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psch. verst. WK-Ersatz
18.07.2011, 13:52
Beitrag: #1
psch. verst. WK-Ersatz
Mandant hatte bis VZ 2009 einen tgl. AW der v. AG psch. versteuert wurde. In 2010 entfällt der AW, da jetzt ein AZ v. AN im eigenen Haus eingerichtet wurde, aber der psch. verst. Ersatz wurde v. AG weiter gezahlt (warum auch immer).
Jetzt fehlen natürlich die angegebenen WK und das FA will den Betrag als normalen Lohn nachversteuern. Nur dann wird er ja dopp. besteuert: einmal psch. vom AG und einmal voll v. AN.

Irgendwie hab ich gerade einen Knoten im Hirn.
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18.07.2011, 14:30
Beitrag: #2
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Ich meine die pauschalierung wird angerechnet bzw. rückgängig gemacht... ...so dass am ende das rauskommt, was richtig wäre:-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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18.07.2011, 18:37
Beitrag: #3
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,

mein erster Beitrag ... ;-)
Ich denke, das hängt davon ab, ob denn auch die 0,03%-Regelung weiter angesetzt wurde. Das wäre dann auch falsch gelaufen.
Und dann möchte ich @Jive mal gleich widersprechen:
die pauschale Lohnsteuer trägt der Arbeitgeber. Er kann sich diese zurückholen, aber nicht der Arbeitnehmer ...

Und? Wie war ich?
Gruss
Uwe
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19.07.2011, 08:49
Beitrag: #4
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Ich hab mal gehört, daß ein Mann diese Frage nie stellen sollte. Tongue

Eben der AG zahlt die psch. Steuer, aber ich sehe nicht ein, daß der AN den Betrag nochmal voll versteuern soll. Der AN möchte auch ungern den AG überhaupt darauf aufmerksam machen. Ich warte jetzt erstmal ab, wie das FA auf mein Schreiben reagiert und dann müsste man wahrscheinlich doch genauer einsteigen und erstmal hinterfragen, wie sich der Betrag überhaupt zusammensetzt, denn es handelt sich um ca. 3.500,-.
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19.07.2011, 12:00
Beitrag: #5
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,

ich würde sofort mit dem Arbeitgeber sprechen, weil hier immer noch Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte versteuert werden, unabhängig davon, dass der Arbeitgeber pauschaliert. Nach der BFH-Rechtsprechung ist aber nicht mehr jede Fahrt zu versteuern, sondern nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Daher würde ich dem Arbeitgeber dies umgehend mitteilen.
Mir erschließt sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen möchte. Letztlich ist es zu seinem finanziellen Nachteil ... denn der Arbeitgeber pauschalversteuert Einnahmen, die nicht existent sind und Du hast dann den Ärger in der Steuererklärung. Spätestens bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung hat er ein Problem ...

Gruss
Uwe
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19.07.2011, 12:17
Beitrag: #6
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Zitat:Mir erschließt sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen möchte.
Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zurückzahlen muss. Wink
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19.07.2011, 12:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2011 12:35 von Uwe.)
Beitrag: #7
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,

Opa schrieb:Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zurückzahlen muss. Wink
ShyShyShy

Mir erschließt sich immer noch nicht, dass er 3.500 Euro zurückzahlen soll. Das Geld hat er schließlich nicht erhalten ... sondern einen geldwerten Vorteil - aber den hat es ja auch nicht in der Form gegeben ...

Gruss
Uwe
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19.07.2011, 14:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2011 14:28 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Wird zwar nicht ganz klar, aber von einem Firmenwagen scheint hier gar nicht die Rede zu sein, sondern von einem tatsächlich ausgezahlten (vermeintlichen) Werbungskostenersatz. Anscheinend ist der AG nicht im Bilde, welche Fahrten wirklich erfolgen oder hat schlichtweg gepennt und alte Abrechnungen fortgeführt.

Sofern kein Firmenwagen im Spiel ist, sollten vielleicht alle Beteiligten eher die Füße still halten und froh sein, dass außer der Korrektur der Besteuerung nichts passiert ist (wobei das bei der nächsten SV-Prüfung oder LSt-Prüfung noch kommen könnte). Wenn man da beim FA jetzt noch schlafende Hunde weckt, könnte das insbesondere für den AN ziemlich nach hinten los gehen.

Der AN hätte nämlich möglicherweise gar keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Zahlung (es sei denn, der AG würde das dann als normales Gehalt zahlen, das wäre dann aber neben der Steuer auch noch voll sv-pflichtig). Der AG könnte sich also zwar die pauschale Steuer wiederholen, wenn er den WK-Ersatz nicht zurückfordert, müsste er das aber gleichzeitig normal der Sozialversicherung unterwerfen. Resultat: Die AG-Anteile sind (wahrscheinlich, es sei denn die BBG werden überschritten), höher als die eingesparte pauschale Steuer und der AN verliert neben der individuellen Steuer auch noch die SV-AN-Anteile).
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19.07.2011, 20:30
Beitrag: #9
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,

ok, ich habs jetzt auch kapiert ... bin halt neu hier ... Cool

Gruss
Uwe
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14.09.2011, 18:36
Beitrag: #10
RE: psch. verst. WK-Ersatz
Das FA hat jetzt den WK Abzug für das AZ gestrichen:
"... da aufgrund der psch. besteuerten AG Leistungen f. Fahrrten zw. Wg. u. Arbeitsstätte nicht glaubhaft gemacht werden konnte, Daß das AZ den Mittelpunkt der berufl. Tätigkeit darstellt."

Die 3.500,- haben sie aber nicht nochmal versteuert. Jetzt muss ich mir überlegen, ob ich mich damit zufrieden gebe.
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