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BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
21.02.2011, 15:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2013 15:29 von showbee.)
Beitrag: #1
BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Hallo,

auch ganz nett:

Zitat:Rechnungshof fordert Abschaffung der Steuervergünstigung für Handwerkerrechnungen Drucken E-Mail
Deutscher Bundestag 17.2.2011, hib Nr. 065
Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung aufgefordert, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen abzuschaffen. Wie es in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/4641 [pdf]) vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes heißt, sind bei dieser in diesem Jahr zu 4 Milliarden Euro Steuerausfällen führenden Vergünstigung ”unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte“ festgestellt worden.

Die Steuerermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz war eingeführt worden, um einen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu leisten. 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen können bis zu einer Höhe von 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesrechnungshof stellt dazu fest, im Vergleich zu illegalen Leistungen müssten auf Handwerkerrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer sowie die in die Preise eingeflossenen Sozialabgaben und Ertragsteuern bezahlt werden. Der Bundesrechnungshof kommt daher zu dem Schluss: ”Illegale Leistungen sind damit weiterhin deutlich günstiger.“ Für diejenigen, die früher Dienst- oder Handwerkerleistungen illegal einkauft hätten, weil sie billiger gewesen seien oder sie sich den legalen Einkauf finanziell nicht hätten leisten können, ”besteht daher nach wie vor ein Grund, dies auch weiterhin zu tun“.

Bei seinen Untersuchungen stellte der Bundesrechnungshof fest, dass 70 Prozent der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen Steuerermäßigungen für Leistungen von Schornsteinfegern betrafen, ”die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten, die aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig sind, wie das Warten von Heizungen und Aufzügen“. Fast 30 Prozent der geprüften Fälle von haushaltsnahen Dienstleistungen hätten Steuermäßigungen für Hausmeister- und Reinigungsdienste betroffen. Dazu stellt der Rechnungshof fest: ”Diese Leistungen werden ohnehin legal vergeben, weil die Kosten den Mietern und Miteigentümern nachzuweisen sind.“

Die Finanzämter hätten in 80 bis 90 Prozent der Fälle die Steuerermäßigung ohne jegliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt, stellt der Bundesrechnungshof weiter fest. Außerdem seien die Steuerfestsetzungen in zahlreichen Fällen fehlerhaft gewesen. Die Finanzämter hätten Steuerermäßigungen für Materialkosten, Skontoabzüge oder für Neubaumaßnahmen gewährt, obwohl die gesetzliche Regelung dies nicht vorsehe.

Da es keine Ansatzpunkte gebe, die aufgedeckten Probleme ”wirkungsvoll und mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden“, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung auf haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen war nicht Gegenstand des Rechnungshofberichts.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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21.02.2011, 16:20
Beitrag: #2
RE: BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Das wussten sie doch vorher schon, was sich daraus ergibt.
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21.02.2011, 21:43
Beitrag: #3
RE: BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Ein Bürokratiemonster, spätestens seit Teile der Betriebskostenabrechnung in Ansatz kommen. Grundsätzlich finde ich, war die Idee mal eine sinnvolle Anti-Schwarzarbeit Subvention. Ggf kann man sie retten, indem man nur Einzelmaßnahmen ab 500¤ Brutto fördert.
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22.02.2011, 14:15
Beitrag: #4
RE: BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Hallo,

Ich halte das ganze Monster für eine völlig unnötige Subventionsmaschinerie.

Wenn ich als Handwerker mein Geld schwarz verdienen will, dann komme ich meinem Kunden hinsichtlich seiner Steuersparmöglichkeiten im Preis entgegen. Warum sollte mich die Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung davon abhalten anders als bisher zu verfahren.

Solche Maßnahmen hat es früher auch schon gegeben, sogar mit dem gleichen Argument. Geholfen hat es auch damals nicht.

Das ist eben immer die Problematik. Würde man auf politischer Ebene eine Kosten-Nutzen-Analyse starten und dabei eben auch die Verwaltungskosten und ökologische Kosten einbeziehen, dann gäbe es eine ganze Reihe von Umsetzungsmaßnahmen gar nicht.
Aber es handelt sich immer um politische und nicht-wirtschaftliche Entscheidungen, die zudem profilwirksam verkauft werden können. Und die Förderung des eigenen bzw. des Parteienprofils wiegen eben mehr als jede wirtschaftliche Tragnisberechnung.


Zu einer Zeit als Förderung der Werften oder des Tagebaus in der Diskussion standen, hat man lieber pro Kopf 60.000 DM über Subventionen investiert, als die Leute mit vielleicht 30.000 DM in einer Auffanggesellschaft unterzubringen und hinsichtlich vernünftiger beruflicher Qualifizierung dem Markt wieder zugänglich zu machen.

Auch habe ich bis heute nicht verstanden, wie im Bereich der Landwirtschaft einerseits Produktionsmaßnahmen über Strafgelder so eingegrenzt werden, dass die betroffenen Unternehmen nicht mehr existieren können, andererseits aber Überquoten geschaffen werden, die dann abgekauft und vernichtet oder zu Dumpingpreisen exportiert werden, um dann über den Reimport dem Markt wieder zugänglich zu machen.

Politik doktert eben zu oft an einzelnen Symptomen und nicht an den Ursachen der Problematiken.

Eigentlich gehört das gesamte Steuersystem reformiert und modernisiert. Es müsste von Grund auf neu gefasst werden.
Man stelle sich mal vor, ein IT-Handbuch für eine Software, welches vor Jahrzehnten mal geschrieben wurde und immer wieder mal ergänzt, erweitert und geändert wird, läge als Handlungsunterlage vor (auch wenn man mitunter den Eindruck bekommt, dass die tatsächlich so geschrieben und fortgeführt werden).

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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22.02.2011, 14:46
Beitrag: #5
RE: BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Aus Sicht des StB (und auch des Stpl.) ist es kein so großartiges Bürokratiemonster mehr, seit nicht mehr zwingend Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beigebracht werden müssen.

Vorher war es indes ein absolut unverhältnismäßiger Zusatzaufwand bei der Erstellung von Steuererklärungen.

Ansonsten denke ich, dass Schwarzarbeit nur in geringem Umfang in offizielle Abrechnungen dadurch umgewandelt wird, spart man doch gerade einmal ungefähr die USt. Der Nachlass des Handwerkers aufgrund seines "Steuervorteils" dürfte bereits über den 20% liegen.

Kann aber sein, dass es dem ein oder anderen, der steuerehrlich ist, leichter fällt, Handwerker zu beauftragen, es könnte also durchaus einen gewissen konjunkturbelebenden Effekt haben.
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22.02.2011, 17:28
Beitrag: #6
RE: BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
naja.. das mit dem nichterbringenmüssen der nachweise halte ich persöhnlich eher für problematisch.

Wie ich bei einer Klimatagung hören musste, werden bei ElsterFällen die 35a Aufwendungen ohne anforderungen von nachweisen durchgewunken, wenn es nicht mehr als 500 ¤ sind.

wo bleibt denn da die steuergerechtigkeit... kein StB würde da falsche Werte angeben.. aber jeder private könnte da 450 Eintragen, und falls es angefordert wird, sind die originalunterlagen bei der Post verschütt gegangen...

einzelnachweis bei Rechnungen über 500 ¤ und bei Rechnungen darunter darunter kein 35a fänd ich ne tolle idee @ showbee.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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31.01.2013, 13:06
Beitrag: #7
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
(22.02.2011 17:28)Jive schrieb:  Wie ich bei einer Klimatagung h�ren musste, werden bei ElsterF�llen die 35a Aufwendungen ohne anforderungen von nachweisen durchgewunken, wenn es nicht mehr als 500 � sind.
Die Zeiten werden rauher.

Ich habe heute den ersten ESt-Bescheid bekommen, in dem Schornsteinfegerkosten von € 145 (als einzige 35a - Aufwendungen) wegen Barzahlung nicht berücksichtigt wurden.
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31.01.2013, 13:44
Beitrag: #8
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Zitat:...wegen Barzahlung nicht berücksichtigt wurden.
Das ist aber schon immer so, und wurde schon immer gnadenlos gestrichen.
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31.01.2013, 14:45
Beitrag: #9
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Zitat:Wenn ich als Handwerker mein Geld schwarz verdienen will, dann komme ich meinem Kunden hinsichtlich seiner Steuersparm�glichkeiten im Preis entgegen. Warum sollte mich die M�glichkeit einer steuerlichen Ber�cksichtigung davon abhalten anders als bisher zu verfahren.

Das bringt es eigentlich schon auf den Punkt. Einige Bargeld-Branchen sind halt sehr anfällig für solche Praktiken.




Gruß
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31.01.2013, 18:32
Beitrag: #10
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
(31.01.2013 13:44)Opa schrieb:  Das ist aber schon immer so, und wurde schon immer gnadenlos gestrichen.
Nicht bei uns im ehemals Big Grin reichen Süden
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