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Fahrtenbuch nicht gebunden
21.10.2011, 08:56
Beitrag: #11
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Gängige Antwort aus meiner Prüferzeit:

Ich schreibe einen BP-Bericht und kein Glaubensbekenntnis!

Das galt natürlich in beide Richtungen.
frankts
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21.10.2011, 22:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2011 22:30 von Uwe.)
Beitrag: #12
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,

ich frage mal dumm nach:
Zitat:Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Moment: 20% betriebliche Fahrten??? Und der Rest???
Privat??? Ist es notwendiges Betriebsvermögen?
Hast Du selbst das Fahrtenbuch mal ausgewertet und auf Plausibilität geprüft, sprich: wieviele Fahrten Whg-Arbeit sind eingetragen? Ist er immer erst zur Arbeitsstelle und dann erst auf die Baustellen, und ist er immer von der Arbeitsstelle direkt nach Hause gefahren, oder ist er auch von der Baustelle nach Hause gefahren? Kann er nicht auch mit dem Privat-Pkw zur Arbeitsstelle und zurück gefahren sein?

Gruss
Uwe
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22.10.2011, 09:46
Beitrag: #13
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Uwe schrieb:Hallo,

ich frage mal dumm nach:
Zitat:Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Moment: 20% betriebliche Fahrten??? Und der Rest???
Privat??? Ist es notwendiges Betriebsvermögen?
Hast Du selbst das Fahrtenbuch mal ausgewertet und auf Plausibilität geprüft, sprich: wieviele Fahrten Whg-Arbeit sind eingetragen? Ist er immer erst zur Arbeitsstelle und dann erst auf die Baustellen, und ist er immer von der Arbeitsstelle direkt nach Hause gefahren, oder ist er auch von der Baustelle nach Hause gefahren? Kann er nicht auch mit dem Privat-Pkw zur Arbeitsstelle und zurück gefahren sein?

Gruss
Uwe

Hallo


ich glaube das wurde was deutlich verwechselt oder ich habe es undeutlich geschrieben.

Gesamtfahrleistung in einem Jahr ca. 29.000 Kilometer.

Im Fahrtenbuch wie gesagt alles perfekt. 20 Baustellen im Umkreis von 30 - 100 Kilometer.

Fahrten Wohnung / AS wurden im Fahrtenbuch ca. 20 eingetragen.

Argument für die geringe Anzahl an Fahrten Wohnung / AS: 1. Im PV sind 3 Fahrzeuge für 3 Personen / 2. Das Betriebsfahrzeug hat eine Kilometerbegrenzung laut Leasingvertrag = würde teuer wenn damit alle Fahrten Wohnung / AS durchgeführt würden.

Prüferin argumentiert dass alle Fahrten Wohnung / AS mit dem Betriebsfahrzeug gefahren wurden.

Ergäbe 240 Tage x 58 Kilometer x 2 = 27.840 Kilometer Fahrten Wohnung / AS

Gesamtfahrleistung 29.000 ./. unterstellten Fahrten Wohnung / AS 27.840 = verbleiben 1.200 Kilometer für betriebliche Fahrten.

Wie soll er mit 1200 Kilometern pro Jahr 20 Baustellen betreuen ?
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22.10.2011, 09:47
Beitrag: #14
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
PiranhaVS schrieb:Hallo Kolleginnen und Kollegen,



habe momentan folgenden Fall im Rahmen einer LSt-Prüfung.

Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus.

Oh mann, jetzt sehe ich den falschen Satz, Danke Uwe...

Es sind natürlich 20 % PRIVATE Fahrten !!!!
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22.10.2011, 13:21
Beitrag: #15
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,

Ah, jetzt, ja ...
Wenn die Prüferin nun alle gefahrenen Kilometer für Fahrten Wohnung-Arbeit aufbraucht, bleibt für die 1%-Regelung kein Platz mehr. Bei den restlichen 1.200 km muss es sich ja dann zwangsweise um betriebliche Kilometer handeln ... Cool ... und die anderen Kilometer zur Baustelle ist er dann mit den privaten Pkw's gefahren. Da würde ich dann entsprechende Kosten geltend machen.

Wenn im Fahrtenbuch nur 20 Fahrten Whg-Arbeit eingetragen sind, müssen 25.500 km (220 Tage x 58 km x 2) mit den privaten Pkw zurückgelegt worden sein. Gibt es einen Nachweis über die Kilometerleistungen der privaten Pkw?

Gruss
Uwe
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22.10.2011, 14:24
Beitrag: #16
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Uwe,


Laut Mandant ja.

Gutes Argument... Die Kilometer muss ich dann über Reperaturrechnungen oder ähnliches nachweisen.


Noch etwas am Rande:

Der Prüferin wurden die KFZ Kosten des Fahrzeuges vorgelegt ca. 10.000,00 Euro.

Bei der 1 % Regelung setzt sie inklusive der 0,03% für Fahrten Wohnung / AS insgesamt 26.304,00 Euro an !!!

Hallo ? Kostendeckelung ?!? Für 6 Tage Prüfungstätigkeit bei einem 7 Arbeitnehmer-Betrieb ist das einfach nur schlecht !!!
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24.11.2011, 23:49
Beitrag: #17
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Weil ich es eben gefunden habe:

BFH Beschluss v. 12.07.2011 - VI B 12/11, DB 2011, 1863

Zitat:(...) Danach muss das Fahrtenbuch
eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten,
sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann. Dazu
gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen
äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt
oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Demnach reichen etwa laufend,
aber lose gefertigte Aufzeichnungen nicht aus (BFH-Beschluss vom 13. März 2007 VI B 141/06,
BFH/NV 2007, 1132).


Im Urteil in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 hat der BFH zusätzlich entschieden, dass eine
mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nur dann genügt, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren
Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch
ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt
werden.

Von diesen Grundsätzen ist das Finanzgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgegangen.
Es gelangte zu dem Schluss, dass die im Streitfall mit Hilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms
erstellten Tabellenblätter sowie die diesen zu Grunde liegenden handschriftlichen
Aufzeichnungen des Klägers und Beschwerdeführers nicht den von der Rechtsprechung
geforderten Anforderungen genügen. Eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer
zu einem späteren Zeitpunkt könne nicht ausgeschlossen werden.

(...)
Insbesondere ist nicht klärungsbedürftig, ob lose handschriftlich geführte Aufzeichnungen
durch nachträgliche Aufzeichnungen abgeglichen werden können. Denn bereits die lose
geführten Aufzeichnungen reichen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht aus.

(...)
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25.11.2011, 09:13
Beitrag: #18
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Showbee und alle anderen,


die Prüfung geht in die letzte Runde.

Der Sachgebietsleiter hat mich angerufen und gemeint dass eine Schlussbesprechung nur Sinn macht wenn es die Chance zu einer Einigung gäbe.

Dies sei hier nicht der Fall da eindeutig.

Ich habe ihm dann meine o.a. Argumente erläutert und da kam er doch kräftig in´s schleudern und meinte dass er sich die Sache nochmals etwas genauer ansehen muss.

Dies bestätigt meine Meinung dass die Prüferin (abgesehen von der Problematik mit den Aufzeichnungen) einfach nicht logisch weitergedacht hatte.

Der Sachgebietsleiter hat sich hier ebenfalls nur auf die Infos der Prüferin verlassen.

Ich berichte weiter...


Danke auch Showbee für das Urteil.

Sind Einzelblätter die geheftet vorgelegt wurden nur lose ?

Wenn ja wäre ja auch ein Fahrtenbuch nur lose, denn dies ist mit 2 Klammern geheftet :-)
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25.11.2011, 09:23
Beitrag: #19
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Moin,
est-lich wird es meiner Meinung nach wohl auf die 1%-Regelung mit Kostendeckelung hinauslaufen. USt-lich ist das vorliegende "Fahrtenbuch" aber als Grundlage für die Schätzung des privaten Nutzungsanteils sehr wohl geeignet, BMF v. 27.08.2004, BStBl. 2004 I, S. 864, Tz.2.3
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31.01.2012, 17:04
Beitrag: #20
RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
[lso aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das Fahrtenbuch dürfte keine Chance haben. Wie showbee schon angemerkt hat, es kann manipuliert werden. Dass ich alles manipulieren kann steht auf einem anderen Blatt. Aber einzelblätter, die zusammengetackert werden lassen sich einfach leichter manipulieren als ein gekauftes Zweckformheft.

So gesehen würde ich der BP beipflichten, auch wenn ich die 4 Tage Prüfung nicht verstehe, aber vielleicht war es bei euch so gemütlich und der Kaffee so gut.

[/php]

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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