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Fristverl�ngerung beantragen???
18.05.2011, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2011 12:59 von tinka1601.)
Beitrag: #1
Question Fristverl�ngerung beantragen???
Mahlzeit,

ich hab mal eine Frage zur Fristverl�ngerung in Bezug auf Einkommensteuererkl�rung und Co. Die Frist l�uft ja bis zum 31.05. und wird bei Angeh�rigen der steuerber. Berufe bis zum 31.12. verl�ngert. Wie macht ihr das denn, wenn jetzt nach dem 31.05. ein ganz neuer Mandant kommt und seine Erkl�rung erstellt haben will, weil er z.B. schon eine Aufforderung vom FiA bekommen hat. Zeigt ihr dann lediglich dem Finanzamt an, dass ihr das Mandant �bernommen habt, oder beantragt ihr vorsorglich auch die Fristverl�ngerung?

Wenn ich es mir recht �berlege, gilt die Frage auch f�r neue Mandanten die jetzt noch kurzfristig kommen.

Gr��le,

Tinka
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18.05.2011, 13:14
Beitrag: #2
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Hallo,

normal ergibt sich die Antwort aus der R�ckseite der Aufforderung (wieso jetzt schon?); da wird gefragt, ob steuerberaten, nach einer FV durch den Berater wird nicht gefragt.
Handelt es sich um eine vorzeitige Anforderung, so gibt es da auch Regeln, wie diese Fristsetzungen zu handhaben sind, wenn der Fall beraten ist.
frankts
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18.05.2011, 13:36
Beitrag: #3
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Ich zeige in einem 3-Zeiler mit anh�ngender Vertretungsvollmacht die Mandats�bernahme an und erbitte �nderung des finanzamtlichen Datensatzes mit Fristverl�ngerung gem. gleichlautendem L�ndererlass und schreibe (sofern bereits Abgabeaufforderung erfolgt war (vor dem 31.5.=?? *staun*)) hinein, dass ich, sofern keine anderweitige Benachrichtigung erfolgt, von der Gew�hrung der Fristverl�ngerung ausgehe.

Gru�, die Catja

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18.05.2011, 15:06
Beitrag: #4
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Catja schrieb:Ich zeige in einem 3-Zeiler mit anh�ngender Vertretungsvollmacht die Mandats�bernahme an und erbitte �nderung des finanzamtlichen Datensatzes mit Fristverl�ngerung gem. gleichlautendem L�ndererlass und schreibe (sofern bereits Abgabeaufforderung erfolgt war (vor dem 31.5.=?? *staun*)) hinein, dass ich, sofern keine anderweitige Benachrichtigung erfolgt, von der Gew�hrung der Fristverl�ngerung ausgehe.

Gru�, die Catja

F�r die vorzeitigen Anforderungen gibt es eine nette bayersiche Anweisung, die die Finanz�mter gerne �bersehen (LfSt Bayern vom 19.9.2006, AZ S 0320 - 3 St 41 M) und die immer noch gilt.
frankts
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18.05.2011, 20:21
Beitrag: #5
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Ich machs mir ganz einfach ...

ch schreibe auch nur hin, dass ich das Mandat neu �bernommen habe, bitte dieses in der Beraterkartei zu vermerken ( Vollmacht nat�rlich dabei )
und anschlie�end teile ich mit, dass die steuererkl�rung in der den steuerberatenden Berufen einger�umten Frist bis zum 31.12. abgegeben wird.
Sollten einw�nde dagegen bestehen, bitte ich um eine kurze Schriftliche Nachricht.....

...und die habe ich bisher noch nie bekommen ...

in diesen F�llen gabs noch nichtmal ne vorzeitige Anforderung bisher...

Dieses Prozedere hatte ich ca 20-30 mal in den letzten Jahren ... wird aber gef�hlt gerade deutlich besser, weil die Beraterdateien besser gepflegt sind...und ich das ganze nun wirklich nur noch bei neumandanten machen muss die angefordert wurden :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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18.05.2011, 21:46
Beitrag: #6
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Hallo,

genau, Mandats�bernahme anzeigen und gut ist es in aller Regel.

Habe aber durchaus schon F�lle auf dem Tisch gehabt, wo trotzdem eine vorzeitige Abgabe angefordert wurde.
Spricht ja auch nicht generell etwas dagegen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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19.05.2011, 13:19
Beitrag: #7
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Hallo,

als der kleine Bearbeiter, der eure Briefe dann auf den Tisch bekommt, m�chte ich darauf pl�dieren die Mandats�bernahme anzuzeigen und auch gleichzeitig die Frist zu beantragen. Das ist zwar vom Prinzip nicht vorgeschrieben und sollte auch automatisch ber�cksichtigt werden, aber praktisch l�uft der Mahnlauf einfach weiter wenn wir vergessen die Frist einzugeben. Der st�rt sich bei uns nicht daran wenn man nach der Erinnerung einen Berater nachspeichert.

Eine bevorzugte Anforderung wird bei uns unabh�ngig von sowas gespeichert. Bei beratenen Steuerpflichtigen der 30.09. und bei unberatenen der 31.05. Da diese Briefe rechtzeitig verschickt werden(sp�testens M�rz), gehen wir davon aus das der unberatene Steuerpflichtige genug Zeit hat um einen Berater aufzusuchen und den 31. 05. einzuhalten. Sollte dann ein begr�ndeter Antrag auf Frist kommen, weiten wir das trotzdem meist auf den 30.09 aus.
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19.05.2011, 17:54
Beitrag: #8
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Danke @Sirius f�r das "Aufschlauen", wie es in der Praxis l�uft!

Ich hatte mich n�mlich sch�n �fters gefragt, ob ich auf den Satz mit dem Fristverl�ngerunsgantrag gem. gleichlautendem L�ndererlass nicht verzichten kann (mal abgesehen davon, dass es sich gut macht, wenn der Mandant auf Kopien vom Schriftwechsel besteht, - dann landet da glatt zu allem �berfluss auch noch die Nr. des L�ndererlasses mit im Schreiben, - was (unter uns) aber nat�rlich nur "Augenwischerei" ist).

Ich sollte also nicht darauf verzichten. �rgerlich aber: o.k.. Wieder was gelernt....

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08.06.2011, 13:32
Beitrag: #9
RE: Fristverl�ngerung beantragen???
Hmm, also ich mache in der Regel erstmal gar nichts. Unsere Finanz�mter erinnern ja nicht mal nach dem 31.05. Wenn dann etwas kommt, rufe ich an und erkl�re, dass ich StB bin und berate und fertig.
Probleme gab es deshalb bei mir noch nie.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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