Mahlzeit,
ich hab mal eine Frage zur Fristverlängerung in Bezug auf Einkommensteuererklärung und Co. Die Frist läuft ja bis zum 31.05. und wird bei Angehörigen der steuerber. Berufe bis zum 31.12. verlängert. Wie macht ihr das denn, wenn jetzt nach dem 31.05. ein ganz neuer Mandant kommt und seine Erklärung erstellt haben will, weil er z.B. schon eine Aufforderung vom FiA bekommen hat. Zeigt ihr dann lediglich dem Finanzamt an, dass ihr das Mandant übernommen habt, oder beantragt ihr vorsorglich auch die Fristverlängerung?
Wenn ich es mir recht überlege, gilt die Frage auch für neue Mandanten die jetzt noch kurzfristig kommen.
Grüßle,
Tinka
Hallo,
normal ergibt sich die Antwort aus der Rückseite der Aufforderung (wieso jetzt schon?); da wird gefragt, ob steuerberaten, nach einer FV durch den Berater wird nicht gefragt.
Handelt es sich um eine vorzeitige Anforderung, so gibt es da auch Regeln, wie diese Fristsetzungen zu handhaben sind, wenn der Fall beraten ist.
frankts
Ich zeige in einem 3-Zeiler mit anhängender Vertretungsvollmacht die Mandatsübernahme an und erbitte Änderung des finanzamtlichen Datensatzes mit Fristverlängerung gem. gleichlautendem Ländererlass und schreibe (sofern bereits Abgabeaufforderung erfolgt war (vor dem 31.5.=?? *staun*)) hinein, dass ich, sofern keine anderweitige Benachrichtigung erfolgt, von der Gewährung der Fristverlängerung ausgehe.
Gruß, die Catja
Catja schrieb:Ich zeige in einem 3-Zeiler mit anhängender Vertretungsvollmacht die Mandatsübernahme an und erbitte Änderung des finanzamtlichen Datensatzes mit Fristverlängerung gem. gleichlautendem Ländererlass und schreibe (sofern bereits Abgabeaufforderung erfolgt war (vor dem 31.5.=?? *staun*)) hinein, dass ich, sofern keine anderweitige Benachrichtigung erfolgt, von der Gewährung der Fristverlängerung ausgehe.
Gruß, die Catja
Für die vorzeitigen Anforderungen gibt es eine nette bayersiche Anweisung, die die Finanzämter gerne übersehen (LfSt Bayern vom 19.9.2006, AZ S 0320 - 3 St 41 M) und die immer noch gilt.
frankts
Ich machs mir ganz einfach ...
ch schreibe auch nur hin, dass ich das Mandat neu übernommen habe, bitte dieses in der Beraterkartei zu vermerken ( Vollmacht natürlich dabei )
und anschließend teile ich mit, dass die steuererklärung in der den steuerberatenden Berufen eingeräumten Frist bis zum 31.12. abgegeben wird.
Sollten einwände dagegen bestehen, bitte ich um eine kurze Schriftliche Nachricht.....
...und die habe ich bisher noch nie bekommen ...
in diesen Fällen gabs noch nichtmal ne vorzeitige Anforderung bisher...
Dieses Prozedere hatte ich ca 20-30 mal in den letzten Jahren ... wird aber gefühlt gerade deutlich besser, weil die Beraterdateien besser gepflegt sind...und ich das ganze nun wirklich nur noch bei neumandanten machen muss die angefordert wurden :-)
lg, Jive
Hallo,
genau, Mandatsübernahme anzeigen und gut ist es in aller Regel.
Habe aber durchaus schon Fälle auf dem Tisch gehabt, wo trotzdem eine vorzeitige Abgabe angefordert wurde.
Spricht ja auch nicht generell etwas dagegen.
Hallo,
als der kleine Bearbeiter, der eure Briefe dann auf den Tisch bekommt, möchte ich darauf plädieren die Mandatsübernahme anzuzeigen und auch gleichzeitig die Frist zu beantragen. Das ist zwar vom Prinzip nicht vorgeschrieben und sollte auch automatisch berücksichtigt werden, aber praktisch läuft der Mahnlauf einfach weiter wenn wir vergessen die Frist einzugeben. Der stört sich bei uns nicht daran wenn man nach der Erinnerung einen Berater nachspeichert.
Eine bevorzugte Anforderung wird bei uns unabhängig von sowas gespeichert. Bei beratenen Steuerpflichtigen der 30.09. und bei unberatenen der 31.05. Da diese Briefe rechtzeitig verschickt werden(spätestens März), gehen wir davon aus das der unberatene Steuerpflichtige genug Zeit hat um einen Berater aufzusuchen und den 31. 05. einzuhalten. Sollte dann ein begründeter Antrag auf Frist kommen, weiten wir das trotzdem meist auf den 30.09 aus.
Danke @Sirius für das "Aufschlauen", wie es in der Praxis läuft!
Ich hatte mich nämlich schön öfters gefragt, ob ich auf den Satz mit dem Fristverlängerunsgantrag gem. gleichlautendem Ländererlass nicht verzichten kann (mal abgesehen davon, dass es sich gut macht, wenn der Mandant auf Kopien vom Schriftwechsel besteht, - dann landet da glatt zu allem Überfluss auch noch die Nr. des Ländererlasses mit im Schreiben, - was (unter uns) aber natürlich nur "Augenwischerei" ist).
Ich sollte also nicht darauf verzichten. Ärgerlich aber: o.k.. Wieder was gelernt....
Hmm, also ich mache in der Regel erstmal gar nichts. Unsere Finanzämter erinnern ja nicht mal nach dem 31.05. Wenn dann etwas kommt, rufe ich an und erkläre, dass ich StB bin und berate und fertig.
Probleme gab es deshalb bei mir noch nie.