�nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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16.09.2011, 21:59
Beitrag: #11
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
@Kiharu: du meinst sicherlich die OFD M�nster Vfg., die war neulich in der FR abgedruckt!
OFD M�nster Kurzinfo Nr.�18/2011 Zitat:Neufassung des � 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG durch das Jahressteuergesetz 2010 – erstmaliger Erlass oder �nderung eines Feststellungsbescheids �ber den verbleibenden Verlustvortrag |
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17.09.2011, 12:16
Beitrag: #12
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Danke showbee. Das hatte ich gemeint.
Wichtig ist mir diese Aussage: Zitat:Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist auch dann erforderlich, wenn die Steuerfestsetzung bereits auf 0 � lautet. Im Bezug auf die angefochtene Steuerfestsetzung liegt zwar keine Beschwer i.S.v. � 350 AO vor, aber � 10d Abs. 4 Satz 5 EStG n.F. er�ffnet die betragsm��ige Verlust�bernahme in den Verlustfeststellungsbescheid. Ich kann mir n�mlich gut vorstellen, dass diese Regelung bei den Beratern kaum bekannt ist. Ich will damit niemandem zu nahe treten. Aber ich pers�nlich habe Bef�rchtungen, dass die Beraterschaft auf die Barrikaden geht, wenn ich ihnen nun freudig erregt mitteilen darf, dass es zwar l�blich ist, dass sie den Verlustfeststellungsbescheid angefochten haben, dies aber nix nutzt, da � 10d Abs. 4 auf � 351 Abs. 2 AO verweist und es dabei egal ist, ob die Steuer auf 0 lautet. Da braucht es Jahre um den Steuerberatern klar zu machen, dass es nichts hilft, wenn sie die Einkommensteuer �ber 0 anfechten um h�here Verluste geltend zu machen und nun darf ich ihnen genau das Gegenteil erz�hlen. Das wird bestimmt noch spassig werden ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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17.09.2011, 12:33
Beitrag: #13
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Kiharu schrieb:Ich kann mir n�mlich gut vorstellen, dass diese Regelung bei den Beratern kaum bekannt ist. Ich will damit niemandem zu nahe treten. Aber ich pers�nlich habe Bef�rchtungen, dass die Beraterschaft auf die Barrikaden geht, wenn ich ihnen nun freudig erregt mitteilen darf, dass es zwar l�blich ist, dass sie den Verlustfeststellungsbescheid angefochten haben, dies aber nix nutzt, da � 10d Abs. 4 auf � 351 Abs. 2 AO verweist und es dabei egal ist, ob die Steuer auf 0 lautet. Das ist mir auch jetzt erst bewusst geworden. B�sartig wie ich nun mal bin, vermute ich darin schon fast Methode .... schönen Tag noch phönix |
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17.09.2011, 15:50
Beitrag: #14
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Na, dann war das ja mal eine richtig fruchtbringende Diskussion.
Zumindest die Verwaltungsmeinung steht also (ich gehe mal davon aus, dass das keine singul�re Meinung der OFD M�nster ist). Nachdem wir jetzt alles wissen, k�nnen wir uns also darauf einrichten, uns beruhigt zur�cklehnen und abwarten was die Kollegen, die es (noch) nicht so drauf haben und an @kiharu & Co. gescheitert sind, gerichtlich so erstreiten werden. |
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17.09.2011, 22:48
Beitrag: #15
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Zitat:Zumindest die Verwaltungsmeinung steht also (ich gehe mal davon aus, dass das keine singul�re Meinung der OFD M�nster ist). Sie sind aber schwer zu �berzeugen... In den NWB war auch schon ein Aufsatz dar�ber (NWB Nr. 26 vom 27.06.2011) Zitat:Die Neuregelung soll eine nachtr�gliche Verlustfeststellung oder die �nderung eines Verlustfeststellungsbescheids auf sog. rechtserhebliche F�lle beschr�nken, in denen „das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis schon bei der urspr�nglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur entsprechenden Verlustfeststellung gelangt w�re” (BR-Drucks. 318/10 S. 76). Dies bedeutet f�r den Steuerpflichtigen zuk�nftig, dass alle Verluste zum Ende des Veranlagungszeitraums beim Finanzamt geltend zu machen sind. Ist der Steuerbescheid dieses Veranlagungszeitraums bestandskr�ftig und ber�cksichtigt er keinen oder nur einen geringeren Verlust, kommt eine Verlustfeststellung nur noch in Betracht, wenn dieser Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres nach den Vorschriften der Abgabenordnung �nderbar w�re. Dabei ist es ohne Bedeutung, dass ggf. die Steuerfestsetzung f�r die bestandskr�ftigen Jahre auf 0 � lautet, denn es kommt nur darauf an, ob dem Grunde nach eine Korrektur der bestandskr�ftigen Steuerfestsetzung noch m�glich w�re (� 10d Abs. 4 Satz 5 EStG). Letztlich stellt der Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres zwar nach wie vor keinen Grundlagenbescheid dar, ihm kommt jedoch inhaltliche Bindungswirkung zu (Meyer/Ball, DStR 2011 S. 345, bezeichnen daher den Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres zutreffend als „Quasi”-Grundlagenbescheid), was zudem weitere Verfahrensfragen ver�ndert. Mir ging es im Ergebnis auch nur darum, hinsichtlich der ge�nderten Gesetzeslage zu sensibilisieren. Vielleicht h�re ich da mal die Steuerfl�he husten. ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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17.09.2011, 23:04
Beitrag: #16
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RE: �nderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Aus systematischer Sicht ist die aktuelle Rechtslage auf jeden Fall verst�ndlicher: Der festgestellte Verlust als "Abfallprodukt" der Steuerfestsetzung. Ganz im Gegenteil war ja die Rspr des BFH nicht wirklich verst�ndlich, wenn auch von Gesetzes wegen korrekt.
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