sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft eigenhändig unterschreiben müssen, sondern nur der, der die Gemeinschaft vertritt.

Ich kenne es in Erbfällen so, dass das FA im Zuge der Erbenermittlung anregt, dass alle Erben eine Vollmacht der Miterben einschließlich benennung eines Kontos für Steuererstattungen unterschreiben. Dessen Unterschrift wird dann auch akzeptiert.
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