Ort der Leistung
|
26.07.2011, 16:23
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Ort der Leistung
Brauche mal Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir schreiben das Jahr 2005. Unternehmer W mit Sitz in D organisiert ein Trainingslager in Spanien f�r einen Fussballverein. Organisation umfasst Unterkunft, Bereitstellung von Sportpl�tzen, Essen unter Absprache mit dem Teamkoch. Wir gehen mal davon aus, dass der W f�r diese Leistung fast ausschlie�lich in Spanien t�tig ist. F�llt dieser Umsatz unter � 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG a.F.? Zitat:Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgef�hrt, wo der Unternehmer jeweils ausschlie�lich oder zum wesentlichen Teil t�tig wird: Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
26.07.2011, 16:47
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Kiharu schrieb:F�llt dieser Umsatz unter � 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG a.F.?Ja, ma�geblich ist (gewesen), wo der einzelne Umsatz get�tigt wurde. In Deinem Fall in Spanien. |
|||
26.07.2011, 17:02
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Die Frage, die ich mir stelle, ist die, ob der Fussballverein in Spanien �berhaupt eine sportliche Leistung erbringt? Denn nur dann w�re der Ort der sonstigen Leistung des Veranstalters in Spanien.
Oder anders gefragt: Was ist mit sportlicher Leistung gemeint? Variante 1) Leistung im Sinne des USt-Gesetzes? Ist dann ein Training eine Leistung im Sinne des UStG? Variante 2) Leistung im Sinne von sportlicher Arbeit/H�chstleistung? Da genau habe ich mein Verst�ndnisproblem. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
26.07.2011, 23:25
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Hallo,
ich w�rde eher meinen, dass es sich um Reiseleistungen handelt bzw. um eine Fortbildungsveranstaltung ... ![]() Gruss Uwe |
|||
27.07.2011, 11:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 11:33 von Kiharu.)
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Nach weiteren Wirren und Suchen sehe ich die Sache wie folgt:
Leistungen als Veranstalter - nein, da der Fussballverein keine sportliche Leistung im Sinne einer sonstigen Leistung im Sinne des UStG erbringt. Bei genauerer Betrachtung werden lediglich Unterkunft und Essen sowie die Sportpl�tze gestellt. Reiseleistungen nach � 25 UStG scheidet aus, da Abnehmer der Leistung ein Unternehmer f�r sein Unternehmen ist (Fussballverein ist Unternehmer in meinem Fall). Genau genommen werden zwei Arten von Hauptleistungen erbracht: Unterkunft (mit Sportpl�tzen) und Essen. Unterkunft und Sportpl�tze fallen unter � 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a.F. Essen stellt nach Ansicht des BMF vom 04.05.2010 eine weitere Hauptleistung dar und w�rde somit unter � 3a Abs. 1 UStG a.F. fallen. Ergebnis: Ich werde den Umsatz wohl aufteilen m�ssen. Das wird wohl nur im Wege einer Sch�tzung gehen, da die Kooperation mit dem Berater doch sehr zu w�nschen �brig l��t. Jemand anderer Meinung? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
27.07.2011, 11:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 11:46 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Das Training ist wohl als Nebenleistung zu sehen... ohne dies keine sportliche Leistung...
Eine Leistung ist grunds�tzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebens�chlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Erg�nzung - zusammenh�ngt und �blicherweise in ihrem Gefolge vorkommt. ... Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung f�r den Leistungsempf�nger keinen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.... Spass beiseite.. klingt gut, aber kann man den Trainingsaufenthalt �berhaupt als USt-Leistung sehen??? Ich sehe keinen Leistungsempf�nger, kein Entgelt ... usw, usw ... Daher denke ich, dass �3a (2) Nr. 3a a.F. nicht ziehen kann... Edit: da hab ich wohl zu langsam geschrieben ![]() Edit#2: Anders w�re das nat�rlich wenn der Verein f�r die Trainingseinheiten dort Eintritt verlangt h�tte ... |
|||
27.07.2011, 12:00
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Das mit dem �ffentlichen Training gegen Eintritt ging mir auch so durch den Kopf - liegt aber nicht vor.
Aber danke f�r die R�ckendeckung, dass das Training keine sportlich Leistung im Sinne des UStG darstellt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
27.07.2011, 13:27
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Hallo,
unser Junior hat auch schon in seinen Schulferien bei Trainingscamps von Sportvereinen mitgemacht - und wir haben daf�r bezahlt. Wenn Teilnehmer f�r das Trainingslager bezahlt haben oder auch nur Zuzahlungen geleistet haben, sehe ich durchaus eine Leistung des Sportvereins, welche die Anwendung von � 3a ... UStG begr�ndet. Ist wohl eine Frage des genauen Sachverhalts. Gru� tosch |
|||
27.07.2011, 13:55
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Ok, jetzt wird deine Sichtweise klarer
![]() Hier gehts um einen Erstliga Fussballclub. Ich wage mal anzuzweifeln, dass die Fussballer f�rs Trainingslager was bezahlt haben ![]() Also geht es wirklich um die Frage, ist das trainingsweise Herumgehopse auf dem Rasen ohne Zuschauer (die daf�r Geld zahlen) eine (sportliche) Leistung im Sinne des UStG. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
27.07.2011, 14:05
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Ort der Leistung
Wof�r werden Profi-Fu�baller eigentlich bezahlt?
Einzelne Spiele? Spielminuten? Siege? Oder doch eher das Gesamtpaket "Ich bin so toll", welches dann das Mittrainieren mit einschlie�t? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste