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Abgeltungssteuer die 2te ...
02.07.2011, 09:22
Beitrag: #11
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Wenn ich mal mit kleineren Zahlen rechne, bleibt vom Argument v. @ecro nicht mehr viel übrig.

Bei bspw. 60.000,- Zinsen = 15.000,- Abgeltungssteuer
Bei bspw. 60.000,- gewerbl. EK = ca. 17.000,- ESt

Das stfr. Existenzminimum durch die Begrenzung auf 25% durch die Abgeltungssteuer würde ja dann nur ca. 2.000,- ausmachen.
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02.07.2011, 11:22
Beitrag: #12
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Ich habe so den Eindruck gewonnen, dass die Abgeltungssteuer die bisher dem Einkommensteuerrecht immanente Systematik dergestallt durchbrochen hat, dass altbewährte Argumentationen nicht mehr ohne weiteres zutreffend sind .

BEtrachten wir Beispielsweise mal ein Ehepaar mit 4 Kindern und lediglich Einkünften aus Kap in Höhe von 400.000, die der Abgeltungssteuer unterliegen bzw unterlegen haben.

Alle sollen privat Krankenversichertversichert sein. Geschätze Kosten für die Basis KV/PV 50.000. ( deshalb wurde auch weiter oben der BEschluss zum Existenzminimum und KV/PV angeführt von mir )

Hinzu kommen evtl noch zusätzliche BAsisversicherungen und diverse Sonderausgaben Spenden oder Unterhaltsleistungen in sagen wir zusammen nochmal 50.000.

Ich weiss .. das ist jetzt ein Extrembeispiel um die Wirkung mal zu verdeutlichen...

Ich denk wir sind uns einig, dass bei der Günstigerprüfung des § 32d Abs. 6 EStG herauskommt, dass es bei der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% verbleibt.

Die Freistellung des Existensminimums würde hier allerdings deutlich mehr ausmachen.

Grundfreibetrag für beide Eltern + 100.000 negatives z.v.E. durch sonderausgaben etc.... ich runde mal auf 120.000.

bei 25% würden das 30.000,- ¤ ausmachen .... der Progressionsvorteil bis zum Erreichen der 25% Grenze nicht mitgerechnet.

Der einwand, dass bei einer Versteuerung nach tarif eine höhere festzusetzende Steuer heeraus käme kann doch schon aus dem Grunde nicht greifen, da für diesen Steuerpflichtigen keine Möglichkeit besteht nach tarif besteuert zu werden. ( Mal unabhängig von der Tatsche , dass diese Absicht auch schwachsinnig wäre ...)

Deutlich wird dass, wenn man mal die Rechtsfolgen betrachtet, die sich ergeben würden, wenn der staat tatsächlich nicht nur eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge auf den Weg gebracht hätte sondern eine Abgeltungssteuer auf sämtliche einkünfte.

Sagen wir mal 25% und dafür dann sagt... das ist eine steuersenkung ... deshalb lassen wir den Grundfreibetrag und das Existenzminimum mal weg und besteuern ab dem ersten ¤.

Der Gesetzgeber hat den Steuersatz für Einkünfte aus KAp gesenkt.. da steht Ihm zu .. hat in meinen Augen aber unterlassen das Existenzminimum freizustellen.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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