Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
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23.05.2011, 19:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2011 19:44 von meyer.)
Beitrag: #1
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Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
Hat Bayern eigentlich eigene Steuergesetze? Zumindest muss es ein bayerisches EStG und eine bayerische AO geben.
Fall: Einspruchsverfahren gegen ESt-Bescheide. Es geht um eine doppelte Haushaltsf�hrung. Die ist aus meiner Sicht absolut eindeutig, wurde aber zu�chst wegen angeblich nicht ausreichenden Nachweisen nicht anerkannt. Bescheide sind ohne VdN. Also: Einspruch. Der Steuerpflichtige f�hrt jedes Wochenende zum Lebensmittelpunkt und zwar eine gro�ere Strecke. Die Fahrten erfolgen mit der Bahn, zwischen beiden St�dten gibt es eine hervorragende Bahnverbindung. Der Stpfl. nutzt daf�r eine Bahncard 100, also eine Jahresnetzkarte. Aufwendungen f�r die BahnCard werden im Einspruchsverfahren nachgewiesen. Geltend gemacht in der Erkl�rung war der Ansatz der Entfernungspauschale f�r die Familienheimfahrten. Aufgrund der Entfernung kein geringer Betrag und h�her als die tats�chlichen Kosten der BahnCard 100. 1. Akt Es kommen ge�nderte Bescheide, bei denen es sich lt. FA um Abhilfebescheide handeln soll. FA hat dabei aber anstelle der Entfernungspauschale nur die tats�chlichen Kosten f�r die BahnCard angesetzt. Dies offenbar bewusst, nicht etwa aus Versehen, wie sich auf Nachfrage ergibt. Also: Neuer Schriftsatz an FA, dass der Einspruch nicht erledigt sei mit Verweis auf die eindeutige Gesetzeslage, die bei doppelter Haushaltsf�hrung lediglich eine G�nstigerpr�fung, nicht etwa eine irgendwie geartete Deckelung auf tats�chliche Aufwendungen f�r �ffentlichen Verkehrsmittel vorsieht. 2. Akt Es kommen neue "Abhilfebescheide". Diese sind zahlenm��ig sogar wie gew�nscht. Pl�tzlich enthalten die Bescheid aber einen VdN. Aus meiner Sicht stellt dies eine Verb�serung dar, die nicht angek�ndigt wurde. Nat�rlich will ich den aus Gr�nden der Rechtssicherheit nicht haben. Es handelt sich im �brigen eigentlich um einen bis auf die DHHF recht einfachen Arbeitnehmerfalls, so dass auch nicht ersichtlich ist, was an Pr�fungshandlungen da noch erforderlich sein soll. Frage: An sich kann das FA ja einen VdN beif�gen, wenn in Ihrem Augen ein Fall wie auch immer nicht abschlie�end gep�ft ist (wenn es das denn begr�nden kann). Das sollte nach Verb�serungshinweis auch im Einspruchsverfahren noch m�glich sein, da dort ja sowieso noch alles offen ist. Wie verh�lt es sich aber in einem Fall wie dem vorliegenden? Gibt es eine Chance, sich darauf zu berufen, dass der Fall ja offenbar abschlie�end gepr�ft wurde oder ist man dem FA mehr oder weniger ausgeliefert, wenn es darum geht, die begehrte �nderung zu erhalten? Nat�rlich k�nnte man gegen die Verb�serung vorgehen, aber die dient ja nur dazu, dem Stpfl. die Gelegenheit zur Einspruchsr�cknahme zu geben, also den Bescheid mit dem alten Stand bestandskr�ftig werden zu lassen. Oder kennt dazu jemand irgendwelche Rechtsprechung? Mir behagt nicht, dass das Finanzamt mehr oder weniger willk�rlich einen VdN im Nachhinein setzen k�nnte, wenn man diese M�glichkeit nicht auf Spezialf�lle beschr�nkt. |
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23.05.2011, 21:56
Beitrag: #2
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
Hallo,
da m�sste ein AO-Handbuch bzw. ein guter Kommentar hilfreich sein, der mir leider nicht zur Verf�gung steht. Ich bin da ganz bei Dir. Die nachtr�gliche Aufnahme des VdN-Vermerks stellt eine Verb�serung dar und kann nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen erfolgen. Das FA w�rde sich ansonsten zu Lasten des Steuerpflichtigen in eine bessere Rechtsposition bringen. Gewinne momentan den Eindruck, dass in der Verwaltung momentan alle Hebel in Bewegung gebracht werden die eigene Position �ber alle gesetzlichen Regelungen hinweg zu verbessern. Falls ich noch etwas dazu finde, dann stelle ich es ein. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.05.2011, 08:38
Beitrag: #3
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
Nur aus "Neugier". Welches bay. FA?
W�rde evtl. gerne die Mitarbeiter auf diese neue Masche hinweisen. frankts |
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24.05.2011, 09:14
Beitrag: #4
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
Klingt sehr nach FFB
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24.05.2011, 11:46
Beitrag: #5
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
FA Augsburg-Stadt
Das FA war �brigens am Anfang der Meinung, der Einspruch (von Anfang diesen Jahres !) sei verfristet, obwohl er am vorletzten Tag der Frist eingegangen war. Grund: Dem SB war anscheinend (noch) nicht gel�ufig, dass der Zugang eines Bescheides sich auf den n�chsten Werktag verschiebt, wenn der dritte Tag nach Aufgabe zur Post ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Nachdem ich die Fristberechnung schriftlich vorgerechnet hatte, kam als als Antwort nur: "Zu Ihrem form- und fristgerecht eingelegten Einspruch werden zur weiteren Bearbeitung noch folgende Nachweise ben�tigt ..." |
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