Fahrtenbuch nicht gebunden
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17.10.2011, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2011 21:56 von PiranhaVS.)
Beitrag: #1
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Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe momentan folgenden Fall im Rahmen einer LSt-Pr�fung. Fahrtenbuch bei ca. 29000 Kilometer weist ca. 20 % betriebliche Fahrten aus. Das Fahrtenbuch ist inhaltlich 100 % in Ordnung. Die Lohnsteuerpr�ferin pr�ft 4 Tage !!!! das Fahrtenbuch und findet anhand der Belege der Buchhaltung keinerlei Abweichungen. Am Ende der Pr�fung verwirft sie das Fahrtenbuch, weil es nicht in gebundener Form vorliegt sondern anhand einzelner DinA4 Seiten geheftet vorliegt. Ausserdem f�llt der Satz, dass "das Fahrtenbuch schon zu fehlerfrei gef�hrt sei, gar keine Fehler w�ren ja unglaubw�rdig". Warum das Fahrtenbuch nicht gebunden wurde: Unkenntnis des Stpfl. (Warum er die Hinweise und Mandantenrundschreiben nicht beachtet hat ist einmal dahingestellt. Leider konnte ich auch nicht darauf einwirken, weil mir nur die Prozentanteile genannt wurden und versichert wurde dass alles mit dem FB stimme) Die Pr�ferin "glaubt das ganze FB" nicht. F�r Fahrten zweischen Wohnung und AS wurde laut dem Steuerpflichtigen tats�chlich mit einem privaten PKW gefahren. Auch dies glaubt die Pr�ferin nicht. "Warum sollte der Gesch�ftsf�hrer mit einem Golf fahren, wenn im Betrieb der h�herpreisige PKW steht? Der GF f�hrt alle Fahrten Wohnung / AS mit dem betreiblichen PKW durch." Im Privatverm�gen sind f�r Frau, Mann, 3 private Autos vorhanden. Jetzt eine kuriose Tatsache: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte betragen insgesamt 27.800 km. Dies w�rde bedeuten, dass f�r sonstige betriebliche Fahrten 1.200 km �brig blieben. Bin doch sehr gefrustet !!!!! Bedeutet diese dumme Formvorschrift wirklich das Aus f�r diesen Fall oder hat mir jemand die z�ndende Idee ? |
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17.10.2011, 22:45
Beitrag: #2
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
ME hat die BP recht! Ein Fahrtenbuch ist zuvorderst ein Buch und keine Zettelsammlung. Der Grund: einzelne Zettel kann man leicht ersetzen und mithin das Fahrtenaufzeichnungskonvolut jederzeit �ndern (um nicht manipulieren zu sagen...)!
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17.10.2011, 23:25
Beitrag: #3
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,
da w�rde ich es auf einen Streit ankommen lassen. Es gibt keine zwingende Vorschrift dass ein Fahrtenbuch gebunden sein muss. Es sollte gebunden sein. Es darf allerdings auch eine geschlossene Form, nicht jedoch lose Zettel. Ein Fahrtenbuch darf nicht allein deshalb verworfen werden, weil es an einem kleinen Mangel leidet. Das ein Fahrtenbuch nicht gebunden ist, w�re ein solch kleiner Mangel. Ein nicht gebundenes Fahrtenbuch ist lediglich ein Indiz f�r eine nicht Ordnungsm��igkeit. Ein Verwerfen bedarf aber auch inhaltlicher Anhaltspunkte. Die blo�e Behauptung den Firmenwagen auch f�r private Fahrten zu nutzen ist kein solcher Anhaltspunkt. Auch die Unterstellung dass eine l�ckenlose Einhaltung aller Formerfordernisse unglaubw�rdig ist, ist kein Indiz f�r ein nicht ordnungsgem��es Fahrtenbuch. Allein die Tatsache, dass abschlie�end lediglich noch ein Bruchteil des Gesamtaufwandes f�r betriebliche Fahrten verbleibt, spricht gegen die Unterstellung des Pr�fers. Dazu k�nnen dann sicherlich auch die entsprechenden Belege f�r das Kfz vorgelegt werden. vergleiche BFH-Urteil vom 10.4.2008, VI R 38/06, BStBl. 2008 II S. 768 Die Finanzverwaltung ist schon ein gar seltsam Tier. Einerseits wird ein Fahrtenbuch nur anerkannt wenn strenge Formvorschriften eingehalten werden, andererseits wird es dann verworfen, wenn die Vorschriften eingehalten werden. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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17.10.2011, 23:30
Beitrag: #4
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Showbee,
klar, wenn man den gew�nschten Effekt erzielen will kann man auch ein gebundenes FB manipulieren. Problematisch sehe ich einfach die Tatsache, dass bei 29.000 km bei einem Bauunternehmer mit 20 verschiedenen Baustellen 27.800 km f�r Fahrten Wohnung/AS unterstellt werden. Wo soll da die Logik sein ? Ich sehe es ein, dass einfach diese Formvorschrift mit gebundener Form nicht erf�llt ist. Wenn wir ein FB gehabt h�tten welches in vielen einzelnen Punkten fehlerhaft w�re okay, dann w�re mir alles klar. Hier h�tte m.M. nach auch ein dezenter Hinweis gereicht dass man doch zuk�nftig das FB in ein richtiges FB aus dem Schreibwarenhandel ersetzen soll. Wie soll denn ein Mandant heutzutage noch ein FB f�hren, welches akzeptiert wird ? |
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17.10.2011, 23:39
Beitrag: #5
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Zaunk�nig,
auch dir (und nat�rlich Showbee) vielen Dank f�r die M�hen. Es ist wohl so dass ich die Argumentation der Pr�ferin vor dem Sachgebietsleiter "platzen lassen muss". Dramaturgisch muss ich es so hinbekommen, dass Sie die Aussage wiederholt, dass Sie der Meinung ist, dass die Fahrten Wohnung / AS mit 27.800 km mit dem Betriebsfahrzeug gefahren wurde. Dann muss der Spannungsbogen noch etwas aufgebaut werden, bis ich dann argumentiere und vorlege, dass mit dem Fahrzeug j�hrlich ja nur 29.000 km gefahren werden. Diese Tatsache scheint der Pr�ferin wohl nicht bekannt zu sein, oder sie wurde �bersehen. Sorry f�r die Ironie mit dem "Theaterspiel" :-) Naja, jetzt erstmal eine Nacht dr�ber schlafen... |
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17.10.2011, 23:48
Beitrag: #6
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Noch ne Erg�nzung:
Die Dame pr�ft 4 Tage lang Fahrtenbuch und Belege (Kilometerst�nde Werkstatt, Takstopps eingetragen usw.) und findet nichts. Am 5. Tag kommt sie zu dem Entschluss dass das FB nicht ordnungsgem�� sei, weil nicht gebunden. Warum kommt sie nicht gleich am ersten Tag zu diesem Entschluss, als sie die losen Bl�tter in die Finger bekommt ? |
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18.10.2011, 10:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2011 10:26 von Dragon.)
Beitrag: #7
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hat die Dame 4 Tage bei Euch gesessen und gepr�ft?
Warum verwirft sie? Na weil sonst kein Mehrergebnis da ist. Und das war der letzte Rettungsanker. Ciao Dragon |
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20.10.2011, 19:04
Beitrag: #8
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Das mit dem "gebunden" ist eh eine bescheidene Voraussetzung ...
Wie zaunk�nig schon geschrieben hat erfordert gebunden nicht gebunden, sondern lediglich "geschlossen" (Waren die Zettel denn zu beginn der Pr�fung schon zusammengetackert ?? ) Vielfahrer haben allerdings, selbst wenn sie gekaufte und gebundene Fahrtenb�cher verwenden innerhalb eines jahres meist mehrere B�cher ( z.B. eines pro monat, weil es einfach voll war.) Streng genommen darf es doch keinen unterschied machen, ob ich jetzt ein Fahrtenbuch pro Jahr, pro Monat, pro woche oder pro Tag f�hre. Streng genommen ist eine einzelne DIN A4 seite zwar kein Buch ...aber wie w�re die Argumentation des FA wenn man zwar ein buch hatte, aber der einband des buches durch gebrauch kaputt gegangen w�re und nun nachtr�glich eine loseblattsammlung gehabt h�tte... Mir wurde schonmal ein Fahrtenbuch im Rahmen einer BP beim Mandanten verworfen, weil es "der Lebenserfahrung widerspricht, dass ein Fahrtenbuch so ordentlich gef�hrt werden kann" Es waren keine inhaltlichen M�ngel festgestellt worden, aber wenig gebrauchsspuren....mein Mandant war allerdings auch �u�erst penibel... Da befinde ich mich jetzt seit gut em Jahr im einspruchsverfahren und warte auf die stellungnahme der Rechtsbehelfstelle, weil mit dem Pr�fer nicht zu reden war in diesem punkt. Die aussage die Hinter der Meinung des FA steht ist doch diese : Wer die 1 % Regel nicht will muss ein ordnungsgem��es Fahrtenbuch f�hren...dazu machen wir vorgaben, und wenn man die erf�llt stellen wir fest, dass man unsere vorgaben eigentlich nicht erf�llen k�nnen d�rfte. wer das doch schafft hat beschissen... Gang allgemein mache ich die Erfahrung, dass die Argumentation 2 ich glaub das nicht" bei immer mehr Pr�fern ein totschlagsargument ist, wenn sonst nix mehr geht ... ich habe gerade eine aktuelle Bp.. da will der Pr�fer einen staubsauger wegen � 12 EStG ausm BV werfen ( heute schlussbesprechung gehabt ...) Dass der mandant schon einen gleichen staubsauger im PV hat und weitere 8 im BV, weil er die n�mlich betrieblich braucht interessiert den Pr�fer nicht und er l��t auch nicht mit sich reden. Stattdessen glaubt der Pr�fer, das noch mindestens ein Staubsauger aus dem Betrieb auch hin und wieder privat genutzt wird. Irgendwann habe ich dann zum Pr�fer gemeint : glauben k�nnen sie in der kirche und vermerken sie im bitte Bericht, dass in diesem Punkt keine einigkeit erzielt wird. lg, jive PS: der sich jetzt etwas abreagiert hat ... "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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21.10.2011, 06:54
Beitrag: #9
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo Jive,
auch dir vielen Dank f�r deine Worte. Deine Einsch�tzung kann ich dem Fall teilen, hier wird etwas was formal in Ordnung ist durch den letzten Rettungsanker verworfen. Dass die Pr�fer naturgem�� eine andere Denkweise haben kann ich in gewissen Punkten ja nachverstehen, denn ich denke denen wird oft genug etwas vorgelogen und sie haben von Berufswegen nat�rlich auch eine andere Aufgabe... Ich halte euch auf dem LAufenden was in der SChlussbesprechung raus kam... |
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21.10.2011, 07:59
Beitrag: #10
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,
noch zwei kleine Anmerkungen: Es gelten immer noch Rechtsgrunds�tze. Und danach ist der Beweis zu f�hren und nicht Glaube, Lebenserfahrung und subjektive Einsch�tzungsmerkmale an den Tag zu legen. Es geht immer um den einen Steuerpflichtigen und nicht um die Gesamtheit der Steuerpflichtigen. Das vergessen sowohl die �mter als auch die Beraterschaft mitunter nur zu gerne. Der Fall hier ist klassisch um ein Verfahren anzustrengen. Und da greife ich gerne die Argumentation von @Jive auf. Es w�re doch mal generell die beabsichtigte Unerf�llbarkeit der Formvorschriften zu kl�ren. Das ganze nimmt so langsam Formen der Hexenverbrennung im Mittelalter an. Man wirft die Hexe in den Fluss - geht sie unter, war sie eben doch keine Hexe, vermag sie sich �ber Wasser zu halten, so ist sie eine Hexe und wird anschlie�end standesgem�� verbrannt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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