Vorsorgepauschale AEB
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23.03.2011, 20:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2011 20:10 von Kiharu.)
Beitrag: #1
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Vorsorgepauschale AEB
Hallo,
eine Kollegin hat ein Problem und mich interessiert die L�sung auch. Folgendes: VA 2009 Seit 2009 steht dem Steuerpflichtigen der AEB zu. Er ist verheiratet, sie hat keine Eink�nfte. Bei den Vorsorgeaufwendungen sagt das Programm des Stpfl., dass der Ansatz der alten Vorsorgepauschale (2004) g�nstiger ist. Das Programm bezieht dabei den AEB in die Berechnung ein, damit ergibt sich ein niedrigerer Arbeitslohn und damit eine geringere K�rzung bei den H�chstbetr�gen. Unser Programm bezieht den AEB nicht mit ein. Ergo kein Ansatz der Vorsorgepauschale nach altem Recht. 2004 stand dem Stpfl. noch kein AEB zu, 2009 schon. Aber ist der nun f�r die Berechnung der Vorsorgepauschale nach altem Recht einzubeziehen? Das BMF sagt: Zitat:Bei der Berechnung der Vorsorgepauschale im Rahmen der G�nstigerpr�fung (� 10 c Abs. 5 EStG) sind der Versorgungs-Freibetrag und der Altersentlastungsbetrag in der f�r das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung zu berechnen und abzuziehen (� 10 c Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. des Kalenderjahres 2004), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Nur auf welchens Jahr wird dabei abgestellt: 2004 oder 2009? Kiharu - verzweifelt auf der Suche nach Antworten Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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23.03.2011, 22:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2011 23:01 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: Vorsorgepauschale AEB
hmpf, durch den AEB ergibt sich doch kein geringerer Arbeitslohn, sondern nur durch den Versorgungsfreibetrag ???
Durch den AEB ergibt sich "nur" ein geringerer Gesamtbetrag der Eink�nfte. |
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24.03.2011, 00:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2011 00:23 von showbee.)
Beitrag: #3
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RE: Vorsorgepauschale AEB
Kiharu schrieb:Das BMF sagt: Diese Formulierung (2. Teilsatz) muss sich auf das aktuell zu veranlagende Jahr beziehen, weil es im Pr�sens gefasst ist. Wenn der AEB 2004 Voraussetzung w�re, h�tte der Satz gelautet: "(...), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen." bzw. sogar "(...), wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Kalenderjahr 2004 vorlagen." letztlich bezieht sich die Aussage "2004" im 1. Teilsatz auch ausdr�cklich "(...) in der f�r das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung (...)" und somit nur auf die Rechtslage, nicht auf den Sachverhalt. |
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24.03.2011, 09:36
Beitrag: #4
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RE: Vorsorgepauschale AEB
Danke.
Es ist wirklich so, dass der AEB ber�cksichtigt wird. Es hing wohl an einem Eingabefehler beim Bearbeiter. @petz Zitat:hmpf, durch den AEB ergibt sich doch kein geringerer Arbeitslohn, sondern nur durch den Versorgungsfreibetrag ??? siehe � 10c Abs. 2 Satz 3 EStG Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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