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psch. verst. WK-Ersatz - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: psch. verst. WK-Ersatz (/showthread.php?tid=2193) Seiten: 1 2 |
psch. verst. WK-Ersatz - Opa - 18.07.2011 13:52 Mandant hatte bis VZ 2009 einen tgl. AW der v. AG psch. versteuert wurde. In 2010 entf�llt der AW, da jetzt ein AZ v. AN im eigenen Haus eingerichtet wurde, aber der psch. verst. Ersatz wurde v. AG weiter gezahlt (warum auch immer). Jetzt fehlen nat�rlich die angegebenen WK und das FA will den Betrag als normalen Lohn nachversteuern. Nur dann wird er ja dopp. besteuert: einmal psch. vom AG und einmal voll v. AN. Irgendwie hab ich gerade einen Knoten im Hirn. RE: psch. verst. WK-Ersatz - Jive - 18.07.2011 14:30 Ich meine die pauschalierung wird angerechnet bzw. r�ckg�ngig gemacht... ...so dass am ende das rauskommt, was richtig w�re:-) lg, Jive RE: psch. verst. WK-Ersatz - Uwe - 18.07.2011 18:37 Hallo, mein erster Beitrag ... ;-) Ich denke, das h�ngt davon ab, ob denn auch die 0,03%-Regelung weiter angesetzt wurde. Das w�re dann auch falsch gelaufen. Und dann m�chte ich @Jive mal gleich widersprechen: die pauschale Lohnsteuer tr�gt der Arbeitgeber. Er kann sich diese zur�ckholen, aber nicht der Arbeitnehmer ... Und? Wie war ich? Gruss Uwe RE: psch. verst. WK-Ersatz - Opa - 19.07.2011 08:49 Ich hab mal geh�rt, da� ein Mann diese Frage nie stellen sollte. ![]() Eben der AG zahlt die psch. Steuer, aber ich sehe nicht ein, da� der AN den Betrag nochmal voll versteuern soll. Der AN m�chte auch ungern den AG �berhaupt darauf aufmerksam machen. Ich warte jetzt erstmal ab, wie das FA auf mein Schreiben reagiert und dann m�sste man wahrscheinlich doch genauer einsteigen und erstmal hinterfragen, wie sich der Betrag �berhaupt zusammensetzt, denn es handelt sich um ca. 3.500,-. RE: psch. verst. WK-Ersatz - Uwe - 19.07.2011 12:00 Hallo, ich w�rde sofort mit dem Arbeitgeber sprechen, weil hier immer noch Fahrten Wohnung-Arbeitsst�tte versteuert werden, unabh�ngig davon, dass der Arbeitgeber pauschaliert. Nach der BFH-Rechtsprechung ist aber nicht mehr jede Fahrt zu versteuern, sondern nur die tats�chlich durchgef�hrten Fahrten. Daher w�rde ich dem Arbeitgeber dies umgehend mitteilen. Mir erschlie�t sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen m�chte. Letztlich ist es zu seinem finanziellen Nachteil ... denn der Arbeitgeber pauschalversteuert Einnahmen, die nicht existent sind und Du hast dann den �rger in der Steuererkl�rung. Sp�testens bei einer Lohnsteuer-Au�enpr�fung hat er ein Problem ... Gruss Uwe RE: psch. verst. WK-Ersatz - Opa - 19.07.2011 12:17 Zitat:Mir erschlie�t sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen m�chte.Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zur�ckzahlen muss. ![]() RE: psch. verst. WK-Ersatz - Uwe - 19.07.2011 12:35 Hallo, Opa schrieb:Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zur�ckzahlen muss. ![]() ![]() ![]() Mir erschlie�t sich immer noch nicht, dass er 3.500 Euro zur�ckzahlen soll. Das Geld hat er schlie�lich nicht erhalten ... sondern einen geldwerten Vorteil - aber den hat es ja auch nicht in der Form gegeben ... Gruss Uwe RE: psch. verst. WK-Ersatz - meyer - 19.07.2011 14:25 Wird zwar nicht ganz klar, aber von einem Firmenwagen scheint hier gar nicht die Rede zu sein, sondern von einem tats�chlich ausgezahlten (vermeintlichen) Werbungskostenersatz. Anscheinend ist der AG nicht im Bilde, welche Fahrten wirklich erfolgen oder hat schlichtweg gepennt und alte Abrechnungen fortgef�hrt. Sofern kein Firmenwagen im Spiel ist, sollten vielleicht alle Beteiligten eher die F��e still halten und froh sein, dass au�er der Korrektur der Besteuerung nichts passiert ist (wobei das bei der n�chsten SV-Pr�fung oder LSt-Pr�fung noch kommen k�nnte). Wenn man da beim FA jetzt noch schlafende Hunde weckt, k�nnte das insbesondere f�r den AN ziemlich nach hinten los gehen. Der AN h�tte n�mlich m�glicherweise gar keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Zahlung (es sei denn, der AG w�rde das dann als normales Gehalt zahlen, das w�re dann aber neben der Steuer auch noch voll sv-pflichtig). Der AG k�nnte sich also zwar die pauschale Steuer wiederholen, wenn er den WK-Ersatz nicht zur�ckfordert, m�sste er das aber gleichzeitig normal der Sozialversicherung unterwerfen. Resultat: Die AG-Anteile sind (wahrscheinlich, es sei denn die BBG werden �berschritten), h�her als die eingesparte pauschale Steuer und der AN verliert neben der individuellen Steuer auch noch die SV-AN-Anteile). RE: psch. verst. WK-Ersatz - Uwe - 19.07.2011 20:30 Hallo, ok, ich habs jetzt auch kapiert ... bin halt neu hier ... ![]() Gruss Uwe RE: psch. verst. WK-Ersatz - Opa - 14.09.2011 18:36 Das FA hat jetzt den WK Abzug f�r das AZ gestrichen: "... da aufgrund der psch. besteuerten AG Leistungen f. Fahrrten zw. Wg. u. Arbeitsst�tte nicht glaubhaft gemacht werden konnte, Da� das AZ den Mittelpunkt der berufl. T�tigkeit darstellt." Die 3.500,- haben sie aber nicht nochmal versteuert. Jetzt muss ich mir �berlegen, ob ich mich damit zufrieden gebe. |