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Kapitalkonten KG
08.09.2011, 14:50
Beitrag: #1
Kapitalkonten KG
Hallo,

habe hier eine GmbH&Co.KG i.L. . Jetzt kam der letzte Bescheid f�r 2009 �ber die ges. u. einh. FS..

Leider weicht das FA ab. Unterschied resultiert aus der unterscheidlichen Auffassung, ob es sich bei den als Darlehenskonten A,B,C betitelten Konten um Eigenkapital als Kapitalkonto II, weil gesamdh�nderisch gebunden, handelt oder ob es sich um Darlehenskonten handelt.

Im Gesellschaftsvertrag steht dazu
...
� 4 Gesellschafterkonten
(1) F�r jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto und ein Darlehenskonto gef�hrt. Au�erdem f�hrt die Gesellschaft f�r alle Gesellschafter gemeinsam ein R�cklagekonto und ein Verlustvortragskonto.

(2) Auf dem Kapitalkonto wird der ´Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht; es ist unverzinslich. Auf dem Darlehenskonto werden die entnahmef�higen Gewinnanteile, Entnahmen, Zinsen, der Ausgaben- und Aufwendungsersatz, die Vorabverg�tung sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft und dem Gesellschafter gebucht. Die Darlehenskonten sind im Soll und Haben nach der Staffelmethode mit 7% p.a. zu verzinsen. Die Zinsen gelten im Verh�ltnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand bzw. Ertrag.

(3) Dem gemeinsamen R�cklagekonto ....

(4) Auf dem gemeinsamen Verlustvortragskonto werden die Verluste der Gesellschaft gebucht, welche nicht durch Guthaben auf dem gemeinsamen R�cklagekonto gedeckt sind. An dem Konto sind die Gesellschafter stets im verh�ltnis ihrer Kapitalanteile beteiligt. Das Konto ist unverzinslich.
...


Habe ich das richtig verstanden, dass es sich bei dem Kapitalkonto II (hier = Darlehenskonto) nur um ein Eigenkapitalkonto handelt, wenn dort auch Verluste verbucht werden (s. dazu BMF vom 30.05.1997;Tz. 4; BStBl I, 1997, 627). Da dies nicht zugelassen ist lt. Gesellschaftsvertrag handelt es sich somit in meinen Augen um ein Darlehensvertrag.

Was meint Ihr?

Ciao Dragon
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08.09.2011, 16:45
Beitrag: #2
RE: Kapitalkonten KG
Hallo,

Warum gesamth�ndisch gebunden?
Welchen Saldo hat das Konto?

Schau dir mal den Beitrag "Das Kapitalkonto des Kommanditisten" aus NWB 21/2011 an.
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09.09.2011, 09:06
Beitrag: #3
RE: Kapitalkonten KG
limo schrieb:Warum gesamth�ndisch gebunden?

hierzu ein Auszug aus dem BMF-Schr. v. 30.05.1997
Zitat:Werden auch Verluste auf dem separat gef�hrten Gesellschafterkonto verrechnet, so spricht dies grunds�tzlich f�r die Annahme eines im Gesellschaftsverm�gen gesamth�nderisch gebundenen Guthabens. Denn nach � 120 Abs. 2 HGB besteht der Kapitalanteil begrifflich aus der urspr�nglichen Einlage und den sp�teren Gewinnen, vermindert um Verluste sowie Entnahmen. Damit werden stehengelassene Gewinne wie eine Einlage behandelt, soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist; sie begr�nden keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Verluste mindern die Einlage und mindern nicht eine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Insoweit fehlt es an den Voraussetzungen der �� 362 bis 397 BGB. Die Einlage einschlie�lich der stehengelassenen Gewinne und abz�glich der Verluste und der Entnahmen stellt damit f�r die Gesellschaft Eigen- und nicht Fremdkapital dar. Deshalb l��t sich die Verrechnung von Verlusten auf dem separat gef�hrten Gesellschafterkonto mit der Annahme einer individualisierten Gesellschafterforderung nur vereinbaren, wenn der Gesellschaftsvertrag dahin verstanden werden kann, da� die Gesellschafter im Verlustfall eine Nachschu�pflicht trifft und die nachzuschie�enden Betr�ge durch Aufrechnung mit Gesellschafterforderungen zu erbringen sind (BFH-Urteil vom 3.2.1988, a.a.O.).

Zitat:Welchen Saldo hat das Konto?
Konto steht im Haben.

Zitat:Schau dir mal den Beitrag "Das Kapitalkonto des Kommanditisten" aus NWB 21/2011 an.
Habe ich leider keine Zugriff drauf Sad

Ciao Dragon
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09.09.2011, 10:26
Beitrag: #4
RE: Kapitalkonten KG
Wenn es so wie im Geser-Vertrag steht gebucht wurde, w�rde ich auch sagen das es sich um Fremdkapital handelt.
Siehe PN
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09.09.2011, 14:05
Beitrag: #5
RE: Kapitalkonten KG
Ja, w�rde das Konto auch mangels Verlustbebuchung als Darlehenskonto ansehen!
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09.09.2011, 20:43
Beitrag: #6
RE: Kapitalkonten KG
schlie�e mich der meinung von showbee an

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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12.09.2011, 16:29
Beitrag: #7
RE: Kapitalkonten KG
Danke, dann habe ich richtig gesehen, das mein "Vorberater", das n�mlich verkehrt erkl�rt hat und der V-Platz es sogar richtig gestellt aht im Bescheid

Ciao Dragon
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