Betriebsaufspaltung
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22.09.2007, 10:11
Beitrag: #1
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Betriebsaufspaltung
Hallo,
wir haben folgenden Fall: 1. Besitz-Einzelunternehmen: mit Geb�ude, Maschinen und nat�rlich dem GmbH-Anteil 2. Betriebs-GmbH Besitz-Einzelunternehmen verpachtet die Maschinen und das Geb�ude an die Betriebs-GmbH. Hat jemand ein gutes Skript / Link zum Thema Beendigung von Betriebsaufspaltungen ? Der Mandant liegt mir st�ndig wegen den zus�tzlichen Abschlusskosten in den Ohren und m�chte diese gerne aufl�sen. Das Geb�ude soll in die GmbH kommen. Als Umwandlungs-Laie habe ich mich in der Zwischenzeit ja schon geoutet :-) Gibt es eventuell da eine Idee der Umwandlungsexperten ? |
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22.09.2007, 11:11
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufspaltung
Also ohne gross dr�ber nachzudenken w�rde ich mal sagen der Mandant legt sein EU in die GmbH gegen Gew�hrung von Gesellschaftsrechten ein (Achtung bei neg Kapitalkto, da m�sst ich mich noch besch�ftigen was da passiert). Das Ganze geht zum BW mE.
Mach den Mandanten aber auf das Haftungsrisiko aufmerksam! ----------------- LG Clematis |
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22.09.2007, 11:21
Beitrag: #3
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo Clematis,
das Haftungsriskiko ist genau das Thema. Fr�her wollte man einmal Halle und Maschinen durch das Besitzunternehmen sch�tzen, wenn die GmbH "hops" gehen sollte. Da die GmbH-Bank jedoch sowieso eine private Haftung des Gesellschafters aufgrund von Darlehensvertr�gen usw. hat spielt dies sowieso keine Rolle mehr. Ich muss hier mich einmal umwandlungsrechtlich einlesen... Vielen Dank schonmal... |
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22.09.2007, 11:38
Beitrag: #4
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
mal als erste kleine Info nachfolgendes: Zitat:Ende einer Betriebsaufspaltung @Clematis hat schon den richtigen Gedankenansatz, allerdings verkehrt herum angesetzt. Das Besitzunternehmen �bernimmt die gewerbliche T�tigkeit des Betriebsunternehmens. Das geht ohne Aufdeckung der stillen Reserven. Ganz sicher wird das, wenn das Besitzunternehmen eine gewerblich gepr�gte Personengesellschaft ist. Wenn ich zeitlich dazu komme, suche ich mal in meiner Datenbank. Ich meine mich da an ein Script zu erinnern. Melde mich dann wieder. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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22.09.2007, 11:49
Beitrag: #5
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RE: Betriebsaufspaltung
Super, schonmal vielen Dank...
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22.09.2007, 13:04
Beitrag: #6
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RE: Betriebsaufspaltung
Ja aber der Mandant will doch in Form einer GmbH weitermachen, oder? Dann �bernimmt die GmbH die WG, die T�tigkeit wird unver�ndert ausgef�hrt?
----------------- LG Clematis |
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22.09.2007, 13:21
Beitrag: #7
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RE: Betriebsaufspaltung
Genau, die Wirtschaftsg�ter der Besitz-Einzelunternehmung und die Betriebsgesellschaft sollen "zusammengef�hrt werden"...
Alles soll dann in Form einer GmbH weitergef�hrt werden ! |
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24.09.2007, 12:47
Beitrag: #8
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
ich war mir zwar sicher, aber leider finde ich in meiner Datenbank kein Script zur Betriebsaufspaltung. Allerdings ist es m�glich steuerneutral eine Aufnahme des Besitzunternehmens gegen Gew�hrung von Gesellschaftsrechten des Betriebsunternehmens durchzuf�hren. Hierzu habe ich eine Info finden k�nnen, die aber ansonsten leider keine weitere Information hergibt. Sorry, muss ich ausnahmsweise mal bei der Info passen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.09.2007, 12:58
Beitrag: #9
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
okay das muss ich mal weiterverfolgen... Ich hoffe, dass ich einmal in n�chsten Tagen die Zeit finde mich hier einzulesen... Dann gebe ich nochmals R�ckmeldung... Danke schonmal !!!!!!!!!!!!!!! |
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24.09.2007, 15:04
Beitrag: #10
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RE: Betriebsaufspaltung
Schau Dir mal � 20 UmwStG an, der ist genau Dein Fall: Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellscahft gegen Gew�hrung von Gesellschaftsrechten.
M�glich zum Buchwert, dh keine Versteuerung von stillen Reserven im Einbringungszeitpunkt! ----------------- LG Clematis |
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