10.03.2011, 16:08
Hallo Zusammen,
ich bin mir etwas unsicher, was die Angabe von Vorauszahlungen angeht:
Mandant hat einen Schätzungsbescheid bekommen für die EStE 2008. Darin wurden Vorauszahlungen berücksichtigt in Höhe von ca. 2000,00 EUR. Nachdem ich nun die Erklärung von 2008 fertig habe und alle Belege durchgeackter habe, konnte ich jedoch keine Zahlungen an das Finanzamt feststellen. Stattdessen sind dies Vorauszahlungen tatsächlich erst in 2009 gezahlt worden. Darf ich den Betrag mit Verweis auf den Schätzungsbescheid trotzdem eintragen oder sollte man das besser lassen und erst in 2009 eintragen?
Danke
Tinka
ich bin mir etwas unsicher, was die Angabe von Vorauszahlungen angeht:
Mandant hat einen Schätzungsbescheid bekommen für die EStE 2008. Darin wurden Vorauszahlungen berücksichtigt in Höhe von ca. 2000,00 EUR. Nachdem ich nun die Erklärung von 2008 fertig habe und alle Belege durchgeackter habe, konnte ich jedoch keine Zahlungen an das Finanzamt feststellen. Stattdessen sind dies Vorauszahlungen tatsächlich erst in 2009 gezahlt worden. Darf ich den Betrag mit Verweis auf den Schätzungsbescheid trotzdem eintragen oder sollte man das besser lassen und erst in 2009 eintragen?
Danke
Tinka