30.09.2007, 13:08
Hallo,
das erste Mal habe ich von einem neuen Finanzamt für mich ( München) eine Kürzung von Aufwendungen für Eltern im Ausland bekommen: 30% der per Bankabhebung nachgewiesenen Zahlung kurz vor Reiseantritt, obwohl die ausländische Stelle, die erforderlich ist, um die Bedürftigkeit der Eltern zu bescheinigen den vollen Betrag angegeben hat! Nochmal klarer: 2.500,-- abz. 1.890,-- für beide Eltern aös jährliche Unterhaltsleistung!
Werde dagege natürlich vorgehen, zumal FA keine Rechtsgrundlage benannt hat!
Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Ich selber habe viele Fälle auch bei verschiedenen FA`s, aber so einen Abzug habe ich noch nie gehabt!
Bin gespannt - Grüße Ulrike
das erste Mal habe ich von einem neuen Finanzamt für mich ( München) eine Kürzung von Aufwendungen für Eltern im Ausland bekommen: 30% der per Bankabhebung nachgewiesenen Zahlung kurz vor Reiseantritt, obwohl die ausländische Stelle, die erforderlich ist, um die Bedürftigkeit der Eltern zu bescheinigen den vollen Betrag angegeben hat! Nochmal klarer: 2.500,-- abz. 1.890,-- für beide Eltern aös jährliche Unterhaltsleistung!
Werde dagege natürlich vorgehen, zumal FA keine Rechtsgrundlage benannt hat!
Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Ich selber habe viele Fälle auch bei verschiedenen FA`s, aber so einen Abzug habe ich noch nie gehabt!
Bin gespannt - Grüße Ulrike