Geldbußen
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01.05.2011, 22:14
Beitrag: #11
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RE: Geldbußen
Contra auch: Macher (RiFG) Vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzte Geldbußen und Geldstrafen NZA 1996, 578
Ich guck morgen auch mal in den HHR! |
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02.05.2011, 14:40
Beitrag: #12
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RE: Geldbußen
Eisvogel schrieb:das betriebliche Interesse ist ganz klar gegeben und auch vom BPisten anerkannt. Die Kurierfahrer müssen z.T. in Fußgängerzonen ausliefern und können nicht Kilometer entfernt parken, weil sie dann doppelt so lange für ihre Touren bräuchten. Ich habe auch einen Mandanten in einer Fußgängerzone, deshalb darf ich dort noch lange nicht langfahren bzw. parken. Ich muss ins Parkhaus fahren und mit den ganzen Kisten von Ordnern bestimmt auch 200 m laufen. Das kann kein Argument sein. M.E. nimmt der AG die Strafen in Kauf, da sie immer noch wirt. günstiger sind, als weniger auszuliefern bzw. einen weiteren Fahrer einzustellen. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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02.05.2011, 16:52
Beitrag: #13
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RE: Geldbußen
tolledeu schrieb:Das kann kein Argument sein. M.E. nimmt der AG die Strafen in Kauf, da sie immer noch wirt. günstiger sind, als weniger auszuliefern bzw. einen weiteren Fahrer einzustellen.genau das wollte ich doch eigentlich auch gesagt haben |
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03.05.2011, 10:36
Beitrag: #14
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RE: Geldbußen
Eisvogel schrieb:genau das wollte ich doch eigentlich auch gesagt haben ähm, habe meine Brille verlegt... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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