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Veranlagungspflicht?
24.09.2007, 18:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2007 18:38 von zaunkönig.)
Beitrag: #21
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo,

Naja, dann habe ich das Zwangsgeld und die Sch�tzung. Und das Zwangsgeld bleibt in jedem Fall bestehen, die Sch�tzung wird gegebenenfalls aufgehoben.

Was w�re denn, wenn sich der Steuerpflichtige selbst anzeigt?



Aber vielleicht beantwortet nachfolgendes BFH-Urteil die Frage:

BFH-Urteil vom 21.09.2006

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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24.09.2007, 18:40
Beitrag: #22
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo

Ich w�rde die Erkl�rungen erstellen und abgeben. Kann mir nicht vorstellen, da� das FA zur Erkl�rung auffordert und dann die Bearbeitung ablehnt, da s.o. Ich hab auch schon �fter Erkl�rungen zu sp�t eingereicht, die bearbeitet wurden, obwohl die Frist abgelaufen war. Schlimmstenfalls war die Arbeit umsonst. Also Erkl�rung "in Grobform" abgeben, und wenn Bearbeitung erfolgt und Bescheid vorliegt, k�nnen im Einspruchsverfahren Details nachgereicht werden.

Viele Gr��e
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24.09.2007, 18:40
Beitrag: #23
RE: Veranlagungspflicht?
Hans-Christian schrieb:
Clematis schrieb:Danke, da war er, der Knoten, den ich nicht l�sen konnte....

Manchmal steht man aber schon geh�rig auf der Leitung.....Rolleyes

Das ist aber jetzt f�r mich keine Anspielung bez�glich Olaf_Brecht in Steuernetz?WinkWink

n�, gegen mich Wink
Sozusagen Selbstanzeige.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.09.2007, 18:42
Beitrag: #24
RE: Veranlagungspflicht?
zaunk�nig schrieb:Hallo,

Naja, dann habe ich das Zwangsgeld und die Sch�tzung. Und das Zwangsgeld bleibt in jedem Fall bestehen, die Sch�tzung wird gegebenenfalls aufgehoben.

Was w�re denn, wenn sich der Steuerpflichtige selbst anzeigt?



Aber vielleicht beantwortet nachfolgendes BFH-Urteil die Frage:

BFH-Urteil vom 21.09.2006

Hallo zaunkoenig,

Wieso Selbstanzeige bei Antragsveranlagung?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.09.2007, 18:45
Beitrag: #25
RE: Veranlagungspflicht?
Opa schrieb:Hallo

Ich w�rde die Erkl�rungen erstellen und abgeben. Kann mir nicht vorstellen, da� das FA zur Erkl�rung auffordert und dann die Bearbeitung ablehnt, da s.o. Ich hab auch schon �fter Erkl�rungen zu sp�t eingereicht, die bearbeitet wurden, obwohl die Frist abgelaufen war. Schlimmstenfalls war die Arbeit umsonst. Also Erkl�rung "in Grobform" abgeben, und wenn Bearbeitung erfolgt und Bescheid vorliegt, k�nnen im Einspruchsverfahren Details nachgereicht werden.

Viele Gr��e


Dazu w�rde ich auch neigen. Br�chte ja vermutlich das gleiche Ergebnis wie der Einspruch zur Sch�tzung.

Und vielleicht steht ja mal auch ein FA auf der Leitung?Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.09.2007, 18:53
Beitrag: #26
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo zusammen,


@ Clematis: Sch�tzen-lassen wird nicht viel helfen (f�hrt leider nicht zur Pflichtveranlagung).

@ Opa....
Zitat:Kann mir nicht vorstellen, da� das FA zur Erkl�rung auffordert und dann die Bearbeitung ablehnt, da s.o. Ich hab auch schon �fter Erkl�rungen zu sp�t eingereicht, die bearbeitet wurden, obwohl die Frist abgelaufen war.

Leider doch, - denn vor der Abgabe weiss der Finanzbeamte ja noch nicht, dass evtl. doch auf einen (in seinen Auchen) "Antragsveranlagung" hinausl�uft...

Hatte Vergleichbares erst k�rzlich:


- FA fordert zur Abgabe auf. Mandant macht nix.
....

- FA setzt Zwangsgeld fest...
- Mandant kommt vollig aufgel�st zum StB, - der fertigt 4 ESt-Erkl�rungen

- das Dumme ist aber:

- dummerweise hat der Mandant immer Verluste plusminus 400 � aus V+V....

Erkl�rungen gehen ans FA:

FA sagt: "�llab�tsch", - die Frist zur Veranlagung ist rum".

StB sagt: "- und wessen Schuld sind nun die Kosten (ESt-Erkl�rung f�r 4 Jahre...)? H�ttest Du, - liebes FA, uns nicht so brutal aufgefordert, st�nden wir jetzt nicht hier..."

Derzeit ist das FA noch in der Zwangslage, entweder die StB-Kosten (wg. Verschuldens) �bernehmen zu sollen , oder hilfsweise die Veranlagungen f�r verfristete Jahre zur�ckzustellen...

Derzeit h�llt sich das FA allerdings bzgl. meines Einspruchs (, der sich gegen die Ablehung der Veranlagung richtetet), noch in Schweigen (... das halbe Jahr ist bald rum...)

=> ich gehe allerdings davon aus, dass die verk�rzte Frist der Antragsveranlagungen in dieser Form nicht rechtm��ig sein d�rfte, und w�rde mal raten: Einspruch und ruhen lassen,.... (denn es kann ja verfassungsrechtlich wirklich nicht angehen, dass wesentlich Gleiches (Verlust aus privater V+V bzw. gewerblicher V+V) wesentlich ungleich behandelt wird...)

Gr��e, die Catja Smile

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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24.09.2007, 21:46
Beitrag: #27
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo Clematis und Catja
Erkl�rungen f�r alle Jahre abgeben.
Falls FA Veranlagung ablehnt Einspruch und Ruhen des Verfahrens beantragen, da unter dem Az. 2 BvL 55/06 beim BVerfG ein Normenkontrollverfahren l�uft wegen der Zweuijahresfrist.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.09.2007, 22:10
Beitrag: #28
RE: Veranlagungspflicht?
Ja, das BVerfG-Verfahren ist auch noch meine letzte Hoffnung, aber dachte halt ich kann das Ganze elegant umschiffen...

Naja, ich gebe jetzt zun�chst mal ab.
Lehnen die ab, weise ich mal auf den � 149 AO hin, und dann m�ssen die erst mal drauf kommen dass der nicht greift...

-----------------
LG
Clematis
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25.09.2007, 10:03
Beitrag: #29
RE: Veranlagungspflicht?
Catja schrieb:Hallo zusammen,


@ Clematis: Sch�tzen-lassen wird nicht viel helfen (f�hrt leider nicht zur Pflichtveranlagung).

Sicher?

BFH vom 22.5.06, BStBl II 912 sagt, dass der Sch�tzbescheid hier zur Pflichtveranlagung f�hrt...

-----------------
LG
Clematis
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25.09.2007, 10:18
Beitrag: #30
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo,

@Hans-Christian

Die Selbstanzeige kann durchaus Sinn machen. Die Finanzverwaltung wei� lediglich, dass hier pl�tzlich Eink�nfte aus V+V auftauchen. Sie hinterfragt woher die kommen und pr�ft die weiteren Voraussetzungen sp�ter.

Die Selbstanzeige w�rde die Finanzverwaltung dazu zwingen t�tig zu werden. Es m�sste veranlagt werden, um sicherzustellen, dass hier keine Steuereinnahmen verk�rzt bzw. hinterzogen wurden.

Ich f�rchte allerdings, dass im Ergebnis das gleiche rauskommt, wie in der Darstellung zur Aufforderung der Abgabe der Erkl�rungen.


@All

Wenn ich mich nicht get�uscht habe, dann ergibt sich doch aus meinem verlinkten BFH-Urteil zweifelsfrei, dass zwingend eine Veranlagung durchzuf�hren ist, soweit sich die Eink�nfte positiv bzw. negativ oberhalb von 410 Euro befinden.
Bleibt doch als Restrisiko lediglich der Spielraum dazwischen. Und in gewisser Weise kann man den doch Steuern, z.B. dadurch, das man durch weglassen von Kostenbelegen zumindest im ersten Jahr die Eink�nfte mal positiv �ber 410 Euro erscheinen l�sst.
Das sich in der Folge negative Eink�nfte ergeben, �ndert dann nichts mehr , da die Voraussetzungen f�r eine Pflichtveranlagung im ersten Jahr gegeben sind.

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