Nutzungsdauern StB/HB
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04.08.2011, 16:59
Beitrag: #1
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Nutzungsdauern StB/HB
Hallo,
DStR 2010 S. 2263 Tz. 3.2: Neben der Bestimmung der Abschreibungsmethode lassen sich auch unterschiedliche Nutzungsdauern in Steuer- und Handelsbilanz begr�nden. Sofern der Bilanzierende beispielsweise eine l�ngere wirtschaftliche Nutzungsdauer als die den steuerlichen AfA-Tabellen zu Grunde liegende Zeitdauer nachweist, erfolgt die Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz �ber unterschiedliche Zeitr�ume. Geht das wirklich? Ich hatte es sonst so verstanden, dass der Ansatz einer l�ngeren Nutzungsdauer dann auch steuerlich gelten w�rde (Ausnahme Geb�ude). Gr��e Eisvogel |
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04.08.2011, 18:36
Beitrag: #2
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
ich w�rde nun � 5 (1) S. 1 2. HS, S. 2 und 3, � 5 (6), � 7 EStG vorschlagen, wonach man die Auffassung vertreten kann.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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05.08.2011, 08:24
Beitrag: #3
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
Taxman schrieb:ich w�rde nun � 5 (1) S. 1 2. HS, S. 2 und 3, � 5 (6), � 7 EStG vorschlagen, wonach man die Auffassung vertreten kann.Ist denn die Nutzungsdauer ein steuerliches Wahlrecht? M.E. nein. |
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05.08.2011, 13:31
Beitrag: #4
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
Ich w�rde hier anders ansetzen und auf 253 (3) HGB verweisen - Planm��ige Abschreibungen �ber die voraussichtliche Nutzungsdauer eines WG.
Wenn ich ein B�rohaus baue und berechtigt davon ausgehe, dass es 60 Jahre h�lt, dann sollte ich es in der HB 60 J abschreiben k�nnen. F�r die Steuerbilanz bin ich an die Afa-Tabellen gebunden, also 50 Jahre Afa. schönen Tag noch phönix |
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05.08.2011, 13:45
Beitrag: #5
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
hierzu �u�ern sich NWB Nr. 49 vom 06.12.2010 Seite 3946 wie folgt:
Tr�gt sich der Kaufmann mit dem Gedanken, in der Handelsbilanz von den amtlichen AfA-Tabellen abweichend �ber einen l�ngeren Zeitraum abzuschreiben, so schl�gt dieser l�ngere Abschreibungszeitraum gem. � 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG (Ma�geblichkeitsprinzip) auch auf die Steuerbilanz durch. Eine l�ngere Abschreibungsdauer als in den amtlichen AfA-Tabellen niedergelegt akzeptiert die Finanzverwaltung, nur eine k�rzere grunds�tzlich nicht, vgl. BMF-Schreiben v. 15. 12. 2000, BStBl 2000 I S. 1532 Allg. Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen Tz. 2. Demgegen�ber d�rfte die Wahl einer l�ngeren Nutzungsdauer f�r Geb�ude in der Handelsbilanz als in � 7 Abs. 4 EStG typisierend festgelegt keine Auswirkung auf die Steuerbilanz haben, weil nach � 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine abweichende Nutzungsdauer nur dann zum Ansatz kommt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die tats�chliche Nutzungsdauer weniger als 33 bzw. 50 Jahre betr�gt. Wird handelsrechtlich hingegen von einer l�ngeren Nutzungsdauer ausgegangen (z. B. 75 Jahre), st��t dies auf den steuerlichen Bewertungsvorbehalt gem. � 5 Abs. 6 i. V. mit � 7 Abs. 4 EStG. keine Ahnung, ob das so richtig ist Sch�nes WE Eisvogel |
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05.08.2011, 19:12
Beitrag: #6
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
Letzteres h�rt sich gut an; Ansatz ND beeinflusst Bewertung --> Ma�geblichkeit, solange EStG (wie bei Immo) nicht ausdr�cklich abweichendes vorsieht.
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11.08.2011, 15:45
Beitrag: #7
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
Hmm, aber hei�en die Dinger nicht eigenltich "amtliche" Abschreibungstabellen? Und warum sollte die Ma�geblichkeit nur f�r l�ngere Nutzungsdauern gelten und nicht dann umgekehrt auch bei k�rzeren?
Ich habe insgesamt das ganze immer so verstanden, dass ich jetzt Afa-technisch tun und lassen kann, was ich will, da es die Ma�geblichkeit ja eigentlich so nicht mehr gibt. Ich sag auch nur Sammelposten als Stichwort.... auch da streiten sich noch die Geister. Was letztlich richtig ist, wird die Zukunft zeigen. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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11.08.2011, 15:49
Beitrag: #8
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
h�fner501 schrieb:Ich habe insgesamt das ganze immer so verstanden, dass ich jetzt Afa-technisch tun und lassen kann, was ich will, da es die Ma�geblichkeit ja eigentlich so nicht mehr gibt. Wo bitte steht das? Ich glaube da verwechselst du die umgekehrte Ma�geblichkeit mit der Ma�geblichkeit. Ciao Dragon |
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11.08.2011, 18:44
Beitrag: #9
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RE: Nutzungsdauern StB/HB
Es geht um die Wahlrechte!
(...) es sei denn, im Rahmen der Aus�bung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gew�hlt. F�r HBil WR gilt weiterhin Ma�geblP! |
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