psch. verst. WK-Ersatz
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18.07.2011, 13:52
Beitrag: #1
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psch. verst. WK-Ersatz
Mandant hatte bis VZ 2009 einen tgl. AW der v. AG psch. versteuert wurde. In 2010 entf�llt der AW, da jetzt ein AZ v. AN im eigenen Haus eingerichtet wurde, aber der psch. verst. Ersatz wurde v. AG weiter gezahlt (warum auch immer).
Jetzt fehlen nat�rlich die angegebenen WK und das FA will den Betrag als normalen Lohn nachversteuern. Nur dann wird er ja dopp. besteuert: einmal psch. vom AG und einmal voll v. AN. Irgendwie hab ich gerade einen Knoten im Hirn. |
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18.07.2011, 14:30
Beitrag: #2
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Ich meine die pauschalierung wird angerechnet bzw. r�ckg�ngig gemacht... ...so dass am ende das rauskommt, was richtig w�re:-)
lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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18.07.2011, 18:37
Beitrag: #3
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,
mein erster Beitrag ... ;-) Ich denke, das h�ngt davon ab, ob denn auch die 0,03%-Regelung weiter angesetzt wurde. Das w�re dann auch falsch gelaufen. Und dann m�chte ich @Jive mal gleich widersprechen: die pauschale Lohnsteuer tr�gt der Arbeitgeber. Er kann sich diese zur�ckholen, aber nicht der Arbeitnehmer ... Und? Wie war ich? Gruss Uwe |
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19.07.2011, 08:49
Beitrag: #4
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Ich hab mal geh�rt, da� ein Mann diese Frage nie stellen sollte.
![]() Eben der AG zahlt die psch. Steuer, aber ich sehe nicht ein, da� der AN den Betrag nochmal voll versteuern soll. Der AN m�chte auch ungern den AG �berhaupt darauf aufmerksam machen. Ich warte jetzt erstmal ab, wie das FA auf mein Schreiben reagiert und dann m�sste man wahrscheinlich doch genauer einsteigen und erstmal hinterfragen, wie sich der Betrag �berhaupt zusammensetzt, denn es handelt sich um ca. 3.500,-. |
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19.07.2011, 12:00
Beitrag: #5
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,
ich w�rde sofort mit dem Arbeitgeber sprechen, weil hier immer noch Fahrten Wohnung-Arbeitsst�tte versteuert werden, unabh�ngig davon, dass der Arbeitgeber pauschaliert. Nach der BFH-Rechtsprechung ist aber nicht mehr jede Fahrt zu versteuern, sondern nur die tats�chlich durchgef�hrten Fahrten. Daher w�rde ich dem Arbeitgeber dies umgehend mitteilen. Mir erschlie�t sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen m�chte. Letztlich ist es zu seinem finanziellen Nachteil ... denn der Arbeitgeber pauschalversteuert Einnahmen, die nicht existent sind und Du hast dann den �rger in der Steuererkl�rung. Sp�testens bei einer Lohnsteuer-Au�enpr�fung hat er ein Problem ... Gruss Uwe |
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19.07.2011, 12:17
Beitrag: #6
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Zitat:Mir erschlie�t sich nicht, warum der AN dem AG dies nicht mitteilen m�chte.Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zur�ckzahlen muss. ![]() |
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19.07.2011, 12:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2011 12:35 von Uwe.)
Beitrag: #7
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,
Opa schrieb:Lieber versteuert er die 3.500,- als das er sie zur�ckzahlen muss. ![]() ![]() ![]() Mir erschlie�t sich immer noch nicht, dass er 3.500 Euro zur�ckzahlen soll. Das Geld hat er schlie�lich nicht erhalten ... sondern einen geldwerten Vorteil - aber den hat es ja auch nicht in der Form gegeben ... Gruss Uwe |
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19.07.2011, 14:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2011 14:28 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Wird zwar nicht ganz klar, aber von einem Firmenwagen scheint hier gar nicht die Rede zu sein, sondern von einem tats�chlich ausgezahlten (vermeintlichen) Werbungskostenersatz. Anscheinend ist der AG nicht im Bilde, welche Fahrten wirklich erfolgen oder hat schlichtweg gepennt und alte Abrechnungen fortgef�hrt.
Sofern kein Firmenwagen im Spiel ist, sollten vielleicht alle Beteiligten eher die F��e still halten und froh sein, dass au�er der Korrektur der Besteuerung nichts passiert ist (wobei das bei der n�chsten SV-Pr�fung oder LSt-Pr�fung noch kommen k�nnte). Wenn man da beim FA jetzt noch schlafende Hunde weckt, k�nnte das insbesondere f�r den AN ziemlich nach hinten los gehen. Der AN h�tte n�mlich m�glicherweise gar keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Zahlung (es sei denn, der AG w�rde das dann als normales Gehalt zahlen, das w�re dann aber neben der Steuer auch noch voll sv-pflichtig). Der AG k�nnte sich also zwar die pauschale Steuer wiederholen, wenn er den WK-Ersatz nicht zur�ckfordert, m�sste er das aber gleichzeitig normal der Sozialversicherung unterwerfen. Resultat: Die AG-Anteile sind (wahrscheinlich, es sei denn die BBG werden �berschritten), h�her als die eingesparte pauschale Steuer und der AN verliert neben der individuellen Steuer auch noch die SV-AN-Anteile). |
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19.07.2011, 20:30
Beitrag: #9
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Hallo,
ok, ich habs jetzt auch kapiert ... bin halt neu hier ... ![]() Gruss Uwe |
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14.09.2011, 18:36
Beitrag: #10
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RE: psch. verst. WK-Ersatz
Das FA hat jetzt den WK Abzug f�r das AZ gestrichen:
"... da aufgrund der psch. besteuerten AG Leistungen f. Fahrrten zw. Wg. u. Arbeitsst�tte nicht glaubhaft gemacht werden konnte, Da� das AZ den Mittelpunkt der berufl. T�tigkeit darstellt." Die 3.500,- haben sie aber nicht nochmal versteuert. Jetzt muss ich mir �berlegen, ob ich mich damit zufrieden gebe. |
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