Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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28.05.2011, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2011 15:48 von zaunkönig.)
Beitrag: #31
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,
m�sste ich nachh�ren. W�re insoweit denkbar, als ja die 19er Eink�nfte im Sch�tzbescheid deutlich niedriger waren als tats�chlich. Dadurch erg�be sich eine h�herer Steuer und durch die Anrechnung die Erstattung. Allerdings wurde mit genau der gleichen Begr�ndung des 173 (1) Satz 1 die Veranlagung unmittelbar nach Erhalt der Steuererkl�rung (also mit der �berschneidung der EE) durch separates Schreiben schon abgelehnt. Deshalb ist der Vorgang unverst�ndlich. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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