Vorauszahlungen angeben
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10.03.2011, 16:08
Beitrag: #1
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Vorauszahlungen angeben
Hallo Zusammen,
ich bin mir etwas unsicher, was die Angabe von Vorauszahlungen angeht: Mandant hat einen Schätzungsbescheid bekommen für die EStE 2008. Darin wurden Vorauszahlungen berücksichtigt in Höhe von ca. 2000,00 EUR. Nachdem ich nun die Erklärung von 2008 fertig habe und alle Belege durchgeackter habe, konnte ich jedoch keine Zahlungen an das Finanzamt feststellen. Stattdessen sind dies Vorauszahlungen tatsächlich erst in 2009 gezahlt worden. Darf ich den Betrag mit Verweis auf den Schätzungsbescheid trotzdem eintragen oder sollte man das besser lassen und erst in 2009 eintragen? Danke Tinka |
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10.03.2011, 16:53
Beitrag: #2
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RE: Vorauszahlungen angeben
Eintragen? Eingetragen muss der Betrag nirgends.
Auf das Jahr der Zahlung der VZ kommt es nicht an. Solange es VZ für den VZ 2008 waren, werden die hier auch angerechnet. |
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10.03.2011, 17:30
Beitrag: #3
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RE: Vorauszahlungen angeben
Abgesehen davon wird das Finanzamt die Vorauszahlungen ja auch nicht ungeprüft dort anrechnen (passiert m.W. eh per Programmeinsteuerung), sondern auf deren Buchungsstand zurückgreifen.
So kann es ja auch zB sein, dass bestimmte Vorauszahlungsbeträge (KiSt als Beispiel, bei denen es auf den Zeitpunkt der Zahlung ankommt) durch Umbuchung / Verrechnung als im Jahr geleistet gelten. Bei Zweifeln empfiehlt sich daher eine Kontenabstimmung mit der Kasse. |
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10.03.2011, 17:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2011 17:37 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Vorauszahlungen angeben
Auch hier empfehle ich Ihnen einen Blick ins Gesetz - § 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Dann werden sie feststellen, dass es gerade nicht auf den Zahlungszeitpunkt ankommt.
Und wo sie die VZ in den Vordruck unterbringen möchten, erschließt sich mir auch nicht. *grübel* Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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10.03.2011, 18:02
Beitrag: #5
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RE: Vorauszahlungen angeben
Da kann ja eigentlich nur das Einkommensteuerprogramm gemeint sein, wo Vorauszahlungen zur richtigen Steuerberechung zu erfassen sind. Den eigentlichen Grund der Frage nach dem Zahlungszeitpunkt und dessen Zuordnung kann ich leider nicht nach vollziehen.
Beste Grüße aus dem sonnigen Bayern frankts |
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10.03.2011, 18:09
Beitrag: #6
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RE: Vorauszahlungen angeben
Wenn man es bei DATEV im Programm erfasst, gibt es auch ein zusätzliches Feld für ESt-VZ in den folgenden KJ.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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10.03.2011, 18:25
Beitrag: #7
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RE: Vorauszahlungen angeben
Kiharu schrieb:Auch hier empfehle ich Ihnen einen Blick ins Gesetz - § 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Hab ich mal gemacht. Der Absatz 1 hat gar keine Nummern :-) Also gemeint ist natürlich Absatz 2.... ® |
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10.03.2011, 18:28
Beitrag: #8
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RE: Vorauszahlungen angeben
Ich hab da wohl nen Dreher drin. Abs. 2 Nr. 1 wäre richtig.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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10.03.2011, 18:32
Beitrag: #9
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RE: Vorauszahlungen angeben
Ach, da willst du hin. Es heißt ja "FÜR den Veranlagungszeitraum"
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10.03.2011, 18:36
Beitrag: #10
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RE: Vorauszahlungen angeben
Ja, wo "für" drauf steht, ist "für" drin. Sonst würde dort "im" stehen
![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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