das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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02.09.2011, 21:25
Beitrag: #211
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Oliver Thomas schrieb:Stellt Ihr die Bescheidprüfung in Rechnung? Bei uns wird das immer auf den nächsten ESt-Auftrag gebucht und ist quasi für lau... aber schlimm ist das nicht. bei uns läuft das auch so, mich nervt das, aber wie das so mit alt eingefahrenen traditionen so ist ![]() das andere extrem kenne ich aber auch: GmbH mit z.b. 5 Bescheiden = 5 x 46¤/angefangene halbe Std. irgendwo in der mitte könnte man sich ja treffen. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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03.09.2011, 10:38
Beitrag: #212
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Mir stellt sich schlicht die Frage, warum die bisherigen Steuernummern nicht hätten beibehalten werden können und wären qua Veranlagung dann neu mitgeteilt worden.Das hab ich mich ja auch gefragt. Seit Januar liegt jedem Bescheid ein extra Blatt bei, daß die FAs neu struktuiert werden, mit der neuen Adresse usw. Jetzt bekomme ich Kiloweise Post, jeder Mandant ein einzelnes Blatt im extra Umschlag und einzeln Freigemacht über die Post mit 0,55. Da frag ich mich schon, ob die noch nix von Infopost (Serienbrief) o.ä. gehört haben. Die Steuerbescheide kommen ja auch gebündelt in einem Umschlag mit der lokalen "Ersatzpost". So kostet das ganze 0,55 + 2 Zettel audrucken und eintüten usw. und das für jeden einzelnen Steuerpflichtigen. |
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19.12.2011, 11:16
Beitrag: #213
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Was mich gerade so riiiiiiiiichtig genervt hat:
Belege kommen vom Finanzamt zurück. (Ist ja per se schön, weil der Mandant dann vielleicht schon vor Weihnachten seine Rückzahlung hat...) Aaaaaber: Hat doch die Finanzbeamte glatt in den Original(!)-Unterlagen des Mandanten (mit Kuli!) die für sie strategisch wichtigen Zahlen unterstrichen...! Geht´s noch? Das mache selbst ich nicht. Wenn, dann mache ich eine Kopie und markiere auf der Kopie (mit Lineal!). *schimpf* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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19.12.2011, 19:35
Beitrag: #214
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Einkommensteuererklärung 2010,
auf der Anlage G: Verlust § 17 EStG: 6.250 Sonst nix, keine weiteren Angaben dazu, keine Ermittlung, einfach nix. Leider dürfen wir es nicht einfach so streichen, sondern müssen auch noch nachfragen........ |
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19.12.2011, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2011 19:52 von Catja.)
Beitrag: #215
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Geteiltes Leid ist: halbes Leid.
(P.S.: Du bist in der falschen Rubrik... hier beklagen sich nur die StB....) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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19.12.2011, 21:18
Beitrag: #216
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Petz schrieb:Leider dürfen wir es nicht einfach so streichen, sondern müssen auch noch nachfragen........ Stell dich doch nicht so an - wird schon richtig sein! ![]() Das Problem hab ich - gerade bei § 17 EStG - auch ganz oft. Nur frag ich nicht immer nach - fehlende Anhörung kann man schließlich heilen! Manche Steuerberater beschränken sich nämlich absichtlich auf eine nüchterne Zahl - da kann ich auch mal die Anhörung vergessen! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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19.12.2011, 22:54
Beitrag: #217
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Stadtkatze schrieb:Petz schrieb:Leider dürfen wir es nicht einfach so streichen, sondern müssen auch noch nachfragen........ UPS,man kann auch bewußt damit Einsprüche provozieren -meist entfällt die Erläuterung einer Abweichung doch aus Zeitmangel, aber macht der unweigerliche Einspruch nicht mehr Arbeit? Ich halte das für keinen guten Stil der Ämter, aber auch nicht von der Beraterseite, wenn erklärte Zahlen ohne Erläuterung gar keinen Sinn geben. frankts |
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20.12.2011, 09:10
Beitrag: #218
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
frankts schrieb:UPS,man kann auch bewußt damit Einsprüche provozierenManchal muss das eben so sein. Ich kenn meine Schweinchen ja am Gang. frankts schrieb:-meist entfällt die Erläuterung einer Abweichung doch aus Zeitmangel,Das kann gut sein. Ich bin jedoch grundsätzlich für Einhaltung der (aller) Verfahrensvorschriften. Leider scheinen aber die AO-Handbücher einiger (vieler) Kollegen Mängelexemplare zu sein in denen u. a. die §§ 85-91 nicht abgedruckt wurden. frankts schrieb:aber macht der unweigerliche Einspruch nicht mehr Arbeit?Ein Einspruch verursacht tatsächlich ein wenig Mehrarbeit, aber das vergessen die meisten Berater (leider auch die guten) gaaanz oft. Die wissen auch nicht, dass Änderungsanträge auch telefonisch gestellt werden können und die Sache (insbes. Erfassungsfehler) recht schnell korrigiert ist. (Ich sprech hier nicht von den Fällen wo der Einspruch wg. § 361 AO erforderlich ist). frankts schrieb:Ich halte das für keinen guten Stil der Ämter, aber auch nicht von der Beraterseite, wenn erklärte Zahlen ohne Erläuterung gar keinen Sinn geben.Super - kannst du das in die Welt tragen, ich quatsch mir im Amt schon das Mäulchen fusselig. Leider kommt es nicht in dem Maße an, wie es sein sollte. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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20.12.2011, 20:49
Beitrag: #219
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Stadtkatze schrieb:Ein Einspruch verursacht tatsächlich ein wenig Mehrarbeit, aber das vergessen die meisten Berater (leider auch die guten) gaaanz oft. Die wissen auch nicht, dass Änderungsanträge auch telefonisch gestellt werden können und die Sache (insbes. Erfassungsfehler) recht schnell korrigiert ist. Mach ich sehr gerne, nur ich krieg dann (gefühlt bei jedem 2. Fall) die Antwort: "das hat der Kollege gemacht, bitte machen Sie einen Einspruch". ![]() |
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21.12.2011, 08:41
Beitrag: #220
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Stadtkatze schrieb:Ein Einspruch verursacht tatsächlich ein wenig Mehrarbeit, aber das vergessen die meisten Berater (leider auch die guten) gaaanz oft. Die wissen auch nicht, dass Änderungsanträge auch telefonisch gestellt werden können und die Sache (insbes. Erfassungsfehler) recht schnell korrigiert ist. Ich warte hier jetzt schon die 3,5te Woche auf den Änderungsbescheid für meinen telefonischen Änderungsantrag. Dann gibt es halt morgen doch einen Einspruch. Auf telefonische Auskünfte bei dem Bearbeiter verlasse ich mich nicht mehr. Pech für den Bearbeiter. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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