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Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
26.10.2011, 16:37
Beitrag: #1
Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
Folgendes Problem macht mich v�llig ratlos. Ich kann noch nicht einmal den Ansatz einer L�sung pr�sentieren Sad

Ehegatten (dt. Staatsangeh�rige) , wohnhaft im Ausland, sind in D mit ihren Eink�nften beschr�nkt steuerpflichtigt. Entsprechende Veranlagungen wurden durchgef�hrt - beide ohne VdN und bestandskr�ftig.

F�r den EM ist die Festsetzung zu ungunsten zu �ndern (entsprechende Korrekturnorm ist gegeben).

K�nnen nun die Steuerpflichtigen einen Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht nach � 1 Abs. 3 EStG stellen (alle �brigen Voraussetzungen sind gegeben)?

Dies w�rde zum Ergebnis f�hren, dass dann f�r beide eine Zusammenveranlagung durchzuf�hren ist.

Ich tue mich mit dem Ergebnis sehr schwer. Er k�nnte ja meinetwegen einen Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht stellen aber eine Zusammenveranlagung mit der Ehefrau scheidet m.E. aus. Ihr Bescheid ist dicht. Ich sehe keine M�glichkeit, wie sie jetzt noch in die unbeschr�nkte Steuerpflicht kommen soll. Dies w�re aber Voraussetzung f�r eine Zusammenveranlagung.

Der Hauch meiner L�sung s�he so aus:
Antrag von Seiten des Ehemannes grunds�tzlich m�glich, da Bescheid f�r ihn ja korrigiert wurde. Keine Zusammenveranlagung, da bei ihr keine M�glichkeit der �nderung des Bescheides f�r beschr�nkte Steuerpflicht mehr m�glich. Bei ihm im Rahmen der unbeschr�nkten Steuerpflicht Absenkung des Steuer nur bis zum urspr�nglichen Betrag (--> � 351 Abs. 1 AO).

Oder ist das alles Bl�dsinn und beiden k�nnen den Antrag stellen, wie es ihnen gef�llt und die Bescheide im Rahmen der beschr�nkten Steuerpflicht werden nach 175 Abs. 1 Nr. 2 r�ckwirkendes Ereignis aufgehoben und eine Zusammenveranlagung durchgef�hrt?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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26.10.2011, 18:20
Beitrag: #2
RE: Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
Zitat:Er k�nnte ja meinetwegen einen Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht stellen aber eine Zusammenveranlagung mit der Ehefrau scheidet m.E. aus. Ihr Bescheid ist dicht. Ich sehe keine M�glichkeit, wie sie jetzt noch in die unbeschr�nkte Steuerpflicht kommen soll. Dies w�re aber Voraussetzung f�r eine Zusammenveranlagung.
Meiner Meinung nach nicht.
Bei der Steuerpflicht nach � 1 Abs. 3 k�nnen die Eheleute grunds�tzlich Zusammenveranlagung beantragen.

Nach � 1 Abs. 3 ist ja nicht Voraussetzung, dass beide unbeschr�nkt steuerpflichtig sind (es ist ja keiner von beiden).

Sie werden nur auf Antrag als unbeschr�nkt steuerpflichtig behandelt, was schon aussagt, dass sie es nicht sind.

Somit reichen die �brigen Voraussetzungen aus, dann aber nat�rlich f�r beide zusammen gesehen.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass er nach Bestandskraft des urspr. Bescheides jetzt noch diesen Antrag stellen kann.
Aber das kann ich von zu Hause aus mangels Literatur nicht beurteilen....
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26.10.2011, 20:53
Beitrag: #3
RE: Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
Hinweis: � 1 (3) ist in � 26 nicht genannt. Aber 1a sollte ja greifen. Ansonsten kann der Antrag mE nur bis Bestandskraft gestellt werden. Da hier Antr�ge von beiden Stpfl vorliegen m�ssen, zieht der Mann auch nicht die Frau mit, wie es bspw bei normalem Wechsel der Veranlagungsart ist.
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27.10.2011, 08:34
Beitrag: #4
RE: Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
Hallo,

Dazu m�sste man wohl in die EU-Richtlinie reinsehen.

Bei einem Ehegatten im Ausland w�rde ich eine Zusammenveranlagung ablehnen. Bei einem Ehegatten im EU/EWR-Raum besteht die M�glichkeit der Zusammenveranlagung, soweit die �brigen Voraussetzungen gegeben sind.
Es soll ja gerade nicht so sein, dass innerhalb des EU/EWR-Raumes eine Benachteiligung gegen�ber nationaler Rechtsordnung gegeben sein soll.

Frag doch mal bei Deiner OFD nach. Ich erinnere mich an eine gemeinsame Verf�gung aus dem Jahre 2004 (Bayern) und eine diesbez�gliche Einzelverf�gung (etwas sp�ter), die in der EST-Kartei aufgenommen ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.10.2011, 10:18
Beitrag: #5
RE: Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht
Danke f�r die Antworten.

@Petz
Zitat:Sie werden nur auf Antrag als unbeschr�nkt steuerpflichtig behandelt, was schon aussagt, dass sie es nicht sind.

Sorry, dass war mir schon klar aber ich habe mich wohl etwas falsch ausgedr�ckt.

@zaunk�nig

Beide sind deutsche Staatsanh�rige und damit w�ren wir wohl grunds�tzlich erstmal drin im � 1a EStG.



Also nach schn�ffeln in diversen Kommentaren m�sste die L�sung wie folgt sein:

Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht ist f�r den EM m�glich bis zum Eintritt der Bestandskraft.
Antrag nach � 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist auch m�glich bis zum Eintritt der Bestandskraft. Alle Kommentare verweisen in diesem Zusammenhang auf die allg. Grunds�tze des � 26 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Das w�rde bedeuten, wenn beide den Antrag nach � 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG stellen, dann w�re eine Zusammenveranlagung m�glich ohne irgendwelche �nderungsgrenzen zu beachten. Die Veranlagung der EF (beschr�nkte Steuerpflicht, Einzelveranlagung) w�re nach � 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben.

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