�nderung noch m�glich?
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23.01.2012, 12:05
Beitrag: #1
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�nderung noch m�glich?
Hallo,
br�uchte mal kurz ein Feed-Back. Bestandskr�ftiger ESt-Bescheid. Es ergeht ein Grundlagenbescheid (gewerbl. Eink�nfte aus einer Gemeinschaft), der den Einkommensteuerbescheid �ndert. Gegen den �nderungsbescheid wird Einspruch eingelegt, da der Stpfl. feststellt, er hat seine Handwerkerleitungen nach � 35a EStG bisher vergessen und verlang �nderung wg. neuer Tatsachen (� 173 AO) FA lehnt Einspruch ab (� 351 (1) AO) Soweit erscheint mir das abgefr�hst�ckt. Es stellt sich allerdings noch die Frage zu den Handwerkerleistungen, wenn die Rechnungen falsch oder fehlerhaft ausgestellt sind, ob nicht ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der ordnungsgem��en Rechnung der Aufwand nach � 35a EStG geltend gemacht werden k�nnte, entgegen � 11 EStG, also Zahlung im vorherigen Veranlagungszeitraum? Ich danke Euch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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23.01.2012, 15:13
Beitrag: #2
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RE: �nderung noch m�glich?
Huhu :-)
Wenn die ber�cksichtigung des Grundlagenbescheides zu einer h�heren Steuer gef�hrt hat, und bisher die Aufwendungen nach � 35a EStG nicht im ESt-Bescheid ber�cksichtigt ber�cksichtigt worden sind kommt eine �nderung nach � 177 Abs. 1 AO in Betracht. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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24.01.2012, 09:07
Beitrag: #3
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RE: �nderung noch m�glich?
Hallo,
da keine weitere Kommentierung zu meiner Frage erfolgt, ist die Sache dann wohl tot. Deckt sich mit meiner Meinung. � 177 AO scheidet aus. Der Grundlagenbescheid beschert den sagenhaften verlust von 23 Euro. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.01.2012, 09:39
Beitrag: #4
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RE: �nderung noch m�glich?
zaunk�nig schrieb:da keine weitere Kommentierung zu meiner Frage erfolgt, ist die Sache dann wohl tot. Deckt sich mit meiner Meinung.so sieht es wohl aus, Abflussprinzip wird durch die Rechnungsstellung nicht beeinflusst. Gr��e Eisvogel |
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24.01.2012, 10:36
Beitrag: #5
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RE: �nderung noch m�glich?
Zitat:da keine weitere Kommentierung zu meiner Frage erfolgt, ist die Sache dann wohl tot. Deckt sich mit meiner Meinung.Du bist ja ungeduldig. ![]() Aber ich w�rde es auch so sehen. |
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25.01.2012, 09:22
Beitrag: #6
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RE: �nderung noch m�glich?
Hallo,
nee, nicht ungeduldig. Nur wer versucht noch eine tote Kuh zu melken? Deshalb ist bei solchen Fragen, wie diese hier, das Interesse eher Null. Danke Euch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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26.01.2012, 09:22
Beitrag: #7
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RE: �nderung noch m�glich?
Sehe auch keine M�glichkeit, weil spezielles Abflussprinzip in � 35a Abs 5 geregelt ist
" 3Voraussetzung f�r die Inanspruchnahme der Steuererm��igung f�r haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder f�r Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige f�r die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist." |
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27.01.2012, 09:21
Beitrag: #8
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RE: �nderung noch m�glich?
M.E.n. kommt es darauf an, was an der Rechnung falsch war!
Konstruiertes Beispiel: Alte (falsche!) Rechnung: Material 1.000 �, Lohn 200 � Neue (richtige!) Rechnung: Material 700 �, Lohn 500 �. Hier w�rde m.E.n. durch die ge�nderte Rechnung eine neue Tatsache im Sinne �173 AO vorliegen. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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27.01.2012, 21:13
Beitrag: #9
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RE: �nderung noch m�glich?
Das ist aber schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen, oder?
Neueste Rechnung: Material geschenkt, Lohn..... � |
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28.01.2012, 14:40
Beitrag: #10
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RE: �nderung noch m�glich?
Hallo,
nein der Gedanke dahinter beinhaltet folgenden Sachverhalt: Erbengemeinschaft eines Zweifamilienhauses. Beide Erben wohnen in dem Haus. Die wirtschaftliche Nutzung erfolgt horizontal, entsprechend der tats�chlichen und wirtschaftlichen Nutzung, die Erbfolge erfolgt hingegen vertikal, so dass jeder der Erben auch einen Anteil am Eigentum des anderen Erben h�tte. Alles theoretisch..... H�tte es jetzt ein gemeinsames Erbenkonto gegeben, von dem aus die Rechnungen bezahlt wurden, und w�ren die Betr�ge dann den einzelnen Erben nachbelastet worden, m�sste man sich gegebenenfalls Gedanken �ber den Abfluss der Zahlung Gedanken machen. Und nur im Zusammenhang mit dieser Konstellation, k�me es gegebenenfalls noch darauf an, an wen die Rechnung ausgestellt wurde. Inzwischen hat sich nur alles schon (negativ) erledigt. Die Zahlungen sind geflossen, die Rechnungen korrekt ausgestellt und der Sachverhalt tot. �rgerlich ist alleine die Tatsache, dass einer der beiden Erben einen Steuerberater hat, der auch die steuerlichen Pflichten der Eigent�mergemeinschaft betreut. Der andere Erbe hatte seine Einkommensteuer bereits veranlagt, der Bescheid wurde bestandskr�ftig, eine �ffnungsklausel gibt es nicht. Auf seine damalige Anfrage beim Berater seines Miterben und Bruders, wurde ihm versichert, dass er den Abzug nach � 35a EStG einfach dann machen kann, wenn sein Bruder die Unterlagen insgesamt zur�ckerhalten hat. Das ist nat�rlich sehr dumm gelaufen, zumal der Steuerberater sich hier durchaus noch ein paar Euro h�tte verdienen k�nnen, das Mandat aber letztlich nicht hinreichend lukrativ war (eine reine Arbeitnehmerveranlagung ohne alles). Nachspiel f�r den Berater des Bruders: Die Br�der gehen nun geschlossen zu einem anderen Berater, der sich �ber 3, wenn auch kleine Mandate freuen darf. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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