Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
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30.09.2007, 13:08
Beitrag: #1
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Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
Hallo,
das erste Mal habe ich von einem neuen Finanzamt für mich ( München) eine Kürzung von Aufwendungen für Eltern im Ausland bekommen: 30% der per Bankabhebung nachgewiesenen Zahlung kurz vor Reiseantritt, obwohl die ausländische Stelle, die erforderlich ist, um die Bedürftigkeit der Eltern zu bescheinigen den vollen Betrag angegeben hat! Nochmal klarer: 2.500,-- abz. 1.890,-- für beide Eltern aös jährliche Unterhaltsleistung! Werde dagege natürlich vorgehen, zumal FA keine Rechtsgrundlage benannt hat! Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Ich selber habe viele Fälle auch bei verschiedenen FA`s, aber so einen Abzug habe ich noch nie gehabt! Bin gespannt - Grüße Ulrike |
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30.09.2007, 15:15
Beitrag: #2
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
Wie wird die Kürzung denn begründet?
----------------- LG Clematis |
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30.09.2007, 15:58
Beitrag: #3
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
ich dachte, Du bist schon im Urlaub!
Daher schnell: "... weil ein Eigenbedarf für die unterstützende Person abzuziehen ist - Aufwendungen für die Reise". Einfach so, ohne jegliche Rückfrage oder gar §! Grüße Ulrike |
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30.09.2007, 17:51
Beitrag: #4
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
Ich bin schon wieder zurück...
Der Urlaubs-Thread ist nicht mehr der jüngste... Ich würde Einspruch einlegen und mir die Fundstelle nennen lassen! ----------------- LG Clematis |
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03.10.2007, 13:29
Beitrag: #5
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
Ich kann aus eigener Erfahrung dazu sagen, dass ich jedes Jahr Geld für meine Eltern als Unterhalt ins Ausland mitnehme und noch nie wurden diese Aufwendungen um 30% gekürzt. Das höre ich zum ersten Mal. Mich würde mal die Begründung des FA interessieren, wenn es zur Einspruchsentscheidung kommt.
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03.10.2007, 16:34
Beitrag: #6
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
ich habe Einspruch eingelegt, mal abwarten und dann werde ich berichten!
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30.10.2007, 11:06
Beitrag: #7
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RE: Willkürliche Kürzung um 30% für Reise?
ich möchte berichten, wie es weiter ging:
nach Einspruch kam ein langes Schreiben, man sollte nachweisen, wie lange Aufenthalt ( Flugticket?), wie Reise finanziert, ob andere Barmittel nachweislich abgehoben usw. Ich habe dann die Reisedauer angegeben und hingewiesen auf telefonische Rücksprache könnten Kopien vom Reisepass mit Ein- und Ausreise vorgelegt werden, denn das Ticket gibt es nicht mehr. Außerdem habe mein Mandant bei seinen Eltern gewohnt und ein Betrag von 250,-- reiche mehr als genug für diese Zeit für seinen Unterhalt, denn in diesem Land würden ja auch nur für ein ganzes Jahr 1/4 von 7.680,-- = 1.920,-- für den Lebensunterhalt eines Elternteils anerkannt werden! Heute kam der berichtigte Bescheid - Unterhalt voll anerkannt! Geht doch! Gut, dass der Mandant bereits wieder umgezogen ist und im nächsten Jahr ein anderes FA zuständig sein wird! Viele Grüße Ulrike |
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