23.03.2011, 20:09
Hallo,
eine Kollegin hat ein Problem und mich interessiert die Lösung auch.
Folgendes: VA 2009
Seit 2009 steht dem Steuerpflichtigen der AEB zu. Er ist verheiratet, sie hat keine Einkünfte.
Bei den Vorsorgeaufwendungen sagt das Programm des Stpfl., dass der Ansatz der alten Vorsorgepauschale (2004) günstiger ist. Das Programm bezieht dabei den AEB in die Berechnung ein, damit ergibt sich ein niedrigerer Arbeitslohn und damit eine geringere Kürzung bei den Höchstbeträgen.
Unser Programm bezieht den AEB nicht mit ein. Ergo kein Ansatz der Vorsorgepauschale nach altem Recht.
2004 stand dem Stpfl. noch kein AEB zu, 2009 schon. Aber ist der nun für die Berechnung der Vorsorgepauschale nach altem Recht einzubeziehen?
Das BMF sagt:
Nur auf welchens Jahr wird dabei abgestellt: 2004 oder 2009?
Kiharu - verzweifelt auf der Suche nach Antworten
eine Kollegin hat ein Problem und mich interessiert die Lösung auch.
Folgendes: VA 2009
Seit 2009 steht dem Steuerpflichtigen der AEB zu. Er ist verheiratet, sie hat keine Einkünfte.
Bei den Vorsorgeaufwendungen sagt das Programm des Stpfl., dass der Ansatz der alten Vorsorgepauschale (2004) günstiger ist. Das Programm bezieht dabei den AEB in die Berechnung ein, damit ergibt sich ein niedrigerer Arbeitslohn und damit eine geringere Kürzung bei den Höchstbeträgen.
Unser Programm bezieht den AEB nicht mit ein. Ergo kein Ansatz der Vorsorgepauschale nach altem Recht.
2004 stand dem Stpfl. noch kein AEB zu, 2009 schon. Aber ist der nun für die Berechnung der Vorsorgepauschale nach altem Recht einzubeziehen?
Das BMF sagt:
Zitat:Bei der Berechnung der Vorsorgepauschale im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 c Abs. 5 EStG) sind der Versorgungs-Freibetrag und der Altersentlastungsbetrag in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung zu berechnen und abzuziehen (§ 10 c Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. des Kalenderjahres 2004), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Nur auf welchens Jahr wird dabei abgestellt: 2004 oder 2009?
Kiharu - verzweifelt auf der Suche nach Antworten